…die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Verpflichtung für die Uneinbringlichkeit. Die Bw. ist seit 11. August 2001 selbstständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin der Primärschuldnerin. Die Stellung der Bw. als für die Wahrnehmung…
…verfahrensgegenständlichen Säumnis (mangels Verletzung der dem Geschäftsführer obliegenden Aufsichtspflicht) kein grobes Verschulden iSd § 217 Abs. 7 BAO getroffen hat, war die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid vom 9.10.2014 als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…seien. Mit den Geschäftsführern der genannten Subfirmen habe der Bf. nie gesprochen, sondern mit Arbeitern, die er persönlich gekannt habe und die ihre Arbeit per Telefon oder privat in Lokalen angeboten hätten. Im Rahmen der wegen Krankheit des Bf. mit Einverständnis des Verteidigers in dessen…
…mit der Krankheit des Geschäftsführers und der damit zitierten Rechtsprechung (VwGH vom 30.01.2003, 2000/15/0018) wurde darauf hingewiesen, dass diese Begründung dann zutreffend sei, wenn der Geschäftsführer nicht durch seine Erkrankung auch daran gehindert sei, Rechtsbeistand zu suchen. Der Geschäftsführer sei durch…
…im Zeitraum März 2004 bis Mai 2005 laufend Geschäftsführer der Ti-GmbH gewesen. Es dürfte stimmen, dass er daraus ein Einkommen von ca. € 30.000 erhalten habe. Das Verhängnisvolle an dieser Krankheit sei, dass gegen gewisse Dinge des Lebens eine gewisse Gleichgültigkeit entstehe. Auf…
…gegeben. Die Entwicklung eines erfolgreichen Unternehmenskonzepts wurde durch die schwere Krankheit des Geschäftsführers Herrn DI [X] unterbrochen bzw. hat sich verzögert. Aufgrund seiner schweren Erkrankung konnte Herr DI [X] in der Zeit vom Jänner 2009 bis Mitte/Ende 2011 seine Agenden als Geschäftsführer nicht wahrnehmen…
…gegeben. Die Entwicklung eines erfolgreichen Unternehmenskonzepts wurde durch die schwere Krankheit des Geschäftsführers Herrn DI [A] unterbrochen bzw. hat sich verzögert. Aufgrund seiner schweren Erkrankung konnte Herr DI [A] in der Zeit vom Jänner 2009 bis Mitte/Ende 2011 seine Agenden als Geschäftsführer nicht wahrnehmen…
…anerkannt. Aufgrund einer schweren Krankheit sei es nicht möglich mit den Partnern aus Kanada in Kontakt zu treten; in einer angemessenen Frist würden die benötigten Unterlagen nachgereicht. Betreffend die Fortbildungskosten wurde vorgebracht, der Bruder des Beschwerdeführers habe während der Krankheit des Geschäftsführers die Geschäfte geführt…
…der Insolvenz der Gesellschaft noch ein etwaiges Verschulden des Geschäftsführers am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft von Bedeutung, sondern nur, ob die Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zu den jeweiligen gesetzlichen Fälligkeitstagen unterlassen wurde. Der Haftungspflichtige konkretisiere seine Krankheit weder hinsichtlich der Art der Erkrankung bzw…
…20. April 2012 wurde dieser Wiedereinsetzungsantrag vom Finanzamt abgewiesen. Das Finanzamt zweifle nicht an der schweren Krankheit des Geschäftsführers, hielt aber fest, dass Krankheiten oder Verletzungen nur dann als Wiedereinsetzungsgrund in Betracht kommen, wenn sie zur Dispositionsunfähigkeit führten und so plötzlich und schwer auftreten, dass…
…dergestalt gab, welche den Geschäftsführer ersetzen hätten können. Über die Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wird die Finanzordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstausmaß die Hälfte des nicht- oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt. Gemäß § 23…
…da im Falle der Nichterfüllung des Werkvertrages (zB Krankheit des Geschäftsführers) nach § 5 ein Erlöschen des Honoraranspruches des Geschäftsführers vorgesehen sei, weiters bestehe nach § 4 ein wesentlicher Teil seines Honorars in einem vereinbarten Erfolgshonorar, welches dem Geschäftsführer nur beim Erzielen von Gewinnen der GmbH zustehe…
…auch nicht nachvollziehbar sei. Die Vorbereitung und Heranschaffung der Unterlagen für den langen Prüfungszeitraum habe überaus viel Zeit in Anspruch genommen und sei in die allgemein schwierige Zeit des Covid19 Ausbruchs, Lockdowns, des Terroranschlages in Wien und der Krankheit des Geschäftsführers der Bf. gefallen. Insgesamt…
…worden sei, vermag daher an der Rechtmäßigkeit des Säumniszuschlages nichts zu ändern. Sofern diese Ausführungen als Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO zu werten sind, ist dazu zu bemerken, dass alleine mit einem Hinweis auf Alter und Krankheit des Geschäftsführers der Bf jene Umstände, die…
…Verrechnungskonto des Geschäftsführers, Reisekontenmusterabrechnung und Konten, in denen die Reisekosten verbucht wurden. – Am 18.1.2013 wurde eine rasche Bereitstellung zugesagt. Am 11.2.2013 wurde nochmals nachweislich der Inhalt des Schreibens vom 11.1.2013 zur Kenntnis gebracht und unter Androhung der Festsetzung einer…
…richtig seien. Die Kommunalsteuer sei vom Finanzamtzu 100 % der Gemeinde 123 zugeteilt worden, weil es zu keiner Einigung zwischen den Gemeinden gekommen sei. Die Krankheit des Herrn Dr habe er nicht 2002 bekommen, sondern 1997, dies sei schon mehrmals durch ärztliche Bestätigungen bestätigt worden, jedoch…
…El. richtig seien. Die Kommunalsteuer sei zu 100 % der Gemeinde 1 zugeteilt worden, weil es zu keiner Einigung zwischen den Gemeinden gekommen sei. Die Krankheit des Herrn Sch. habe er nicht 2002 bekommen, sondern 1997, dies sei schon mehrmals durch ärztliche Bestätigungen bestätigt worden, jedoch…
…Pflichten. Dass laut Vorlageantrag die Abgabenbehörde nicht zur Krankheit des Beschwerdeführers Stellung genommen hat, liegt nach Aufklärung dieses Umstandes in der mündlichen Verhandlung daran, dass nicht die Bf., sondern der ebenfalls zur Haftung für Abgabenverbindlichkeiten der H.GmbH herangezogene faktische Geschäftsführer Z1 schwer krank ist…
…zugestellt hat und diese daher in der Lage sind, diesen Bescheid zu bekämpfen. Nach Zustellung und aufgrund einer längeren Krankheit des Beschwerdeführers hat dieser erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist Kontakt mit seinen Rechtsvertretern aufgenommen und mussten ihm diese mitteilen, dass sie keinen Bescheid erhalten haben…
…wäre, würde einem Fremdvergleich nicht standhalten. Auch der mögliche Verzicht auf die Forderung von Seiten des Geschäftsführers wäre nur aus seinem Naheverhältnis zur Gesellschaft begründbar. Die Betriebsprüfung stellte die Ernsthaftigkeit der Honorarforderungen aus diesen Gründen in Zweifel und anerkannte daher die daraus entstandenen Betriebsausgaben nicht…