…dass ein Irrtum über die Strafbarkeit eines tatbildmäßigen und rechtswidrigen Verhaltens sowie über dessen strafrechtliche Subsumption unbeachtlich ist. Dem Berufungsantrag auf Ladung und Vernehmung der Zeugen Dkfm.W., Dr.K. und Mag.C. zum Beweis dafür, dass einerseits die angeführten Ziffern nicht in diesem Umfang…
…926/65). Nach Ansicht des Berufungssenates stehen im gegenständlichen Fall generalpräventive Gründe gegen die Verhängung einer niedrigeren Geldstrafe. Bei einem Täter, der über einen Zeitraum von vier Jahren seine steuerlichen Verpflichtungen zur zeitgerechten Meldung und Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben in einem sehr weit gehenden Ausmaß verletzt…
…dass er über die Strafbarkeit seines Verhaltens als Finanzordnungswidrigkeit geirrt habe und er im Tatzeitraum den Tatbestand der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG nicht gekannt habe, dann ist dazu auszuführen, dass ein derartiger Irrtum über die Strafbarkeit eines Verhalten finanzstrafrechtlich unbeachtlich ist…
…als bei richtiger rechtlicher Beweiswürdigung die subjektive Tatseite nicht gegeben gewesen wäre und das Finanzvergehen mangels Strafbarkeit einzustellen gewesen wäre. Zur Rechtswidrigkeit des Inhaltes wurde in der Berufung vorgebracht, dass die Behörde inhaltlich über die subjektive Tatseite der Beschuldigten geirrt habe. Zur inhaltlichen Rechtswidrigkeit durch…
…dass ihm die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt war. Wenn in der Beschwerdeschrift weiter ausgeführt wird, der Beschwerdeführer habe nicht gewusst, dass durch sein Verhalten ein Finanzstrafdelikt verwirklicht werde, so ist darauf zu verweisen, dass ein bloßer Irrtum über die Strafbarkeit eines Verhaltens dem…
…nicht entsprechend befolgte - durch die verspätete Meldungen/Entrichtungen der Umsatzsteuervorauszahlungen gleichsam einen Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgrund herbeigeführt habe bzw. dass dadurch überhaupt keine strafbare Handlungen vorliegen würden, so wird hiezu vom Unabhängigen Finanzsenat ausgeführt, dass ein Irrtum über die Strafbarkeit eines tatbildmäßigen und rechtswidrigen Verhaltens sowie…
…die Unterlassung der Vorlage der Voranmeldungen sei im Unwissen um deren Bedeutung erfolgt. Damit wird aber kein im Sinne des § 9 FinStrG relevanter Tatbildirrtum geltend gemacht, sondern allenfalls ein Motivirrtum, der - ebenso wie ein Irrtum über die Strafbarkeit - unbeachtlich ist. Auch die in der Beschwerdeschrift…
…eine Verkürzung der Umsatzsteuer für gewiss hält. Die konkrete Höhe der Verkürzung muss dagegen vom Vorsatz nicht erfasst sein. Dass damit auch das Wissen um die Strafbarkeit einer derartigen Verkürzung verbunden ist, ist nicht erforderlich, weil ein Irrtum über die Strafbarkeit unbeachtlich ist (vgl. Fellner…
…der Organisation von logischen Handlungsabläufen vertrauten K zu unterstellen, weshalb schon deswegen dieses Vorbringen den Beschuldigten nicht dahingehend zu entlasten vermag, dass allenfalls K irgendeinem Irrtum über seine - von ihm verletzte - Pflicht zur Entrichtung bzw. Abfuhr unterlegen sei bzw. der (dramatisch sich verschlechternden) Finanzlage seines…
…für die Berechnung der Selbstbemessungsabgaben zuständige Buchhalterin ihr Dienstverhältnis beendet habe und er vorher ausschließlich bei bonitätsstarken Unternehmen im Einsatz gewesen sei. Ein derartiger Irrtum über das Vorliegen eines Strafbefreiungsgrundes, also hinsichtlich der Strafbarkeit eines an sich tatbildmäßigen und rechtswidrigen Verhaltens, schließt jedoch die Strafbarkeit…
