…am 26. Juni 2006 einen Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens in der Höhe von € 14.109,18 ein, das sich aus der Gutschrift der Umsatzsteuererklärung 2005 ergeben haben sollte. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 16. August 2006 abgewiesen, da auf dem Abgabenkonto kein…
…geltend gemacht sowie Umbuchung auf das Konto der R. GesmbH beantragt. Mit Bescheid vom 23. September 2003 wies das Finanzamt für den 1. Bezirk den Antrag auf Umbuchung eines Guthabens mit der Begründung ab, es bestehe auf dem Abgabenkonto kein Guthaben und führte ergänzend aus…
…das Abgabenkonto ein Guthaben in der Höhe von € 1.843,00 aus. Durch die Buchung vom 5. Jänner 2006 zur Umsatzsteuer 1993 wurde das Konto jedoch wieder auf Null gestellt, daher war am 9. Jänner 2006 bei Erledigung des Rückzahlungsantrages kein verfügbares Guthaben (Überschuss…
…Rz 1 zu § 215 BAO). Am Abgabenkonto des Bw. wurden zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der bescheidmäßig festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen der Jahre 1996 bis 1998 die eingewiesenen Vierteljahresbeträge entsprechend entrichtet, sodass derzeit kein Guthaben ausgewiesen ist, über das im Rahmen einer Rückzahlung zu entscheiden wäre. Aus dem…
…bestimmter Guthaben eine taugliche Art zur Entrichtung von Abgaben darstellt - ausschließlich eine Regelung zur Frage, an welchem Tag bei Umbuchungen oder Überrechnungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen Abgaben als entrichtet gelten. Da im Berufungsfall eine Umbuchung nicht stattgefunden hat (und auch kein Guthaben am Konto der…
…zu korrigieren. Mit Bescheid vom 4. Oktober 2005 wies die Abgabenbehörde erster Instanz den Rückzahlungsantrag ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass auf dem Abgabenkonto derzeit kein Guthaben bestehe. Auf die zugegangenen bzw. zugehenden Buchungsmitteilungen werden verwiesen. Mit Schreiben vom 14. Oktober 2005 brachte der Bw…
…Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 1. Dezember 2006 (laut Akt zugestellt am 20. Dezember 2006) wurde das Ansuchen um Auszahlung abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass dem Ansuchen nicht entsprochen werden habe können, da das Konto kein Guthaben aufweise. Gemäß § 187 FinStrG können bei Vorliegen…
…4 BAO wurde nicht behauptet. Das Finanzamt ging diesem Grundsatz entsprechend vor, sodass zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuer 2000, am 15. Februar 2001, kein ausreichendes Guthaben mehr auf dem Abgabenkonto zur Verfügung stand, was zwingend zur Folge hatte, dass ein Säumniszuschlag vorzuschreiben war. Graz…
…eines Guthabens am 1.2.2006 beim Finanzamt eingelangt sei und bei unverzüglicher Veranlassung der gesamte Betrag zu überweisen gewesen wäre (Punkt a.). Aus der Buchungsmitteilung vom 7.2.2006 sei zwar zu entnehmen, dass der Betrag iHv € 2,-- auf ein anderes Konto erfolgt…
…bis er durch eine Berufungsvorentscheidung, eine Berufungsentscheidung oder einen sonstigen Bescheid aufgehoben wird. Entgegen der Ansicht des Bw. befand sich am 31. März 2001 kein Guthaben, sondern eine Abgabenschuld in der Höhe von S 45.991,00 (€ 3.342,30). Diese Abgabenschuld haftete bis…
…eine Berufungsentscheidung oder einen sonstigen Bescheid aufgehoben wird. Entgegen der Ansicht des Bw. befand sich am 30. Juni 2001 auf dem Abgabenkonto kein Guthaben, sondern eine Abgabenschuld in der Höhe von S 269.995,00 (€ 19.621,30). Diese Abgabenschuld haftete bis zum Zeitpunkt…
…über die Mutterfirma abgewickelt worden. Der Bw. habe keine Zeichnungsbefugnis am Firmenkonto, auch nicht am Konto der Muttergesellschaft gehabt. Es habe eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft gegeben, dass sie für die Abgaben der Tochtergesellschaften (für alle Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften) hafte. Der Bw. sei bei der Firma…
…10.November 2006 jedoch keine Verrechnungsweisung im Sinne des § 214 Abs. 4 BAO enthielt (und die Umsatzsteuerzahllast am Konto auch nicht belastet war), führte die vom Finanzamt unverzüglich durchgeführte Umbuchung am Abgabenkonto zu einem Guthaben von € 11.213,91; dieses Guthaben blieb bis zum…
…Mit diesem Zeitpunkt (laut Rückschein erfolgte die Zustellung am 27. März 2007, Fälligkeit daher 27. April 2007) sei das Finanzamt befugt gewesen, das auf Verwahrung befindliche gemäß § 215 Abs. 1 BAO zugunsten der Fa. Czu verwenden. Da auf dem Abgabenkonto der Bw kein Guthaben bestünde…
…hätte er zum Fälligkeitstag entrichtet. Entgegen der Bescheidbegründung hätte zum Fälligkeitstag 15. Oktober 2010 sehr wohl ein Guthaben am Abgabenkonto bestanden. Zwar weise die Benachrichtigung über den Kontostand vom 15. Oktober 2010 einen Rückstand von € 36.163,24 aus. Aus der Buchungsmitteilung vom 29…
…ein der Umbuchung zugängliches Guthaben von 334.361,34 €. Im vorliegenden Fall bestand daher im Zeitpunkt der Fälligkeit der dem gegenständlichen Säumniszuschlag zugrunde liegenden Umsatzsteuer 06/2008 (18.8.2008) kein Guthaben am Abgabenkonto der B-GmbH, welches auf das Konto der Berufungswerberin umgebucht…
…385,83 samt Erlagszinsen auf mein Konto Nummer yyy, BLZ zzz, G Sparkasse AG, anzuweisen. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit einem Bescheid über die Abweisung eines Rückzahlungsantrages vom 27. März 2007 ab. Dieser Bescheid enthielt folgende Begründung: Auf Ihrem Abgabenkonto besteht derzeit kein Guthaben…
…hat bei einer weiteren Anfrage vom Finanzamt die Auskunft erhalten, dass sie den Antrag erst stellen könne, wenn das Guthaben am Konto gebucht ist. Nachdem die Buchung durch das Finanzamt sich verzögert hat, hat sie nach Rücksprache mit der steuerlichen Vertretung den Umbuchungsantrag auf altmodische…
…dargestellt, sind entrichtete Anzahlungen bei der Berechnung von Nachforderungszinsen zu berücksichtigen. Sie können nicht zu Gutschriftszinsen führen. Einzahlung auf das bzw. existierende Guthaben am Abgabenkonto werden nur durch eine ausdrückliche Bekanntgabe an das Finanzamt zu einer Anzahlung im Sinne dieser Gesetzesbestimmung (§ 205 Abs. 3 1…
…sowie anhand des Kontoauszuges kann dieser Einwendung hinsichtlich der Geschäftstätigkeit nicht entgegengetreten werden. Dazu kommt noch, dass das Finanzamt den Veranlagungsakt nicht vorgelegen konnte, zumal dieser in Verstoß geraten ist. Aus dem Kontoauszug ergibt sich weiters, dass im haftungsgegeständlichen Zeitraum kein Guthaben am Abgabenkonto bestanden…