…hat, womit die Schätzungsbefugnis dem Grunde und der Höhe nach gegeben ist (BFH 28.5.1986, BStBI 1986 11732). Wenn entsprechende Nachweise über die Quelle des eindeutig festgestellten Vermögenszuwachses nicht zu erbringen sind, ist die Annahme gerechtfertigt, dass die geschätzten Einkünfte der Einkunftsart zuzurechnen sind…
…auch kein Nachweis für das in der Berufung und in der Gegenäußerung zur Stellungnahme der Betriebsprüfung erstattete Vorbringen, dass die Ersparnisse des Bw. auf Grund dessen langjähriger Berufstätigkeit sowie dessen Sparsamkeit wesentlich höher gewesen seien, als von der Betriebsprüfung angenommen, vom Bw. nicht erbracht worden…
…ist im Geschäftsleben unüblich und spricht gegen die Leistungserbringung durch den Geschäftspartner. Die Aufwendungen wurden daher nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Betriebsausgaben sind dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Steht fest, dass eine Betriebsausgabe vorliegt, ist aber ihre Höhe nicht erwiesen…
…ist, ist kein geeigneter Nachweis (siehe oben). Die Schätzung der betrieblich veranlassten Kfz Kosten durch das FA in tatsächlicher Höhe erfolgte daher zu Recht und wird vom Berufungssenat dem Grunde und der Höhe nach als richtig erachtet. Da die Schätzung nach den tatsächlichen Kosten erfolgt…
…sich weiters, dass der zur Haftung Herangezogene jedenfalls den gegen ihn geltend gemachten Abgabenanspruch dem Grunde und der Höhe nach bekämpfen können muss. Im Erkenntnis vom 17. 12. 1996, 94/14/0148, hat der Verwaltungsgerichtshof Folgendes ausgeführt: "Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist…
…Nachweise wurden seitens der Bw. jedoch nicht erbracht, vielmehr gab sie in ihrem Berufungsschreiben an, im Streitjahr über kein Konto verfügt zu haben und sämtliche Zuwendungen bar erhalten zu haben. Eine schriftliche Bestätigung seitens des Bruders wurde trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Zu schätzen ist nach…
…Betriebsausgaben sind dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen (glaubhaft zu machen); steht fest, dass eine Betriebsausgabe vorliegt, ist aber ihre Höhe nicht erwiesen, so ist die Behörde zur Schätzung berechtigt (§ 184 BAO). Betriebsausgaben sind insbesondere dann zu schätzen, wenn der Steuerpflichtige keine Aufzeichnungen geführt…
…Hat die Behörde diesen Nachweis der qualifizierten Mangelhaftigkeit erbracht, ist die Schätzungsbefugnis die Folge, die nicht erst wieder in ihrer Berechtigung nachzuweisen ist. Die solcherart dem Grunde nach gerechtfertigte Schätzung ist in ihrer Begründetheit, im beschrittenen Weg, in ihrer Schlüssigkeit und Denkfolgerichtigkeit plausibel zu machen…
…dass dem Abgabepflichtigen tatsächlich mehr Einnahmen aus den steuerpflichtigen Quellen zur Verfügung standen als er erklärt hat, womit die Schätzungsbefugnis dem Grunde und der Höhe nach gegeben ist (BFH 28.5.1986, BStBl 1986 II 732). Ein solcher wie oben angedeudet berechneter und nicht aufgeklärter…
…standen, und ist damit die Schätzungsberechtigung dem Grunde und der Höhe nach gegeben (Stoll, BAO, § 184, Pkt. 3f; VwGH 27.2.2002, 97/13/0201; VwGH 4.9.1992, 90/13/0164; VwGH 25.10.1994, 90/14/0181). Ziel der Schätzung ist es, die…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werden die Aufwendungen - entsprechend der oben dargestellten Feststellungen der Betriebsprüfung - nur vorgetäuscht, sind sie insoweit nicht als Werbungskosten in Abzug zu bringen. Werbungskosten müssen wie Betriebsausgaben dem Grunde und der Höhe nach nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden…
…Ein Nachweis für die Hingabe dieser Geldbeträge wäre bis zur Schlussbesprechung mit 8. April 1999 nicht erbracht, vom Bw. bzw. vom steuerlichen Vertreter jedoch eine eidesstattliche Erklärung des Vaters angeboten worden. Von der BP wäre auf Grund der Höhe der Beträge und beruflichen Stellung des…
…Betriebsausgaben sind dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen (glaubhaft zu machen); steht fest, dass eine Betriebsausgabe vorliegt, ist aber ihre Höhe nicht erwiesen, so ist die Behörde zur Schätzung berechtigt (§ 184 BAO). Betriebsausgaben sind insbesondere dann zu schätzen, wenn der Steuerpflichtige keine Aufzeichnungen geführt…
…dem Grunde und der Höhe nach zu belegen und zu erläutern. Die Bw. hat jedoch ihrer Mitwirkungsverpflichtung nicht entsprochen (vgl. VwGH vom 26.7.2007, 2006/15/0111). Sie hat bis dato keinerlei Nachweis über die in den Bilanzen erklärten km-Gelder und Tagesdiäten erbracht…
…Hat die Behörde diesen Nachweis der qualifizierten Mangelhaftigkeit erbracht, ist die Schätzungsbefugnis die Folge, die nicht erst wieder in ihrer Berechtigung nachzuweisen ist. Die solcherart dem Grunde nach gerechtfertigte Schätzung ist in ihrer Begründetheit, im beschrittenen Weg, in ihrer Schlüssigkeit und Denkfolgerichtigkeit plausibel zu machen…
…günstig eingekauft und diese im reparierten Zustand wesentlich teurer wieder verkauft habe. Wie oben dargelegt, sind Betriebsausgaben dann zu schätzen, wenn feststeht, dass sie wohl dem Grunde nach anfallen sind, ihre Höhe aber nicht erwiesen ist. Im Berufungsfall bestehen aber auch keine ausreichenden Nachweise dafür…
…somit dem Grunde und der Höhe nach wegen Aktenwidrigkeit, Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten werde. Der Bw. sei handelsrechtlicher Geschäftsführer der F-GmbH gewesen. Über das Vermögen dieser Gesellschaft sei mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 1. März 1999 der Konkurs eröffnet…
…den Stellenbewerbungen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen weder dem Grunde, noch der Höhe nach nachgewiesen, bzw. glaubhaft gemacht. Das FA ist daher zu Recht davon ausgegangen, dass diese Aufwendungen mangels eines von der Bw. erbrachten Nachweises nicht als Werbungskosten anzuerkennen sind. Hinsichtlich der von der Bw…
…eineSchätzung der Betriebsausgaben erfolgen (UFS GZ RV/1063-W/04 vom 19.10.2005). Können die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermittelt (berechnet) werden, so sind sie zu schätzen; die Schätzungsbefugnis erstreckt sich neben dem Sachverhalt der Höhe nach auf den Sachverhalt dem Grunde nach…
…weshalb keine Gewinnverlagerung zu Lasten der Bw. verbunden mit einer Ausschüttung zugunsten des Gesellschafters und faktischen Machthabers KA vorliegen sollte. Wie die Bp. i.R.d. Niederschrift zur Schlussbesprechung Tz. 10 dargestellt hat, wurde die M zwischengeschaltet, um Gewinne aus rein steuerlichen Gründen nach Madeira…