…dürfen, die den Steuerschuldner über die bereinigende Abschlagszahlung hinaus nunmehr weiter reichend belaste. Die vom Finanzamt angeführten Löschungen von Abgabenschuldigkeiten wären Bestandteil der mit der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich abgeschlossenen Vereinbarung einer Abschlagszahlung zur Bereinigung der Abgabenrückstände beim Finanzamt ua. auch der berufungswerbenden Gesellschaft vom 10…
…ist die Rechtsnatur dieser schriftlichen Mitteilung zu prüfen. Nur wenn ein rechtskonformer Verzicht auf Abgabenansprüche vorliegt und sich eine Buchung über die Löschung von Abgabenverbindlichkeiten als rechtmäßig erweist, ist es zu einem Wegfall der Abgabenverbindlichkeiten gekommen. Entstehung, Inhalt und Erlöschen der Abgabenschuld einschließlich des diesbezüglichen…
…Anwendbarkeit des § 294 für den Widerruf von Löschungsbescheiden. Entgegen der Ansicht des Bw. steht es der Abgabenbehörde daher offen, die Löschung von Abgabenverbindlichkeiten auch im Fall eines außergerichtlichen Ausgleiches an Bedingungen zu knüpfen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.9.1997, 93/13/0072…
…dass von Seite der Gesellschaft unrichtige oder irreführende Angaben gemacht worden seien, schon gar nicht wissentlich unwahre Angaben oder gar eine strafbare Handlung. Wenn das Finanzamt in Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Ausgleich und einer damit verbundenen Löschung von Abgabenverbindlichkeiten die entsprechenden Angebote betreffend ergänzender Auskunftserteilung…
…behaupteten Abgabenverbindlichkeit" (Umsatzsteuern 1995 und 1996) verrechnet worden. Dazu ist zunächst die Rechtsnatur der "Vereinbarung" vom 11.6.2001 zu klären. Nur wenn ein rechtskonformer Verzicht auf die Abgabenansprüche vorliegt und sich damit auch die Buchung vom 13.8.2001 über eine Löschung von Abgabenverbindlichkeiten…
…ist die Rechtsnatur dieser schriftlichen Mitteilung zu prüfen. Nur wenn ein rechtskonformer Verzicht auf Abgabenansprüche vorliegt und sich eine Buchung über die Löschung von Abgabenverbindlichkeiten als rechtmäßig erweist, ist es zu einem Wegfall der Abgabenverbindlichkeiten gekommen. Entstehung, Inhalt und Erlöschen der Abgabenschuld einschließlich des diesbezüglichen…
…von S 6.137,44 gewinnerhöhend zu berücksichtigen. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb wurden daher insgesamt S 32 874,21 hinzugerechnet. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 25.7.2005 fristgerecht berufen und beantragt, bei der Berechnung der Einkommensteuerschuld die nachgesehenen Abgabenverbindlichkeiten als Sanierungsgewinn…
…Bei dieser Sachlage kann keine Rede davon sein, dass der nunmehr angefochtene Widerruf eines Teiles der verfügten Löschung von Abgaben für den Berufungswerber nicht vorhersehbar gewesen wäre. Insgesamt gesehen war daher der vorbehaltene, und im angefochtenen Bescheid ausgesprochene Widerruf sachlich gerechtfertigt und aus den oben…
…bleibt. Der gelöschte Betrag von 53.529,46 € ist auch nicht geringfügig. Gesamthaft wird daher der Widerruf der Löschung insbesondere deshalb als zweckmäßig angesehen, weil eine Hereinbringung zumindest eines Teiles der abgeschriebenen Abgabenverbindlichkeiten im gegenständlichen Insolvenzverfahren möglich erscheint. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch…
