…Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für die Abgabe angefochten wird. Gemäß Abs.2 leg.cit. ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen a) soweit die Berufung nach Lage des Falles…
…Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Ist die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu verneinen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (VwGH 3.Oktober 1988, 87/15/0103, sowie Stoll, BAO, Handbuch, Seite 583). Nach der ständigen Rechtsprechung des…
…Entrichtung der Abschlagszahlung in Raten nicht einhält, der gesamte in diesem Zeitpunkt aushaftende Abgabenbetrag wieder auflebt und binnen Monatsfrist zu entrichten ist. Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche sein. Es ist jedenfalls auf die Unbilligkeit im…
…nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Ist diese zu verneinen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (VwGH 3. Oktober 1988, 87/15/0103, sowie Stoll, BAO, Handbuch, Seite 583). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Ist diese zu verneinen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (VwGH 3. Oktober 1988, 87/15/0103, sowie Stoll, BAO, Handbuch, Seite 583). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…allerdings im Algemeinen nicht so geartete Umstände, dass sie für sich allein stets und ohne weitere Bedachtnahme auf die sonstigen Verhältnisse des Falles den Sicherungsauftrag rechtzufertigen vermögen. Somit bedarf es einer Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen Lage der Steuerpflichtigen, da die Frage einer Gefährdung oder wesentlichen…
…allerdings im Algemeinen nicht so geartete Umstände, dass sie für sich allein stets und ohne weitere Bedachtnahme auf die sonstigen Verhältnisse des Falles den Sicherungsauftrag rechtzufertigen vermögen. Somit bedarf es einer Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen Lage der Steuerpflichtigen, da die Frage einer Gefährdung oder wesentlichen…
…Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten gewährleistet sei. Das Nichtwissen eines Lehrmädchens über die Folgen einer verspäteten Zahlung stelle keinen Nachsichtsgrund dar. Die Nachsicht einer Abgabenschuld habe zur Voraussetzung, dass die Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nachdem die Berechnung von Säumniszinsen, die eine Auswirkung der…
…Unbilligkeit nach Lage des Falles, rechtfertigt. Die Feststellung, ob das gesetzliche Merkmal der Unbilligkeit der Einhebung gegeben ist, liegt im Bereich der gesetzlichen Gebundenheit. Erst nach der Feststellung einer Unbilligkeit nach Lage der Sache oder einer persönlichen Unbilligkeit betritt die Behörde den Bereich des Ermessens…
…Akten ein solcher ersichtlich. Da aus Ihrem Ansuchen keine Gründe erblickt werden können, die die Einhebung der zur Nachsicht beantragten Abgabe nach der Lage des Falles als persönlich oder sachlich unbillig erscheinen lassen, war das Ansuchen als unbegründet abzuweisen." In der gegenständlichen Berufung wurde ausgeführt…
…aus den Akten nicht zu entnehmen. Partei des Nachsichtsverfahrens ist ausschließlich der bzw. - bei einem Gesamtschuldverhältnis - die Steuerpflichtigen. Umstände, die als Folgewirkung der Gewährung oder Verweigerung der Abgabennachsicht bei Dritten eintreten, sind für die Beurteilung, ob nach Lage des Falles beim Steuerpflichtigen ein Unbilligkeitstatbestand vorliegt…
…und zum Anderen die geltende Verfahrensrechtslage in Fällen behaupteter Unbilligkeit gem. § 236 BAO bzw. Entlassung aus der Gesamtschuld gem. § 237 BAO entgegengehalten: Darnach können fällige Abgabenschuldigkeiten zwar ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre…
…die vom Finanzamt der Bewertung zu Grunde gelegten Unterlagen wurden ihm in Kopie übersendet), andererseits findet die Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes dort ihre Grenze, wo nach Lage des Falles nur die Partei Angaben zum Sachverhalt machen kann (Ritz o.a., VwGH 25…
…zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Abs.2 Die Aussetzung der Einhebung ist nicht zu bewilligen, a) insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolg versprechend erscheint, oder b…
…ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Gemäß § 212a Abs. 2 lit. a BAO ist die Aussetzung nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach der Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Gemäß …
…Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Diese Bestimmung findet sinngemäß Anwendung auf bereits entrichtet Abgaben. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, dient eine Nachsicht nicht dazu, allfällige Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen. Der Unbilligkeitstatbestand des § 236…
…Unbilligkeit liege. Zu seinen persönlichen Verhältnissen habe der Bw. keine Angaben gemacht, die die Einhebung nach der Lage des Falles unbillig erscheinen ließen. Die Ansuchen seien daher aus Rechtsgründen abzuweisen. In der gegen diese Bescheide erhobenen Berufung vom 3. August 2007 bringt der Bw. vor…
…Unbilligkeit liege. Zu seinen persönlichen Verhältnissen habe der Bw. keine Angaben gemacht, die die Einhebung nach der Lage des Falles unbillig erscheinen ließen. Das Ansuchen sei daher aus Rechtsgründen abzuweisen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung vom 3. August 2007 bringt der Bw. vor…
…im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Nach Abs. 2 lit. a dieser Gesetzesstelle ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig Erfolg versprechend erscheint. Anträge auf…
…ausgeführt, das gemäß § 236 Abs. 1 BAO auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden könnten, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Noch nicht entrichtete Abgaben könnten nur nachgesehen werden, wenn sie fällig seien. Abschreibungen…