…Forderung. Die Rechnungen hätten beim Bw. offensichtlich überhaupt nicht als Kundenforderung verbucht bleiben dürfen und die Abschreibung als Richtigstellung der Verhältnisse hätte nicht zum Bilanzstichtag, sondern unmittelbar nach Verbuchung der Rechnungen erfolgen müssen.Als Nachweis für die Nichtakzeptanz der Rechnung an die Firma M. W…
…Streitjahre an. In der gegenständlichen Berufung wurde zur Frage der Abzinsung von Forderungen vorgebracht, im Zuge der Bilanzarbeiten für das Jahr 2000 sei bei der Abstimmung der Kundenforderungen festgestellt worden, dass sich die durchschnittliche Umschlagshäufigkeit der Debitoren von rund 3 bis 3,5 in den…
…von netto 18.947.055,83 S wurden im Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2001 der Eigenverbrauchsbesteuerung unterzogen. Diese Eigenverbrauchsbesteuerung wurde zu Unrecht vorgenommen. Das Zurückbehalten von Kundenforderungen anlässlich einer Geschäftsveräußerung (oder einer Betriebsaufgabe) erfüllt nicht den Tatbestand des Eigenverbrauchs. Eigenverbrauch im Sinne des § 1 Abs…
…b der Begründung | | doppelt erfasste Kundenforderungen | -13,028.620.- | Anpassung passive Rechnungsabgrenzung | +1,607.592.- | Reduktion Wertberichtigung (15%) | +1,954.293.- | Einkünfte aus Gewerbebetrieb lt. Berufungsentscheidung | +785.978 Hinsichtlich der Ermittlung der KöSt- Bemessungsgrundlagen und der…
Zu den Werbungskosten zählen bei Spekulationsgeschäften neben den Aufwendungen, die unmittelbar mit dem Veräußerungsgeschäft in Zusammenhang stehen, wie etwa Vermittlungsprovisionen oder Vertragserrichtungskosten, grundsätzlich auch solche, die aus der Anschaffung des Spekulationsobjektes und seiner Erhaltung bis zur Veräußerung erwachsen (VwGH 31.7.2002, 98/13/0201…
…für Aktivierung Einrichtung) 1991: 922.089 (für Aktivierung Kundenstock) 3. Wertberichtigung zu Kundenforderungen für das Jahr 1992 Statt einer Wertberichtigung von 794.541 wurde nur eine von 594.541 anerkannt. 4. Aufwendungen für Geschäftsführerwohnung und Kfz für das Jahr 1992 Die 1992 angemietete und komplett…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dr. Arno Maschke als Masseverwalter, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Mariahilferstraße 50, vom 30. Dezember 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 25. Juni 2010…
Im Jahr 2006 EUR 500.000,00 Zwischenergebnis zu Tz 3 An dieser Stelle soll nochmals festgehalten werden, dass alle in Tz 3 des Außenprüfungsberichtes genannten Forderungen bis dato nicht bezahlt wurden und somit an einem Risiko der Einbringlichkeit kein Zweifel bestehen kann. Die Außenprüfung…
Die Bw. wendet ein, dass die Verschlechterung der finanziellen Lage bereits 2005 ersichtlich war und die Bw. als Beteiligte eine Rangrücktritterklärung abgeben hätte müssen. Im Jahr 2006 wurde zudem die Produktion zur Gänze eingestellt. Die Wertberichtigung wäre auch von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt worden. Auf…
…daher der für die Jahre 1990 und 1991 geltend gemachte Investitionsfreibetrag. 3. Ob die Wertberichtigung zu Kundenforderungen für 1992 zu Recht gekürzt wurde Die Rechtfertigung für die Nichtanerkennung des strittigen Wertberichtigungsbetrages, dass etwa in Höhe von 200.000 Zahlungseingänge nach dem 30.6.1993 bis…