…eine Entschuldbarkeit des Irrtums ausschließendes Verschulden zu erblicken ist (vgl. zB VwGH vom 22. November 1967, 275/67, bzw. vom 16. November 1984, 83/17/0063), ist das bisher bekanntgewordene Verhalten der Bf., die trotz der über mehrere Jahre (wahrscheinlich auch vor den hier gegenständlichen…
…auf allen Überweisungen die Widmung "Mehrwertsteuer" hätte anbringen müssen, um Existenz bedrohender Strafverfolgung zu entgehen und ihm nicht erkennbar gewesen sei, dass er damit das Tatbild des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirkliche, so macht er damit einen Irrtum über die Strafbarkeit geltend, welcher…
…entsprochen hat. Ein Irrtum über das Bestehen oder Nichtbestehen erst nachträglich erzeugter, allenfalls strafaufhebender Umstände (hier: ob allenfalls eine nachträgliche Selbstanzeige in Form einer Offenlegung mittels Jahressteuererklärung und rechtzeitiger Entrichtung infolge verfügbaren Guthabens) und/oder über die Strafbarkeit eines Verhaltens oder auch über den Umstand…
…sei scheinbar einem Irrtum unterlegen, als er mit der Überprüfung seiner Angaben und Korrektur auf das richtige Maß durch das Finanzamt rechnete, ist zu erwidern, dass ein bloßer Irrtum über die Strafbarkeit eines Verhaltens dem Vorsatz in Bezug auf die Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und…
…die zum Vorwurf gemachte Abgabenhinterziehung jedoch 1993 stattgefunden hat, weshalb der erfahrene Wirtschaftstreuhänder und Buchsachverständige X zum Zeitpunkt seiner Verfehlung noch gar nicht allenfalls zu einem Irrtum über die Reichweite des Anwendbarkeit des Erlasses verleitet werden konnte. Schließlich wendet X ein, dass es sich im…
…ohne für die zeitnahe und vollständige Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung zu sorgen, so kann eine derartige Vorgangsweise nur als vorsätzlich angesehen werden. Zudem ist auszuführen, dass ein eventueller Irrtum über die Strafbarkeit eines solchen tatbildmäßigen und schuldhaften Verhaltens nach herrschender Lehre und Rechtsprechung eine Bestrafung…
…dass die Nichtmeldung der Umsatzsteuern und der Lohnabgaben mit einer für sie unfinanzierbaren Strafe verbunden sein würde und sie auch weder von ihrer Buchhalterin noch von ihrem Steuerberater aufgeklärt worden sei, so ist dazu auszuführen, dass ein bloßer Irrtum über die Strafbarkeit eines Strafbarkeit eines…
…sein sollte, wurde gegenüber dem Fiskus noch die Vorsteuer beansprucht und in der Buchhaltung der Anschein aufrechterhalten, als ob AG noch ein Verrechnungsguthaben der X TransportgesmbH begleichen müsste, dies - im Zweifel zugunsten für die Beschuldigten nicht zwingend widerlegbar - möglicherweise im Irrtum über den Umstand, dass…
…ihm die grundsätzliche Verpflichtung bekannt war. Ein bloßer Irrtum über die Strafbarkeit eines Verhaltens ist finanzstrafrechtlich unbeachtlich. Wenn in der Beschwerdeschrift schließlich auf die Zahlungsschwierigkeiten des Beschwerdeführers verwiesen wird, so ist dazu zu bemerken, dass sich die Frage der Zahlungsunfähigkeit des Abgabenschuldners auf die Frage…
…nicht entsprechend befolgte - durch die verspätete Meldungen/Entrichtungen der Umsatzsteuervorauszahlungen gleichsam einen Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgrund herbeigeführt habe bzw. dass dadurch überhaupt keine strafbare Handlungen vorliegen würden, so wird hiezu vom Unabhängigen Finanzsenat ausgeführt, dass ein Irrtum über die Strafbarkeit eines tatbildmäßigen und rechtswidrigen Verhaltens sowie…