…anhängig. Am 19.01.2018 erging hiezu ein abschlägiger Bescheid. Das Finanzamt begründete, die Aussetzung sei nicht zu bewilligen, insoweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheine (§ 212a Abs. 2 lit.a BAO). Anlässlich der Entscheidung über einen Aussetzungsantrag sei somit von der…
…anhängig. Am 19.01.2018 erging hiezu ein abschlägiger Bescheid. Das Finanzamt begründete, die Aussetzung sei nicht zu bewilligen, insoweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheine (§ 212a Abs. 2 lit.a BAO). Anlässlich der Entscheidung über einen Aussetzungsantrag sei somit von der…
…dass nach Lage des Falles die Beschwerde wenig Erfolg versprechend erscheint. Gegen die Abweisung der Beschwerde betreffend Aussetzung richtet sich der Antrag auf Vorlage vom 20.9.2018, in welcher Mangelhaftigkeit des Verfahrens in der Grunderwerbsteuersache und inhaltliche Rechtswidrigkeit der abweisenden Entscheidung betreffend AEH vorgebracht…
…Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für die Abgabe angefochten wird. Gemäß Abs.2 leg.cit. ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen a) soweit die Berufung nach Lage des Falles…
…Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Ist die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu verneinen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (VwGH 3.Oktober 1988, 87/15/0103, sowie Stoll, BAO, Handbuch, Seite 583). Nach der ständigen Rechtsprechung des…
…Entrichtung der Abschlagszahlung in Raten nicht einhält, der gesamte in diesem Zeitpunkt aushaftende Abgabenbetrag wieder auflebt und binnen Monatsfrist zu entrichten ist. Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche sein. Es ist jedenfalls auf die Unbilligkeit im…
…nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Ist diese zu verneinen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (VwGH 3. Oktober 1988, 87/15/0103, sowie Stoll, BAO, Handbuch, Seite 583). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Ist diese zu verneinen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (VwGH 3. Oktober 1988, 87/15/0103, sowie Stoll, BAO, Handbuch, Seite 583). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…wenn noch weitere, vorwiegend im Bereich der Abgabenbehörde gelegene Umstände hinzukommen, die nach der besonderen Lage des Falles die Einhebung einer Anbgabenschuld unbillig erscheinen lassen (VwGH 25.11.2002, 97/14/0013). Rz 1648: Soll eine Abgabennachsicht in Betracht kommen, müssen Billigkeitsgründe beim Abgabepflichtigen vorliegen…
…allerdings im Algemeinen nicht so geartete Umstände, dass sie für sich allein stets und ohne weitere Bedachtnahme auf die sonstigen Verhältnisse des Falles den Sicherungsauftrag rechtzufertigen vermögen. Somit bedarf es einer Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen Lage der Steuerpflichtigen, da die Frage einer Gefährdung oder wesentlichen…
…allerdings im Algemeinen nicht so geartete Umstände, dass sie für sich allein stets und ohne weitere Bedachtnahme auf die sonstigen Verhältnisse des Falles den Sicherungsauftrag rechtzufertigen vermögen. Somit bedarf es einer Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen Lage der Steuerpflichtigen, da die Frage einer Gefährdung oder wesentlichen…
…Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten gewährleistet sei. Das Nichtwissen eines Lehrmädchens über die Folgen einer verspäteten Zahlung stelle keinen Nachsichtsgrund dar. Die Nachsicht einer Abgabenschuld habe zur Voraussetzung, dass die Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nachdem die Berechnung von Säumniszinsen, die eine Auswirkung der…
…habe zur Voraussetzung, dass die Einhebung der Abgabenschuldigkeiten nach der Lage des Falles unbillig sei. Die Frage der Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung sei somit keine Ermessensentscheidung. Erst die Feststellung des Vorliegens einer Unbilligkeit könne in weiterer Folge zur Ermessensentscheidung führen. Verneine die Abgabenbehörde die…
…€ 1.132,92.- Die Bf. ist für ihren Sohn unterhaltspflichtig. Aufgrund ihrer anstehenden Pensionierung ist eine Verschlechterung ihres Monatseinkommens nicht ausgeschlossen. Beweiswürdigung: Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche sein. (z.B. VwGH 20.05.2010…
…Unbilligkeit nach Lage des Falles, rechtfertigt. Die Feststellung, ob das gesetzliche Merkmal der Unbilligkeit der Einhebung gegeben ist, liegt im Bereich der gesetzlichen Gebundenheit. Erst nach der Feststellung einer Unbilligkeit nach Lage der Sache oder einer persönlichen Unbilligkeit betritt die Behörde den Bereich des Ermessens…
…Akten ein solcher ersichtlich. Da aus Ihrem Ansuchen keine Gründe erblickt werden können, die die Einhebung der zur Nachsicht beantragten Abgabe nach der Lage des Falles als persönlich oder sachlich unbillig erscheinen lassen, war das Ansuchen als unbegründet abzuweisen." In der gegenständlichen Berufung wurde ausgeführt…
…Finanzamt den Bescheid über die Abweisung eines Aussetzungsantrages . Das Finanzamt begründete die Abweisung des Antrages gemäß §212a BAO damit, dass die Aussetzung nicht zu bewilligen sei, soweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. „Mit Gebührenbescheid vom 27.11.2017 wurden Sie als…
…aus den Akten nicht zu entnehmen. Partei des Nachsichtsverfahrens ist ausschließlich der bzw. - bei einem Gesamtschuldverhältnis - die Steuerpflichtigen. Umstände, die als Folgewirkung der Gewährung oder Verweigerung der Abgabennachsicht bei Dritten eintreten, sind für die Beurteilung, ob nach Lage des Falles beim Steuerpflichtigen ein Unbilligkeitstatbestand vorliegt…
…und zum Anderen die geltende Verfahrensrechtslage in Fällen behaupteter Unbilligkeit gem. § 236 BAO bzw. Entlassung aus der Gesamtschuld gem. § 237 BAO entgegengehalten: Darnach können fällige Abgabenschuldigkeiten zwar ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre…
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt der Tatbestand der „Unbilligkeit der Einhebung nach der Lage des Falles“ das Vorliegen eines in den subjektiven Verhältnissen des Steuerpflichtigen oder des Steuergegenstandes gelegenen Sachverhaltselementes voraus, aus dem sich ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den…