…die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Verpflichtung für die Uneinbringlichkeit. Die Bw. ist seit 11. August 2001 selbstständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin der Primärschuldnerin. Die Stellung der Bw. als für die Wahrnehmung…
…im Zeitraum März 2004 bis Mai 2005 laufend Geschäftsführer der Ti-GmbH gewesen. Es dürfte stimmen, dass er daraus ein Einkommen von ca. € 30.000 erhalten habe. Das Verhängnisvolle an dieser Krankheit sei, dass gegen gewisse Dinge des Lebens eine gewisse Gleichgültigkeit entstehe. Auf…
…20. April 2012 wurde dieser Wiedereinsetzungsantrag vom Finanzamt abgewiesen. Das Finanzamt zweifle nicht an der schweren Krankheit des Geschäftsführers, hielt aber fest, dass Krankheiten oder Verletzungen nur dann als Wiedereinsetzungsgrund in Betracht kommen, wenn sie zur Dispositionsunfähigkeit führten und so plötzlich und schwer auftreten, dass…
…dergestalt gab, welche den Geschäftsführer ersetzen hätten können. Über die Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wird die Finanzordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstausmaß die Hälfte des nicht- oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt. Gemäß § 23…
…da im Falle der Nichterfüllung des Werkvertrages (zB Krankheit des Geschäftsführers) nach § 5 ein Erlöschen des Honoraranspruches des Geschäftsführers vorgesehen sei, weiters bestehe nach § 4 ein wesentlicher Teil seines Honorars in einem vereinbarten Erfolgshonorar, welches dem Geschäftsführer nur beim Erzielen von Gewinnen der GmbH zustehe…
…El. richtig seien. Die Kommunalsteuer sei zu 100 % der Gemeinde 1 zugeteilt worden, weil es zu keiner Einigung zwischen den Gemeinden gekommen sei. Die Krankheit des Herrn Sch. habe er nicht 2002 bekommen, sondern 1997, dies sei schon mehrmals durch ärztliche Bestätigungen bestätigt worden, jedoch…
…wäre, würde einem Fremdvergleich nicht standhalten. Auch der mögliche Verzicht auf die Forderung von Seiten des Geschäftsführers wäre nur aus seinem Naheverhältnis zur Gesellschaft begründbar. Die Betriebsprüfung stellte die Ernsthaftigkeit der Honorarforderungen aus diesen Gründen in Zweifel und anerkannte daher die daraus entstandenen Betriebsausgaben nicht…
…ist diesbezüglich der Zeitpunkt der Wirksamkeit des die Zwangsstrafe festsetzenden Bescheides (vgl. VwGH 22.4.1991, 90/15/0186), somit die Zustellung des Zwangsstrafenbescheides. Der in der Berufung angeführte Grund für die Nichteinreichung der Steuererklärungen 2009 (eine längere Krankheit des Geschäftsführers im Monat Oktober) reicht…
…Verfügung gestellt hat, sondern der Erfolg allein seinem Einsatz und seiner Geschicklichkeit zu verdanken war. Der Geschäftsführer Herr I hat dazu ausgesagt, der Bw. habe Abschlussvollmacht für Aufträge bei Großkunden gehabt. Dieser Aussage des Geschäftsführers hat der Bw. im übrigen auch nicht widersprochen. Wenn der…
…sei ursprünglich Gesellschafter-Geschäftsführer gewesen, habe diese Stellung aufgrund pensionsrechtlicher Gründe jedoch aufgegeben. Zum Besichtigungstermin im Zuge des Prüfungsverfahrens, bei dem der eingetragene Geschäftsführer hätte anwesend sein sollen, sei Dr.H mit dem steuerlichen Vertreter erschienen. Alle Auskünfte seien infolge Krankheit des Geschäftsführers ST von…
…des Geschäftsführers der Hausverwaltung meldet der Hausbetreuer seine Abwesenheiten bei Urlaub. Bei Krankmeldung sei immer die Frage nach seiner Vertretung zu stellen. Dann und wann würden sich am Diensttelefon auch andere Personen (SS, u.a.) melden. Der Hausbetreuer melde im Falle von Urlaub und Krankheit…
…Aus der Beilage ist eine Vereinbarung zwischen der Berufungswerberin und der Gesellschafter-Geschäftsführerin zu ersehen, mit der Entlohnung, Auslagenersätze, Vertretung, Dauer des Auftragsverhältnisses, Krankheit der Geschäftsführerin und Verschwiegenheitspflicht geregelt werden. Das Finanzamt hat die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung zur Entscheidung an den UFS vorgelegt…
…der Berufungsentscheidung unbehoben zurückgekommen. Dies habe daran gelegen, dass die Firma zum Zeitpunkt der Hinterlegung der Vorladung aufgrund des Todesfalles eines Geschäftsführers und der Krankheit des einzigen Angestellten geschlossen gewesen sei. Durch diese unvorhersehbaren und unabwendbaren Geschehnisse sei die Bw verhindert gewesen, den Termin für…
…getroffen, kann nicht mehr von einem bloß minderen Grad des Versehens ausgegangen werden (vgl. VwGH 22.12.2005, 2002/15/0109 und UFS 17.6.2003, RV/0228-W/03). Gleiches gilt, wenn der für die Abgabenentrichtung verantwortliche Vertreter der Gesellschaft (Geschäftsführer) selbst erkrankt. Auch…
…wenn ein Geschäftsführer behauptet, er sei etwa durch Krankheit an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert worden. Welcher Zeitraum zwischen dem Erkennen der Behinderung bzw. der Ergebnislosigkeit der Bemühungen, diese zu beseitigen und dem Rücktritt haftungsrelevant ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Zwar kann…
…physischen Krankheiten leidet (Bestätigung Dris. Z. vom 11.12.2002 und Bescheide der Sozialversicherungsanstalt über die Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension). Soweit die Bw. meint, sie sei aufgrund ihrer psychischen Erkrankung schuldunfähig, ist festzustellen, dass die Bw. im gesamten Jahr 2002 für die Primärschuldnerin als Geschäftsführerin rechtsgeschäftlich…
…Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben auszugehen. Steht die Uneinbringlichkeit bestimmter Abgabenbeträge bei der Primärschuldnerin fest, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. In der Berufung wird…
…der Vergütungen im Nichtleistungsfall (Krankheit, Urlaub), habe der Gf. auch die mit seiner Tätigkeit verbundenen Ausgaben selbst zu tragen. So würden von ihm u.a. die Sozialversicherungsbeiträge und ähnliche Ausgaben selbst bestritten. Im angeschlossenen Gesellschafterbeschluss vom 17.4.1998 wird hinsichtlich der Geschäftsführerentlohnung Folgendes ausgeführt: …
…bezughabenden Normen und der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ausgeführt, dass bereits leichte Fahrlässigkeit für das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung ausreiche. Behaupte ein Geschäftsführer, er wäre durch Krankheit an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert worden, so schließe dies nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ein Verschulden an der…
…Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes die uneinbringlichen Abgaben zur Gänze vorgeschrieben werden. Dem Einwand, dass den Bw. kein Verschulden treffe, da die GmbH einen erheblichen Forderungsausfall erlitten habe, der in der Folge zur Vermögenslosigkeit geführt habe, ist zu entgegnen, dass weder die Frage, ob den Geschäftsführer ein…