…handelt. (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) ist nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl. etwa VwGH vom 20. Mai 2010, 2008/15/0305, und vom 31…
…zweifeln. Diese Zweifel musste der Bw. erst bei Unterfertigung der eine bedeutende Abgabennachforderung ausweisenden Umsatzsteuerjahreserklärung für 2000 haben, daher ist ihm ein Kontrollverschulden für vor diesem Zeitpunkt fällig gewordene Abgabenschuldigkeiten nicht anzulasten. Wenn man ihm also grundsätzlich Glauben schenkt, dass er im zeitlichen Nahebereich zum…
…Die Mängel der Fahrtenbücher seien derart gravierend gewesen, dass sie bei einer Kontrolle durch den Arbeitgeber sofort bemerkt worden wären. Es liege daher grobes Kontrollverschulden der Bf vor. 4. In der dagegen erhobenen Berufung wurden zunächst die Argumente des Antrages vom 10. September 2012 wiederholt…
…im engsten Familienkreis sei ihr der Fehler unterlaufen. Es liege daher weder grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO noch ein Auswahl- oder Kontrollverschulden der Bf. vor. An den vom Finanzamt angeführten verspäteten Zahlungen innerhalb der Respirofrist von fünf Tagen gemäß § 217 Abs…
…von Arbeitnehmern der Bw nicht schädlich ist. Entscheidend ist diesfalls, ob der Bw selbst oder dem Geschäftsführer als ihren gesetzlichen Vertreter grobes Verschulden, insbesonders grobes Auswahl- und Kontrollverschulden anzulasten ist. Die Bw hat dazu vorgebracht, dass der Geschäftsführer urlaubs- und krankheitsbedingt abwesend gewesen sei, die…
…des § 217 Abs. 7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Wer Mitarbeiter schon nach einer kurzen Einarbeitungszeit mit steuerlichen Angelegenheiten zur ausschließlichen selbständigen Bearbeitung betraue, ohne der diesfalls gebotenen erhöhten Überwachungspflicht nachzukommen, handle auffallend sorglos, somit…
… 217 Abs. 7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Da im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine Kontrolle von Mitarbeitern grundsätzlich vorausgesetzt sei und eine entsprechende Wahrnehmung dieser Aufsichtsperson nicht habe nachgewiesen werden können, liege ein der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1-Adr*****BF1** wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost D 1 und 4 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl. für…
…Versehen der Mitarbeiterin Frau T zurückzuführen sei. Ist die Säumnis bei der Abgabenentrichtung auf ein Verschulden von Arbeitnehmern der Partei zurückzuführen, ist entscheidend, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO³, § 217 Tz 46). Im Berufungsschriftsatz wurde ausgeführt…
Gemäß § 31 Abs. 1 VStG ist die Verfolgung einer Person unzulässig, wenn gegen sie binnen einer Frist von einem Jahr keine Verfolgungshandlung (§ 32 Abs. 2) vorgenommen worden ist. Diese Frist ist von dem Zeitpunkt zu berechnen, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder…
…ob dem Abgabepflichtigen selbst grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Die wiederholte Nichteinhaltung von Zahlungsterminen kann zwar ein Kontrollverschulden darstellen. Im gegenständlichen Fall wurden aber zum Fälligkeitstag für alle Abgabenarten die geschuldeten Beträge vollständig eingezahlt. Die irrtümliche Vertauschung der Zeilen der einzelnen Abgabenarten…
…ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Das (Kontroll-)Verschulden eines von der Partei mit der Durchführung von Entrichtungshandlungen beauftragten Dritten (Arbeitnehmer, Angestellter) ist dann als grobe Fahrlässigkeit zu qualifizieren, wenn die Partei der ihr…
…Verschulden von Arbeitnehmern der Partei zurückzuführen, ist entscheidend, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO³, § 217 Tz 46). Zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflicht einer Arbeitsgemeinschaft sind die dazu bestellten Vertreter berufen. Bedienen sich diese dabei einer Mitarbeiterin…
…ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat schon wiederholt ausgesprochen, dass die Büroorganisation dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation entsprechen muss. Dazu gehören insbesondere die Vormerkung von Fristen und die Vorsorge durch entsprechende Kontrollen…
…des Bw. gleichzusetzen sei. Lediglich grobes Verschulden des Bw. selbst bzw. grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden könnte dem Bw. angelastet werden. Im gegenständlichen Fall handle es sich jedoch um eine durchaus zuverlässige Arbeitskraft und dieser Fehler liege innerhalb der allgemeinen menschlichen Fehleranfälligkeit. Die Organisation im Bereich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen Bf1, AdresseBf1, und den belangten Verband Bf2, AdresseBf2, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Beschuldigten und des belangten Verbandes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in der…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Verwaltungsstrafsache gegen N.N. (Bf.), Wohnadresse, vertreten durch Paar & Zwanzger Rechtsanwälte Partnerschaft (GbR), Wiedner Hauptstraße 46/6, 1040 Wien, wegen Verkürzung von Vergnügungssteuer gemäß §§ 14…
Besch.: Mittlerweile sind es 10 Jahre, dass die Gesellschaft keine Tätigkeit ausübt. V.: Das ist der Sachverhalt laut Aktenlage: Säumnisdatum 8.3.2024 Erinnerung 8.3.2024, Nachfrist 29.4.2024, Androhung einer Zwangsstrafe von € 1.000,00, elektronisch zugestellt, gelesen 19.8.2024…