…zweifeln. Diese Zweifel musste der Bw. erst bei Unterfertigung der eine bedeutende Abgabennachforderung ausweisenden Umsatzsteuerjahreserklärung für 2000 haben, daher ist ihm ein Kontrollverschulden für vor diesem Zeitpunkt fällig gewordene Abgabenschuldigkeiten nicht anzulasten. Wenn man ihm also grundsätzlich Glauben schenkt, dass er im zeitlichen Nahebereich zum…
…von Arbeitnehmern der Bw nicht schädlich ist. Entscheidend ist diesfalls, ob der Bw selbst oder dem Geschäftsführer als ihren gesetzlichen Vertreter grobes Verschulden, insbesonders grobes Auswahl- und Kontrollverschulden anzulasten ist. Die Bw hat dazu vorgebracht, dass der Geschäftsführer urlaubs- und krankheitsbedingt abwesend gewesen sei, die…
…des § 217 Abs. 7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Wer Mitarbeiter schon nach einer kurzen Einarbeitungszeit mit steuerlichen Angelegenheiten zur ausschließlichen selbständigen Bearbeitung betraue, ohne der diesfalls gebotenen erhöhten Überwachungspflicht nachzukommen, handle auffallend sorglos, somit…
…Versehen der Mitarbeiterin Frau T zurückzuführen sei. Ist die Säumnis bei der Abgabenentrichtung auf ein Verschulden von Arbeitnehmern der Partei zurückzuführen, ist entscheidend, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO³, § 217 Tz 46). Im Berufungsschriftsatz wurde ausgeführt…
…ob dem Abgabepflichtigen selbst grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Die wiederholte Nichteinhaltung von Zahlungsterminen kann zwar ein Kontrollverschulden darstellen. Im gegenständlichen Fall wurden aber zum Fälligkeitstag für alle Abgabenarten die geschuldeten Beträge vollständig eingezahlt. Die irrtümliche Vertauschung der Zeilen der einzelnen Abgabenarten…
…Verschulden von Arbeitnehmern der Partei zurückzuführen, ist entscheidend, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO³, § 217 Tz 46). Zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflicht einer Arbeitsgemeinschaft sind die dazu bestellten Vertreter berufen. Bedienen sich diese dabei einer Mitarbeiterin…
…ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat schon wiederholt ausgesprochen, dass die Büroorganisation dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation entsprechen muss. Dazu gehören insbesondere die Vormerkung von Fristen und die Vorsorge durch entsprechende Kontrollen…
…des Bw. gleichzusetzen sei. Lediglich grobes Verschulden des Bw. selbst bzw. grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden könnte dem Bw. angelastet werden. Im gegenständlichen Fall handle es sich jedoch um eine durchaus zuverlässige Arbeitskraft und dieser Fehler liege innerhalb der allgemeinen menschlichen Fehleranfälligkeit. Die Organisation im Bereich…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
…ist. Grobes Verschulden von Arbeitnehmern der Partei ist nicht schädlich. Entscheidend ist, ob der Partei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Von einem Kontrollverschulden wird bei einer wiederholten Nichteinhaltung von Zahlungsterminen auszugehen sein. Im gegenständlichen Fall liegt - wie oben ausgeführt- zwar bereits am 15…
…ebenso wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand), ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO-Handbuch, 152). Der Verwaltungsgerichtshof hat schon wiederholt ausgesprochen, dass die Büroorganisation dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation entsprechen muss…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.V., (Bw.) vertreten durch Mag. Isabel Albrecht, RA, 1010 Wien, Salzgries 15/11, vom 13. Juli 2011 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 31. Mai 2011 gemäß § 9 iVm § 80 BAO…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer KR Ing. Günther Pitsch und Dipl.-Ing. Christoph Bauer als weitere Mitglieder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RK, vertreten durch B-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 13. Oktober 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als die Haftung auf € 42…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AK, Pensionistin, geb. 19XX, whft. in S, vertreten durch die Steuerberatung Mondsee-Treuhand Widlroither GmbH, in 5310 Mondsee, Alfred Jäger-Weg…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr. Ernst Grafenhofer als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Heinz Jürgen Hengl und Dipl.Ing. Christian Benger als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Franz Großschädl als weitere Mitglieder des Senates…