…eine GmbH durch die Löschung im Firmenbuch ihre Rechtssubjektivität nicht verliere, solange noch ein Abwicklungsbedarf bestehe. Das wäre insbesondere der Fall, wenn noch Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen wären (VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). Da die bescheidmäßige Festsetzung von Abgaben und Nebengebühren…
…Die Löschung hat mit Bescheid zu erfolgen (siehe VwGH 31.3.2003, 97/14/0128; 28.9.2004, 2002/14/0035). Ein Bescheid vom 5. Oktober 2004 über die Löschung von Abgabenschuldigkeiten ist nicht aktenkundig. Nach der Aktenlage wurde zwar die Löschung der Abgabenverbindlichkeiten am…
…aufzurechnen. Die Aufrechnung sei zu Unrecht erfolgt. Die Ursache für die Löschung der Abgabenschuldigkeiten sei in einem außergerichtlichen Ausgleich gelegen, der im Oktober 2003 zwischen dem Finanzamt und dem Bw. geschlossen worden sei. Umfasst vom außergerichtlichen Ausgleich seien die Abgabenverbindlichkeiten einschließlich des Jahres 2002 gewesen…
…a), oder wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist (lit. b). Eine Löschung von fälligen Abgabenschuldigkeiten setzt entweder tatsächliche Erfolglosigkeit oder offensichtliche dauernde Aussichtslosigkeit der Einbringung voraus. Ersteres ist anzunehmen, wenn die Exekutionsführung in das bewegliche…
…durch HR Gottfried Buchroithner, vom 10. Juli 2001 betreffend Widerruf der Löschung der Einkommensteuer 1996 in Höhe von 8.129.565,91 S gemäß § 294 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Finanzamt S. teilte dem Wohnsitzfinanzamt des…
…alle Abgabenrückstände für den damaligen Zeitpunkt beim Finanzamt abgefragt und eine Saldoaufstellung mit einem Rückstand von € 72.248,25 erhalten. Der Bw habe also darauf vertrauen dürfen, dass damit alle Abgabenverbindlichkeiten bis Jahresende 2002 erfasst seien. Seitens des Finanzamtes sei dem außergerichtlichen Ausgleich ausdrücklich…
…Berufungsentscheidung entgegen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Löschung einer GmbH im Firmenbuch bloß deklarativen Charakter. Die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft besteht solange fort, als noch Abwicklungsbedarf vorhanden ist, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind (Judikaturnachweise bei Ritz…
…2. September 2003 den Haftungsbetrag in Höhe von € 30.473,76 (Haftungssumme: € 31.515,33) entrichtet. Danach hat das Finanzamt die Löschung von weiter aushaftenden Abgabenschuldigkeiten iHv. € 36.298,88 verfügt. In rechtlicher Hinsicht setzen abgabenrechtliche Haftungen den Bestand der Abgabenverbindlichkeit voraus…
…2009) sämtliche Löhne bezahlt wurden, der Abgabenrückstand im selben Zeitraum jedoch von 1.836,61 € auf 16.011,47 € angewachsen ist. Überdies spricht auch das Berufungsvorbringen, bei Setzung effizienter Vollstreckungsmaßnahmen wären die Abgabenverbindlichkeiten problemlos gänzlich einbringlich gewesen, gegen die tatsächliche Gleichbehandlung sämtliche Gläubiger…
…Fälligkeitstag vor der Konkurseröffnung liegt. Die Befugnis zur Vertretung der primärschuldnerischen GmbH ist mit der Konkurseröffnung am 16. Februar 2004 auf den Masseverwalter übergegangen, weshalb für die Abfuhr von Abgabenverbindlichkeiten, die erst nach der Konkurseröffnung fällig wurden, nicht mehr der Geschäftsführer, sondern der Masseverwalter verantwortlich…
…Instanz. Mit Eingabe vom 13. Oktober 2005 brachte die Bw. ergänzend im Wesentlichen vor, dass sie während der Zeit ihrer Geschäftsführung allerhöchstens insoweit schuldhaft am Entstehen von Abgabenverbindlichkeiten mitgewirkt und damit ihre Pflichten gemäß § 9 Abs. 1 BAO verletzt haben könne, als einerseits ungerechtfertigte Guthaben…