…ab März erwartete Steigerung der Umsätze auch tatsächlich eintreten werde. Die Berufungswerberin erstattete dagegen kein Vorbringen, welches einen Erfolg der Bemühungen ihres anwaltlichen Vertreters bei der Eintreibung der offenen Kundenforderungen gesichert erscheinen lassen würde. Vielmehr wurde in der Berufung ausgeführt, dass "noch nicht klar" sei…
…Zeitpunkt die zedierten Forderungen der Bw. vereinnahmt. In Höhe der von der L AG einbehaltenen Kundenzahlungen seien von der Bw. Kundenforderungen auf Forderungen gegen die ES KG umgebucht worden. Als die ES KG im Dezember 1992 in Konkurs gegangen sei, seien diese Forderungen als uneinbringlich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Helmut Fetz als Masseverwalter, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck-Leoben-Mürzzuschlag betreffend Rückzahlung eines Abgabenguthabens vom 4. März 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…berücksichtigen (vgl. Wiesner ua., Zusammenschluss und Realteilung von Rechtsanwälten, Wien 1998, 108). 7.) Dagegen ist einzuwenden, dass die vom Nachfolgeunternehmer übernommenen Vermögensgegenstände, zB Kundenforderungen, an Werthaltigkeit verlieren können, noch ehe sie (zur Gänze) vereinnahmt worden sind. Es wäre nicht sachgerecht, davon auszugehen, dass Korrekturposten, die…
…typische Verlustsituation" ergeben könne. Im konkreten Fall seien lediglich der Kundenstock, das Personal, sowie die Einrichtung und der Mietvertrag übernommen worden. Kundenforderungen bzw. nicht abgerechnete Leistungen habe der Übergeber nicht übertragen. Es fehlten daher die wesentlichen Assets um die Einnahmensituation des Betriebes in unveränderter Form…
…Einbuchung der Kundenforderung über 1,366.664 S). Der Kürzung der Lieferverbindlichkeiten um 1,366.664 S zum 31. Dezember 1997 (lt. Tz 24 b des Bp-Berichtes) hätte daher die aufgrund der angenommenen Gegenverrechnung in gleicher Höhe zu erfolgende Ausbuchung der Kundenforderung erfolgsneutral gegenübergestellt…
…Die sofortige Bezahlung der Abgabenschuld würde für die Bw. eine erhebliche Härte darstellen, da sie derzeit hohe Außenstände an Kundenforderungen habe. Die Einbringlichkeit sei durch die Stundung nicht gefährdet. Das Finanzamt wies das Ansuchen mit Bescheid vom 16. Jänner 2008 ab. In der dagegen rechtzeitig…
…und forstwirtschaftlichen Betriebes erforderlich sind. Veräußert habe man das Betriebsgebäude, die Maschinen sowie sämtlichen land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz an mehrere Interessenten. Nach den erfolgten Veräußerungen seien nur Kundenforderungen, ein Teil der Wertpapiere, ein Rechnungsabgrenzungsposten und bestehende Bankguthaben im Anlagevermögen verblieben. Die durch die Veräußerungen aufgedeckten…
…Wertberichtigung - Kundenforderung € 20.588,53 verweigert wurde, muss angenommen werden, dass die durchgeführten Wertberichtigungen nicht in Ordnung sind. Die Wertberichtigung wurde daher gewinnerhöhend aufgelöst." Gegen diesen Bescheid brachte die Bw. Berufung mit folgender Begründung ein: "Im zweiten Körperschaftssteuerbescheid 2008 wurden Wertberichtigungen zu Kundenforderungen in…
…ausbezahlt worden seien, für die die Lohnsteuer nicht abgeführt worden sei. Im Übrigen sei bereits in der Berufung ausgeführt worden, dass die Insolvenzursache auf den kurzfristigen Ausfall einer großen Kundenforderung zurückzuführen gewesen sei, sodass eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bw nicht vorliegen könne, weil er unverzüglich…