…Angaben der Berufungswerberin habe sie im Jahr 2003 von diesem Dienstgeber keinen Lohn erhalten. Auch vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (IAF) habe sie trotz ständiger Urgenz erst im Jahr 2004 ihr Geld erhalten. Nach der Konkurseröffnung habe sie sofort wieder gearbeitet und keine Sozialleistungen vom Staat…
…wurde, womit sich unter gleichzeitigem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 2.156,79 € der genannte Betrag ergibt. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den im Akt aufliegenden übermittelten Lohnzetteln sowie der Darstellung der Mitarbeiter des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds und wurde vom Bw. auch…
…ausständige Lohnzahlungen der C aus dem Februar 2000. Der vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (im Wege der Rechtsanwälte AB) überwiesene Lohn sei daher bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 zu erfassen. Das Schreiben vom 4.10.2004 wurde dem Bw. (durch Hinterlegung) am 19.10…
…Fonds zu (vgl Doralt, aaO, § 19 Tz 30). Unabhängig davon, für welche Zeiträume dem Bw Insolvenz-Ausfallgeld gezahlt wurde, ist dieses daher gemäß § 19 EStG 1988 in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung für die Ermittlung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage jenes Kalenderjahres heranzuziehen, in dem das Insolvenz…
…da § 69 Abs. 6 EStG 1988 (in der für das Berufungsjahr geltenden Fassung) das Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (IAF) betrifft und die Berufungswerberin unbestreitbar derartige Bezüge im Berufungsjahr erhalten hat. Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Dies bedeutet, dass sämtliche in diesem Kalenderjahr…
…bescheidmäßig abgesprochen wird, gelten in dem Kalendermonat als zugeflossen, für den der Anspruch besteht. Unbestritten ist, dass die das Kalenderjahr 2002 betreffende Zahlung in Höhe von € 10.217,82 vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds der Berufungswerberin erst am 28. Februar 2003 überwiesen wurde. Nach § 19…
…der Ukraine aus. Infolge Konkurses der Arbeitgeberfirma zahlte diese lediglich noch im Jänner Bezüge aus, die restlichen Bezüge für das Dienstverhältnis erhielt der Berufungswerber aus Mitteln des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds. Damit kommen im gegenständlichen Fall zunächst folgende Regelungen zur Anwendung: § 67 Abs. 8 lit.g…
… 276 Abs. 1 BAO als unbegründet ab. Dazu wurde in der Begründung ausgeführt, dass eine Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften stets durchzuführen ist, wenn im Kalenderjahr Bezüge durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds ausgezahlt wurden (Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Zif. 3 EStG 1988). Bei der Auszahlung…
…1988 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Bei Auszahlung von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat die auszahlende Stelle zur Berücksichtigung der Bezüge im Veranlagungsverfahren gemäß …
…Heeresgebührengesetz 1992, Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, Zahlungen aus dem Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds) zugeflossen sind. Bei den jeweiligen bezugsauszahlenden Stellen kann nur jene Lohnsteuer einbehalten werden, die auf den jeweiligen Auszahlungsbetrag entfällt (€ 2.460,60 I-GmbH und € 2.644,33 IAF Service GmbH). Der…
…des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds in Höhe von 12.268 € (168.811,36 ATS) zuerkannt wurde. Mit gleichem Schreiben übermittelte die Bw einen weiteren Bescheid vom 12.07.2002, mit dem die im Antrag vom 17.12.2001 geltend gemachten Ansprüche auf Insolvenz-Ausfallgeld abgelehnt…
…keinen Gehalt erhalten. Sie hätten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Klage erhoben, um das Geld vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds zu erhalten. Sie hätten für den Antrag an den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds einen Titel gebraucht, da die Firma nicht von sich aus Konkurs eröffnet habe. Ihr Rechtsanwalt…
…Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Bei Auszahlung von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat die auszahlende Stelle zur Berücksichtigung der Bezüge im Veranlagungsverfahren gemäß § 69 Abs…
…vom 6. Dezember 2005, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin hat im Kalenderjahr 2004 nach der Aktenlage nur Insolvenz-Ausfallgeld von der "IAF Service GmbH" erhalten. Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung in §…
…Daraus - und aus der Tatsache, dass in beiden Bestimmungen von "Lohnsteuer" gesprochen wird - ist nach Ansicht der Behörde der Schluss zu ziehen, dass die Zahlungen des Insolvenz-Ausfallgeldfonds im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anfallen und daher unter § 25 Abs. 1 Z 1 lit…
…1 Ziffer 1 bis 5 jene Tatbestände, bei deren Vorliegen zwingend eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen ist. So hat eine Arbeitnehmerpflichtveranlagung etwa dann stattzufinden, wenn Auszahlungen durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (§ 69) zugeflossen sind (§ 41 Abs. 1 Z 3). Sobald die im Gesetz genannten Voraussetzungen für eine…
…zu versteuern. § 69 Abs. 6 EStG 1988 idF BGBl. I 2000/142 ordnet an: Bei Auszahlung von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat die auszahlende Stelle zur Berücksichtigung der Bezüge im Veranlagungsverfahren bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen…
…die die Geschäfte des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds besorgende IAF-Service Ges. mbH., einer solchen Einstufung nicht entgegensteht, Arbeitslohn im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 sind (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Kommentar, Band III C, Tz 4 zu § 25, Stichwort: Insolvenz). Im…
…6 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 142/2000 hat bei Auszahlung von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds die auszahlende Stelle zur Berücksichtigung der Bezüge im Veranlagungsverfahren bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84 EStG 1988) auszustellen und an das…
…und für richtig befunden worden, weshalb sie nicht abgeändert worden wären. Seit einer Novelle zum Einkommensteuergesetz (EStG) gelte für Zahlungen aus Mitteln des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds, sofern der Insolvenzzeitpunkt nach dem 31.05.2005 liege (im Berufungsfall Konkurseröffnung 4.12.2006), nicht mehr das Zuflussprinzip…