…Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit kann "persönlich"…
…eine übliche Versorgung eines Kindes fallenden Kosten sind regelmäßig nicht steuerlich absetzbar) nicht in der beantragten Höhe anerkannt werden, ist Steueralltag und stellt keine sachliche Unbilligkeit dar. Eine persönliche Unbilligkeit wäre darin gelegen, wenn genau die Einhebung der Steuerrückstände zu einem wirtschaftlichen Ruin der Bw…
…von Berufungsfristen für sich allein, stellt keine sachliche Unbilligkeit dar. Im Übrigen räumt der Bw selbst ein, dass gegen die Prüfungsfeststellungen noch unter steuerlicher Vertretung Einspruch erhoben worden sei. Der Bw vermochte aber auch nicht das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit aufzuzeigen. Die vom Bw bezogene…
…Begehrens nach Ausbuchung der Forderung gemäß § 236 BAO. Nach Zitieren der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur sachlichen und persönlichen Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO führte der Bw. weiters ergänzend aus, es stelle eine "besonders harte Auswirkung" dar und es bedeute eine unbegreifliche Härte, einem Steuerzahler…
…werden. Resümierend ist daher festzuhalten, dass auf Grund oben dargestellter rechtlicher Erwägungen berufungsgegenständlich eine persönliche Unbilligkeit der Einhebung der Haftungsschuld trotz erhärteter wirtschaftlicher Notlage und schwerer Krankheit des Bw. nicht vorliegt. Ebenso wenig ist die Einhebung der Haftungsschuld aus nachstehenden Gründen aber auch sachlich unbillig…
…Szenarien (beispielsweise schwere dauerhafte Krankheit oder Kosten wegen außergewöhnlicher Belastungen) denkbar, unter denen eine Nachsicht aufgrund persönlicher Unbilligkeit möglich wäre, die jedoch für den vorliegenden Fall weder aus dem Akt noch dem Berufungsvorbringen zu entnehmen sind. Die von der Bw. dargestellten Gründe (wobei anzumerken ist…
…Nachweise über das Krankheitsbild und den Gesundheitszustand der Bw. vorgelegt. Dieser dargelegte schlechte Gesundheitszustand der Bw. stellt einen Grund für eine persönliche Unbilligkeit dar, wobei eine Nachsicht von Abgaben im vorliegenden Fall auch einen Sanierungseffekt der Bw. insofern bewirken kann, als weitere Gläubiger nicht bekannt…
…vermögenswerter Interessen keine Unbilligkeit iSd. § 236 BAO darstellt (VwGH 18.9.1991, 91/13/0023). Von den vorstehenden Ausführungen abgesehen liegt eine persönliche Unbilligkeit aber auch nicht schon deshalb vor, weil der Bw. bereits betagt bzw. gesundheitlich angegriffen ist. Nach der Rechtsprechung können persönliche Umstände…
…Operationen nötig. Der Bw. beziehe eine Alterspension in Höhe von € 832,16 und sei durch die genannte Erkrankung mit erheblichen zusätzlichen Kosten belastet. Da auf Grund der Darstellung eine persönliche Unbilligkeit vorliege, werde gebeten, die Nachsicht zu gewähren. Mit Schreiben vom 20. Jänner 2006…
…liege eine solche Unbilligkeit keinesfalls begründet. Im gegebenen Zusammenhang werde darauf verwiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde des Nachsichtswerbers gegen den Einkommensteuerbescheid 1985 nicht stattgegeben habe. Da das Nachsichtsgesuch aus genannten Gründen schon aus Rechtsgründen abzuweisen gewesen wäre, bleibe für eine Ermessensentscheidung daher kein Raum.…
…Versäumnisse jedoch, wie auch die Erstbehörde richtig festgestellt hat, nicht erfolgreich nachgeholt werden. Da aus dargestellten Gründen berufungsgegenständlich somit weder eine persönliche noch sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Haftungsschuld vorliegt und es damit schon an der Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des § 236 BAO fehlt, hat aus…
…im öffentlichen Interesse. Mit Bescheid vom 22. August 2001 verneinte das Finanzamt das Vorliegen einer Unbilligkeit und wies das Nachsichtsansuchen ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, der gegenständliche Grunderwerbsteueranfall stelle kein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ereignis dar, sondern sei lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage…
…außergewöhnlichen Geschehensablaufes mit völlig atypischen Konsequenzen ist. Auch der Umstand, dass die vorliegende Situation durch den Niedergang des Unternehmens und - laut Darstellung des Bw. - durch die Nichtunterstützung seitens seiner Söhne entstand, ist keine sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO, wozu am Rande vermerkt sei…
…12. 2009 wies das Finanzamt das Nachsichtsansuchen mit der Begründung ab, dass keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung aus persönlichen oder sachlichen Gründen vorliege. Eine wirtschaftliche Notlage sei nicht gegeben, weil MM über ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von zirka 1.500 € verfüge und die Kosten der…
…Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Die Einhebung einer Abgabe kann nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nach der Lage des Falles entweder sachlich oder persönlich unbillig sein. Sachliche Unbilligkeit der Einhebung liegt nach der Rechtsprechung des…
…einzubringen. Mit Bescheid vom 26. April 2005 gab das Finanzamt dem Nachsichtsansuchen keine Folge, weil es das Vorliegen einer persönlichen oder sachlichen Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben verneinte. In der Berufung vom 21. Juni 2005 stellte der Bw. zunächst einen Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der…
…Nachsicht entgegengestanden wäre. Aufgrund der oben dargestellten finanziellen Situation kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen besteht. Die Steuereinhebung würde unter den geschilderten Umständen eine persönliche Unbilligkeit darstellen. Nachdem die…
…Pensionsbezug (nur dieser wäre einer Pfändung zugänglich, weil keine Haftung der Gattin für die Abgabenverbindlichkeiten des Bw. besteht) als auch das Familieneinkommen unter den genannten pfändungsfreien Beträgen liegen. Wie bereits eingangs angeführt, liegt eine persönliche Unbilligkeit dann vor, wenn es gerade durch Einziehung der Abgabenschuld…
…Nachsichtsvoraussetzungen des § 236 Abs. 1 BAO gegeben seien. Persönliche Unbilligkeit liege vor, weil dem Bw. die Bezahlung der steuerlichen Nachforderung wirtschaftlich unmöglich sei und behördliche Einbringungsmaßnahmen, die im Hinblick darauf erkennbar ohne jede Erfolgsaussicht seien, sich wegen des schwer beeinträchtigten Gesundheitszustandes des Bw., der keinerlei…
…Kommentar zur Abgabenexekutionsordnung, § 53 Tz 59). Die Tatsache der zwangsweisen Hereinbringung der Abgabenschuld vermag daher für sich allein noch keine persönliche Unbilligkeit zu begründen (UFS 1.3.2004, RV/0554-I/02; UFS 17.6.2008, RV/0082-L/08). Der Berufungswerber zeigte aber auch…