…Verfahren strafrelevante Verkürzungsbetrag war - wie ausgeführt - verbleibend hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 1994 auf den genannten Betrag von 197.716,-- S an Umsatzsteuervorauszahlungen zu reduzieren. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bestimmt in diesem Zusammenhang, dass sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig macht, der vorsätzlich…
…seiner Mithilfe an einer Betriebsprüfung nach § 99 FinStrG oder durch ein Unmöglichmachen der Konkretisierung bestimmter Beweisaspekte durch von ihm veranlasste Aufzeichnungsmängel insoweit eine Straflosigkeit seines Verhaltens herbeiführen kann. So gesehen hätte es nämlich jeder Finanzstraftäter in der Hand, durch möglichst grobe Pflichtverletzung im Hinblick auf…
…die anschließend folgenden Ratenzahlungen beim ältesten Rückstand zuerst gegenverrechnet worden, sodass sich der strafbestimmende Wertbetrag betreffend die Ausdehnung des Finanzstrafverfahrens hinsichtlich des gesamten Verkürzungsbetrages auf € 31.249,66 verringert habe. Aus den getroffenen Feststellungen ergebe sich, dass die Beschuldigte die ihr vorgeworfene Abgabenhinterziehungen nach …
…Ansicht des Berufungssenates in freier Beweiswürdigung mangels weiterer Anhaltspunkte gleichmäßig auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume aufzuteilen ist. Eine Entrichtung des solcherart ermittelten Verkürzungsbetrages von € 886,19 für Juli 2008 erfolgte nachträglich per Gutbuchung der Umsatz- und Einkommensteuer für 2007 im Rechtsmittelwege am 27. August 2009…
…mögliche und zumutbare Sorgfalt verletzt, wenn er trotz der besonderen Unregelmäßigkeiten des Vorganges - laut seinen eigenen Angaben ist aus seiner Sicht unerklärlicherweise jahrelang eine vertragliche Festlegung und Konkretisierung der Umstände der angeblichen Darlehensgewährung unterblieben (es erklärt sich in Wirklichkeit daraus, dass sein fachkundiger Steuerberater solches…
…Vereinnahmungen seien bestritten worden. Eine genaue Berechnung des Verkürzungsbetrages (die Beschäftigung von zwei Arbeitern über einen Zeitraum von zwei Monaten würde einen wesentlich höheren Betrag ergeben) sei auch in der Berufung nicht vorgenommen worden. In seiner zu dieser Stellungnahme eingereichten Gegenäußerung verweist die Bw. darauf…
…wäre, hindert nicht die Pflicht der Finanzstrafbehörden, solche Sanktionsübel entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen vorzuschreiben (vgl. VwGH 6. Dezember 1965, 926/65; VwGH 5. September 1985, 85/16/0044). Abgabenhinterziehungen werden gemäß § 33 Abs.5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen der Summe der Verkürzungsbeträge…
…Finanzstrafakt, Bl. 209) zu einer Reduzierung des strafbestimmenden Wertbetrages um S 27.000,-- gekommen ist. Der Strafrahmen, innerhalb dessen daher die neue Geldstrafe auszumessen ist, beträgt gemäß § 34 Abs. 4 FinStrG das Einfache des Verkürzungsbetrages, sohin S 259.504,--, nunmehr umgerechnet € 18.900,--. Dabei…
…keine strafaufhebende Wirkung. Der Verkürzungsbetrag in Höhe von € 19.083,00 war auf die strafrelevanten Monate Jänner, Feber, März, April 2004 gleichteilig aufzuteilen, weil er mangels ordnungsgemäßer Aufzeichnungen durch den Beschuldigten nicht mehr den einzelnen Monaten zuordenbar gewesen ist. Der Berufungssenat nahm daher eine…
…keine strafaufhebende Wirkung. Der Verkürzungsbetrag in Höhe von € 19.083,00 war auf die strafrelevanten Monate Jänner, Feber, März, April 2004 gleichteilig aufzuteilen, weil er mangels ordnungsgemäßer Aufzeichnungen durch den Beschuldigten nicht mehr den einzelnen Monaten zuordenbar gewesen ist. Der Berufungssenat nahm daher eine…
