…5 Jahren oder 60 Monaten einem Mietausfall oder einer Leerstehung von nur 1,8 Monaten je Wohnung entspricht und dass in der Prognoserechnung aus 2025 während der Zeit, als 2021 und 2022 keine Vermietung stattgefunden hat, die Mieteinnahmen dennoch in voller Höhe angesetzt worden sind…
…bei den gegenständlichen Vermietungen sogenannte "kleine Vermietungen" vorgelegen haben besteht eine einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis auch von dieser Judikatur nicht abgewichen. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt auch diesbezüglich nicht vor. Dass bei einer "kleinen Vermietung" eine Betätigung…
…Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei), nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt. Die verlustträchtige Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum ("kleine Vermietung") unterliegt daher nicht der Umsatzsteuerpflicht, es steht auch kein Vorsteuerabzug zu (ständige Rechtsprechung des VwGH, zuletzt VwGH 21.4.2023…
…durchgeführten mündlichen Verhandlung, und den im Abgabeninformationssystem, dem Zentralen Melderegister und in der Grundstücksdatenbank gespeicherten Daten. Strittig ist im vorliegend Fall allein die Rechtsfrage, ob eine sogenannte "große" oder "kleine" Vermietung vorliegt. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Unternehmer ist, wer eine…
…in Zukunft keine getrennte Gewinnermittlung der verschiedenen Einkünfte (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) - wie dies umsatzsteuerrechtlich üblich sei - bei der Berechnung der Einkommensteuer zuzulassen. Die personen-/objektbezogene Zusammenfassung der Umsätze aus allen Einkunftsarten und deren gemeinsame Besteuerung ist nicht Grundlage der Einkommensteuer…
…weshalb das Bundesfinanzgericht über die Beschwerde ohne vorherige Beschwerdevorentscheidung durch die Abgabenbehörde zu entscheiden hat. 2. Wurde festgestellt (Punkt III.9.), dass aus der gegenständlichen kleinen Vermietung im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO innerhalb des Beobachtungszeitraumes - hier von 21 Jahren - ein Einnahmenüberschuss…
…verkauft wurde. Wohnung Top 1 war bis August 2005 vermietet. Von September 2005 bis Juni 2012 lukriert die Bf. daraus keine Einnahmen aus Vermietung. Ab Juni 2012 bis Ende August 2016 vermietet die Bf. die Wohnung Top 1 an ihren Sohn für 401,20 Euro…
…nach § 1 Abs. 1 LVO nur von einer Einkunftsquelleneigenschaft ausgegangen werden. Ein Beobachtungszeitraum wie für die kleine Vermietung komme nicht in Betracht, da nach den Beurteilungskriterien der LVO von Beginn an feststehe, dass es sich hierbei um eine Einkunftsquelle handle. Für die von der Bw…
…der Vermietung von Wohnraum, der sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet, also der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses (des Vermieters) dienen kann (privat nutzbarer Wohnraum im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO; "kleine Vermietung…
…seien. Nur die vermieteten Wohnungen kämen als Einkunftsquelle in Betracht. Der selbst bewohnte Teil sei auszublenden. Da tatsächlich lediglich zwei Wohnungen zur Erzielung von Einkünften verwendet worden seien, handle es sich um eine "kleine" Vermietung nach § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung. In den Fällen des …
…Liebhabereiverordnung keine Einkunftsquelle vor. Mangels Einkunftsquelleneigenschaft hat daher gemäß § 190 Abs. 1 BAO eine Feststellung von Einkünften zu unterbleiben. Das Finanzamt hat dies für die Berufungsjahre dadurch erkennbar zum Ausdruck gebracht, indem sie in den angefochtenen endgültigen Bescheiden nach § 188 BAO die Einkünfte aus Vermietung…
…Wohnung über 130 m² groß ist und daher nicht den Mietzinsbeschränkungen des MRG unterliegt und eine Wohnung zT nicht zu Wohnzwecken vermietet wurde. Kleine Vermietung: Im Streitzeitraum ist die LVO idF vor der Novelle BGBl II Nr 358/1997 anzuwenden. Liebhaberei ist dabei bei einer…
…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht. Das angesprochene Erkenntnis des Finanzgerichtes missachtet die einschlägige, richtlinienkonforme Interpretation des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der sogenannten „kleinen Vermietung“ (vgl. VwGH vom 16.2.2006, 2004/14/0082). Zumal…
…0107, in die vom Finanzamt zitierte frühere Rechtsprechung einordnet. Insbesondere ist es nach Überzeugung des Senates unklar, ob und mit welcher Begründung eine kleine Vermietung, die grundsätzlich markt- und gesetzeskonform gestaltet ist, nicht auch unter Berufung auf Gemeinschaftsrecht als umsatzsteuerlich relevant zu beurteilen ist. Diese…
…75.387,40 €. In ihrer F-Erklärung 2009 vom selben Tage erklärte die Bf einen Verlust aus Vermietung von -2.530,83 € in Höhe ihrer Finanzierungskosten. Das Finanzamt hatte vor Erlassung der Erstbescheide keine Kenntnis vom Aussehen der Rechnungen, die der Bf im…
…in krassem Gegensatz zur Prognoserechnung des FAes, mit der das FA vermutlich jede sog. kleine Vermietung zu einer Betätigung mit Liebhabereivermutung umfunktioniere, was sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sei, als er die Idee der Vorsorgewohnung propagiert habe. Mit der Berufung legte der Bw…
… 3, § 6 Verwaltungs- und Managementvertrag mit der ersten Betreiberin), aber nie auch nur einen kleinen Teil davon bezahlt hat, hat die zweite Betreiberin der Bf keinen konkreten Ertrag zugesagt, aber für die Bf Erträge erwirtschaftet. Die zweite Betreiberin vermietete im Einvernehmen mit der Bf das…
…Bei der ab 2005 beteiligten Y ist ein Beobachtungszeitraum von 2005 bis 2025 zu untersuchen (keine zusätzlichen 3 Jahre, da Vermietung bereits laufend). Für beide Beteiligten ergibt sich aus der Berechnung ein Gesamtverlust (die Ergebnisse 1999 bis 2022 ergeben – unter Einbeziehung der bekanntgegebenen Prognosezahlen – einen…
…Fall Dass die Vermietung der beiden Eigentumswohnungen als eine "steuerliche Einheit" zu werten sei, wurde im Verfahren von der Bwin. nicht behauptet. Indizien für eine einheitliche Bewirtschaftung ergeben sich aus der Aktenlage nicht. Es war daher eine getrennte Beurteilung der einzelnen Wohnungen vorzunehmen. "Kleine Vermietung" …
…da keine Zahlungen aufgrund der Insolvenz geleistet worden seien. Forderungsanmeldungen, andere Zahlungsaufforderungen und Inkassomaßnahmen oder Abrechnungen bzw. Belege konnten aber der Betriebsprüfung nicht vorgelegt werden. Auf Rückfrage der Betriebsprüfung teilte der Steuerpflichtige mit, dass nach der Insolvenz der K-Touristik GmbH die Vermietung auf die…