…nach § 1 Abs. 1 LVO nur von einer Einkunftsquelleneigenschaft ausgegangen werden. Ein Beobachtungszeitraum wie für die kleine Vermietung komme nicht in Betracht, da nach den Beurteilungskriterien der LVO von Beginn an feststehe, dass es sich hierbei um eine Einkunftsquelle handle. Für die von der Bw…
…seien. Nur die vermieteten Wohnungen kämen als Einkunftsquelle in Betracht. Der selbst bewohnte Teil sei auszublenden. Da tatsächlich lediglich zwei Wohnungen zur Erzielung von Einkünften verwendet worden seien, handle es sich um eine "kleine" Vermietung nach § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung. In den Fällen des …
…Liebhabereiverordnung keine Einkunftsquelle vor. Mangels Einkunftsquelleneigenschaft hat daher gemäß § 190 Abs. 1 BAO eine Feststellung von Einkünften zu unterbleiben. Das Finanzamt hat dies für die Berufungsjahre dadurch erkennbar zum Ausdruck gebracht, indem sie in den angefochtenen endgültigen Bescheiden nach § 188 BAO die Einkünfte aus Vermietung…
…Wohnung über 130 m² groß ist und daher nicht den Mietzinsbeschränkungen des MRG unterliegt und eine Wohnung zT nicht zu Wohnzwecken vermietet wurde. Kleine Vermietung: Im Streitzeitraum ist die LVO idF vor der Novelle BGBl II Nr 358/1997 anzuwenden. Liebhaberei ist dabei bei einer…
…in krassem Gegensatz zur Prognoserechnung des FAes, mit der das FA vermutlich jede sog. kleine Vermietung zu einer Betätigung mit Liebhabereivermutung umfunktioniere, was sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sei, als er die Idee der Vorsorgewohnung propagiert habe. Mit der Berufung legte der Bw…
…Fall Dass die Vermietung der beiden Eigentumswohnungen als eine "steuerliche Einheit" zu werten sei, wurde im Verfahren von der Bwin. nicht behauptet. Indizien für eine einheitliche Bewirtschaftung ergeben sich aus der Aktenlage nicht. Es war daher eine getrennte Beurteilung der einzelnen Wohnungen vorzunehmen. "Kleine Vermietung" …
…dass bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO 1993 (und damit auch für die sogenannte "kleine Vermietung") eine getrennte Beurteilung der einkommensteuerlichen Liebhaberei und der "wirtschaftlichen Tätigkeit" bei der Umsatzsteuer vorzunehmen ist. Dabei ist zu entscheiden, ob die vom Steuerpflichtigen tatsächlich gewählte Form…
…Finanzamt ist daher der Ansicht, dass keine Einkunftsquelle gegeben ist und daher Liebhaberei im Sinne der LOV gem. § 1 Abs. 2 LOV vorliegt. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden daher für die Jahre 1995 - 2000 nicht anerkannt." Die Bw. erhob durch ihren Vertreter Berufung…
…von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). 3. Eine Anerkennung der Bewirtschaftung von typisch der Lebensführung zuzurechnenden Mietobjekten ("kleine Vermietung") als Einkunftsquelle setzt demnach also voraus, dass trotz Auftretens zeitweiliger Verluste die Erzielung eines…
…20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Die Einkunftsquelleneigenschaft einer (kleinen) Vermietung ist in erster Linie danach zu beurteilen, ob die Tätigkeit in der betriebenen Weise objektiv Aussicht hat, in einer nach der Verkehrsauffassung üblichen…
…6. August 2003 - die Jahre 2000-2002 betreffend - hat die Abgabenbehörde erster Instanz sowohl hinsichtlich Einkommensteuer als auch Umsatzsteuer entschieden, dass es sich bei der in Rede stehenden Vermietungstätigkeit um eine so genannte kleine Vermietungstätigkeit und damit um eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs…
…Abs. 1 BAO. Im Einkommensteuerbescheid 2006 vom 11. Dezember 2008 (Akt 2006 Seite 18ff) wurden nicht nur keine (negativen) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angesetzt sondern auch sonstige Einkünfte mit 0 angesetzt (die Bw. erklärte aus dem Wohnungsverkauf einen Spekulationsverlust von € 33.459,20)…
…Oktober 2006 beim Finanzamt eingelangten Einkommensteuererklärung für 2005 macht der Bw. einen Verlust von 317,32 € aus Vermietung und Verpachtung geltend. Aus einer Beilage ergibt sich, dass im Jahr 2005 keine Mieteinnahmen erzielt wurden. Der Überschuss der Werbungskosten in Höhe von 317,32 €…
…würde unterstellt werden, dass Abschnitt 2 § 6 gemeint sei. Bei einer "kleinen Vermietung" einer Eigentumswohnung liege dann keine Liebhaberei vor, wenn die Art der Bewirtschaftung innerhalb eines "absehbaren" Zeitraumes einen Gesamtüberschuss erwarten lasse. Im Sinne der Verordnung betrage der absehbare Zeitraum grundsätzlich 20 Jahre. Im…
…Zorn, SWK 19/2004, Seite 640). Aus dem UStG ist eindeutig herauszulesen, dass es Absicht des Gesetzgebers ist, bei der verlustbringenden kleinen Vermietung keine USt zu erheben und keinen Vorsteuerabzug zuzulassen. Art. 249 Abs. 3 EG legt fest, dass die Richtlinie für jeden Mitgliedstaat, an…
…erzielte in den gegenständlichen Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Pensionist sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von diversen Liegenschaften. Aus den eingereichten Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen ergibt sich das Objekt Straße 6 betreffend folgendes Bild: | | 1993 | 1994 | 1995 | 1996 |…
…dass dieser Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann, ist Liebhaberei ab Beginn der Tätigkeit so lange anzunehmen, bis die Art der Bewirtschaftung des Mietobjektes geändert wird. Bei Vorliegen einer "kleinen" Vermietung ist Liebhaberei zu vermuten, wobei diese Vermutung iSd § 2 Abs. 4 LVO widerlegt werden kann.…
… 1 Abs. 2 LVO (darunter fallen ua. auch die sog. "kleinen Vermietungen") dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem überschaubaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei…
…Wohnung, Prekarium, etc. gewählt worden. Angesichts der Notsituation der Tochter habe die Bw. rechtlich gar keine andere Möglichkeit besessen als einen befristeten Mietvertrag abzuschließen, wenn sie die Vermietungstätigkeit fortsetzen wollte. Die daraufhin abweislich ergangene Berufungsvorentscheidung wurde ua. wie folgt begründet: Ad Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …
…worden sei. Mittlerweile habe der VwGH in mehreren Erkenntnissen seine Auffassung bekräftigt, dass die Einstufung der "kleinen" Vermietung als Liebhaberei eine unechte Steuerbefreiung nach Art 13 Teil B Buchstabe b der 6. MWSt-RL darstelle und damit europarechtskonkonform sei (VwGH 7.6.2005, 2000/14…