…dass der Beschuldigte den Tatbestand der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowohl in objektiver, als auch in subjektiver Hinsicht zu verantworten hat. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Neben der Geldstrafe…
…hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz zu Recht der gegenständlichen Selbstanzeige die strafbefreiende Wirkung versagt und das Finanzstrafverfahren eingeleitet. Es wird vom unabhängigen Finanzsenat abschließend ohne weitere Ausführungen angemerkt, dass es der gegenständlichen Selbstanzeige auch an der Konkretisierung der Tatzeiträume mangelt, ist es doch nicht ausreichend…
…Verhandlung kam aufgrund der Angaben des Verteidigers und des Amtsbeauftragten auch hervor, dass gegen den Beschuldigten beim selben Finanzamt zu StrNr. 2004/00600-001 ein zusätzliches - derzeit noch in verwaltungsbehördlicher Zuständigkeit geführtes - Finanzstrafverfahren wegen umfangreicher Abgabenhinterziehungen nach § 33 FinStrG - wenngleich offenbar noch ohne betragliche Konkretisierung -…
…ihr erkannten Risikos die 2005 und 2006 erzielten Erträge nicht gegenüber dem Finanzamt (in der diesfalls einzureichenden Abgabenerklärung) offengelegt und (auch) eine eventuelle Abgabenverkürzung in Kauf genommen hat, begründet den (Verdachts-)Vorwurf eines (jeweils) vorsätzlichen Finanzvergehens im Hinblick auf die im Spruch angeführten Verkürzungsbeträge bzw…
…5 FinStrG iVm § 21 Abs.1 und 2 FinStrG werden Abgabenhinterziehungen im Sinne des § 33 Abs.1 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen der Summe der strafrelevant verbleibenden Verkürzungsbeträge geahndet. Neben der Geldstrafe wäre nach Maßgabe des § 15 leg.cit. auch noch eine Freiheitsstrafe…
…inwieweit sich die Höhe der dem Beschwerdeführer nunmehr vorgeworfenen strafbestimmenden Wertbeträge von jenen der Anzeige des Finanzamtes X vom 28. April 1998 unterscheiden, dies spielt hier jedoch insofern keine Rolle, als eine Abänderung der Höhe der dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Verkürzungsbeträge für sich keine normative Wirkung…
…nur sehr eingeschränkt ordnungsgemäße Unterlagen über den An- bzw. Verkauf vorliegen werden (vgl. dazu die Feststellungen anlässlich der Hausdurchsuchung vom 22. September 2000), fragwürdig und als Grundlage für die hier wohl nur im Schätzungsweg mögliche Ermittlung des Verkürzungsbetrages (vgl. dazu z.B. VwGH vom 21…
…laut § 38 Abs. 2 Z. 1 BWG eine normative Wirkung und damit auch der Charakter eines (verfahrensrechtlichen) Bescheides zukommt, stellt die bloße (spätere) Bekanntgabe bzw. Konkretisierung des (verkürzten) Betrages an Abgaben, auf die bereits im Einleitungsbescheid Bezug genommen wird, mangels möglicher Rechtswirkungen bzw. normativer Kraft…
…noch keine betragliche Konkretisierung insoweit, als Umsätze und Gewinne des JS aus einem Schwarzhandel mit Zigaretten und unversteuert vereinnahmte Versicherungsprovisionen in im Ergebnis noch unbestimmter Höhe in den Raum gestellt wurden: Der vermutete Erlös aus dem Verkauf von 12.150 Stangen Zigaretten wurde mit einem…
…Bw ergeben solle. Demgegenüber werde in dem angefochtenen Bescheid lediglich - ohne jegliche Konkretisierung - ausgeführt, dass der Bw "voraussichtlich vorsätzliche Verkürzungsbeträge" in Höhe von € 298.517,07 schulden würde, weshalb gegen ihn ein Finanzstrafverfahren anhängig wäre. Der Spruch des gegenständlichen Bescheides sei sohin unschlüssig bzw…