Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B.T. als Masseverwalter der S-GmbH, Rechtsanwalt, 1xxx Wien, S-Straße 3, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften, betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1989 bis 1994, sowie Haftung für Kapitalertragsteuer für den…
…ablegen. Nota bene sei die Betriebsprüfung auf Grund einer Anzeige aus derselben Quelle durchgeführt worden. Geleitet von den Angaben in dieser Anzeige habe die Betriebsprüfung zunächst alle Kundenanzahlungen an Professionisten für Aus- und Umbauten sowie Ausstattungen als schwarze Kaufpreisanteile für die Wohnobjekte der Bw. qualifiziert…
Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass dem von der Bw. für das Jahr 1991 nicht erklärten Betrag in Höhe von S 388.000,-- keine zusätzlichen Aufwendungen der H-GmbH gegenüberstehen. Dabei kann auch kein Nachweis erbracht werden, dass den nicht erklärten Einnahmen in Höhe…
…Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht durch die nicht ordnungsgemäße Versteuerung von Umsätzen aus Anlagenverkauf des Jahres 2000 (S 1,750.000,--) und von erhaltenen Kundenanzahlungen des Jahres 1999 (S 416.666,67) die Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Umsatzsteuer in Höhe von S 433.333,-- (€ 31.491,54…
…in Höhe 7.027,49 € (2005) und 805 € (2006) nicht versteuert worden. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass für die direkt kassierten und als Provision einbehaltenen Kundenanzahlungen für Druckaufträge vom Berufungswerber Vorsteuern in Höhe von 7.552,70 € (2003), 10.843 € (2004)…
…in Tz 3 des Bp.-Berichts hinsichtlich 2006 festgestellt, dass in den Jahresabschlüssen 2003 bis 2005 negative Forderungen ausgewiesen seien, welche durch die Verbuchung von Kundenanzahlungen in den entsprechenden Jahren entstanden seien, denen keine entsprechenden Ausgangsrechnungen gegenüberstanden. Im Jahresabschluss 2006 seien diese Beträge vom Bw…
…1 FinStrG (siehe ABp AS 3). Demnach hatte der Geschäftsführer von den in der Anzeige angegebenen Kundenanzahlungen per 31.3.1998 und 31.3.2000 keine Umsatzsteuer bzw. die Umsatzsteuer nicht fristgerecht abgeführt. Der Betriebsprüfer traf unter anderem nachstehende berufungsrelevante Feststellung (TZ 27 Umsatzsteuer in…
…analog den Darstellungen im BP-Bericht und in der Berufungsschrift. Tz. 16 Feststellungen zur Führung der Bücher 1) Bilanzansatz Kundenanzahlungen: Die Überprüfung der in den Bilanzen ausgewiesenen Kundenanzahlungen habe ergeben, dass für das Jahr 1991 kein Buchhaltungskonto und keine Belege vorhanden gewesen seien. Im Jahr…
…1.5. "Kassenführung und Bareinlagen"; Pkt. 4.1.6. "Bargeldverordnung"; Pkt. 4.1.7. "Ausgangsrechnungen"; Pkt. 4.1.8. "Verrechnung Kundenanzahlungen"; Pkt. 4.1.9. "Verrechnung Löhne 2007"; Pkt. 4.1.10. "Bonierung von runden Summen 2007 und 2008"; Pkt. 4.1.12. "Innerer Betriebsvergleich";…
…dem Bw. keine Mittel zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zur Verfügung gestanden wären, da nach seinen eigenen Angaben mit den Kundenanzahlungen Materialien gekauft und Löhne und Gehälter bezahlt wurden. Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm…
…Auflg., § 299 Tz 9 und 10). Im gegenständlichen Fall wurde die Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2003 bis 2005 aufgrund der Feststellungen der BP betreffend fehlenden Barbestätigungen von Kundenanzahlungen und Nichteinhaltung des Zu- und Abflussprinzipes der Einnahmen und Ausgaben festgesetzt. Dass Interesse der Bw…
…Im Kleingewerbebereich sei es nicht untypisch, sondern vielmehr der Regelfall, dass die bilanzierende Steuerberatungskanzlei im Zuge der Bilanzarbeiten an Hand der Kundenanzahlungen bzw. der Abrechnungen des Folgejahres eine Aufstellung zur Vorbereitung der retrograden Bewertung erarbeite. Das blinde Vertrauen in die Vorbereitungsarbeiten der Kanzlei NA habe…
…eingereichten Bilanz zum 31. Dezember 2000 unter der Aktivposition "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, sowie unter der Passivposition "Verbindlichkeiten-Kundenanzahlungen" jeweils ein um 522.000 ATS höhere Beträge ausgewiesen ist, als in der beim Finanzamt eingereichten Bilanz. Weiters führte der Prüfer aus, die Umsatzsteuererklärung 2000 sei…
…hält die Bw. den Feststellungen der Betriebsprüfung entgegen, dass sie sich durch die willkürliche Zurechnung von Umsätzen genötigt gesehen habe, den Kundenanzahlungen für Zusatzleistungen hilfsweise einen entsprechenden Aufwand entgegen zu stellen. Der Aufforderung einer auf § 162 BAO gestützten Empfängerbenennung hielt RA Dr.S. daher entgegen…
…ablegen. Nota bene sei die Betriebsprüfung auf Grund einer Anzeige aus derselben Quelle durchgeführt worden. Geleitet von den Angaben in dieser Anzeige habe die Betriebsprüfung zunächst alle Kundenanzahlungen an Professionisten für Aus- und Umbauten sowie Ausstattungen als "schwarze" Kaufpreisanteile für die Wohnobjekte der Bw. qualifiziert…
…20 des Bp-Berichtes dargestellt, seien für die Schätzung der steuerpflichtigen Umsätze im Jahr 1994 auf die Einnahmen aus den nachweislich eingegangenen Kundenzahlungen sowie auf die Summe ungeklärter Kasseneinlagen abgestellt worden. Seitens der Bp wurden im Detail die aus den Unterlagen nachvollziehbaren Zahlungseingänge unter Angabe…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Andrea Müller-Moravec, Steuerberaterin, 1100 Wien, Jagdgasse 25,vom 30. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Wolf, vom 11. Juni 2008 betreffend…