…die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls die Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Der Bw. hat während des laufenden Berufungsverfahrens (Berufung vom 12. Juli 2006, Entlassung aus der Strafhaft am 13.10.2006) seine Abgabestelle geändert, ohne dies der Finanzstrafbehörde mitzuteilen…
…so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann." Sachverhaltsmäßig steht fest, dass der angefochtene Abweisungsbescheid vom 16.2.2007 ohne Zustellnachweis zugestellt wurde. Der Bw. gibt als Tag…
…unterlassen, sei gemäß Abs. 2 leg. cit. die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden könne. Da die Finanzstrafbehörde eine neue Abgabestelle nicht ermitteln habe können, sei das Straferkenntnis entsprechend § 23 ZustellG bei der Behörde am 21…
…anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann (Abs. 2 leg.cit.). § 23 ZustellG lautet: Hat die Behörde auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift angeordnet, dass eine Sendung ohne vorhergehenden Zustellversuch zu hinterlegen ist, so…
…noch die Frage, ob an dieser Abgabestelle eine Zustellung durch Hinterlegung vorgenommen werden durfte. Dazu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass im vorliegenden Fall keine Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch gemäß § 8 Abs. 2 ZustellG vorgenommen wurde, sondern eine Zustellung durch Hinterlegung gemäß § 17 ZustellG…
…ersucht, eine inländische Abgabestelle bekannt zu geben, an der an ihn wirksam zugestellt werden könne. Andernfalls werde auch die Berufungsentscheidung ohne vorangehenden Zustellversuch durch Hinterlegung zugestellt werden. Vom Amtsvertreter wurde daraufhin am 3. August 2005 mitgeteilt, dass das genannte Informationsschreiben am 3. August 2005 an…
…unverzüglich mitzuteilen. Abs. 2: Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Nach § 4 ZustellG in der ab 1. März 2004 geltenden Fassung, BGBl…
…bisherige Abgabestelle ändert, dies der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist...die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Gem § 25 ZustellG können Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, kein Zustellbevollmächtigter bestellt…
…durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vornehmen, wenn die Mitteilung der Partei an die Behörde unterlassen wird. Die bezeichnete Mitteilungspflicht besteht, wenn die Partei vom Verfahren Kenntnis hat. Da im vorliegenden Fall der Bw. vom Berufungsverfahren Kenntnis hatte, hätte er die Behörde verständigen müssen. Eine Hinterlegung…
…Abs. 2 Zustellgesetz: Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. § 13 Abs. 1 Zustellgesetz: Die Sendung ist dem Empfänger an der Abgabestelle zuzustellen…
…2) Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann." Keine zulässige Abgabestelle ist ein Postfach (zB Walter/Mayer, Zustellrecht, 32; OGH 10.11.1992…
…Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls die Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Der Bw. hat in Kenntnis des laufenden Berufungsverfahrens seine in der Berufung genannte Wohnadresse geändert, ohne dies der Behörde mitzuteilen. Weder Abfragen beim Zentralen…
…im Hinblick darauf, dass die Gesellschaft bereits liquidiert und im Firmenbuch gelöscht wurde, wohl kaum mehr zu rechnen. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Da die Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden konnte, war die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen (§ 8 Abs. 2 ZustellG…
…anzuzeigen. Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeit festgestellt werden kann. Die Hinterlegung ist von der Zustellbehörde durch Aktenvermerk zu verfügen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 3…
…Meldung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nichts anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls die Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Aus der gegenständlichen Berufung vom 31. Oktober 2003, welche durch den ausgewiesenen Verteidiger im Namen des Bw. und…
…unterlassen, so ist die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen (§ 8 Abs. 2 leg.cit.). Da es die Bw. unterlassen hat, der Abgabenbehörde eine Abgabestelle bekannt zu geben, erfolgt die Zustellung der gegenständlichen Berufungsentscheidung gemäß § 23 Zustellgesetz durch Hinterlegung im Akt des Unabhängigen Finanzsenates…
…diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nichts anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann) vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel, dass ein zuzustellendes Schriftstück bei der Behörde liegt, vorgenommen werden…
…konnte. Das Finanzamt wäre daher berechtigt gewesen, die Zustellung des Bescheides gemäß § 8 Abs. 2 ZustellG durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen. Allerdings ist das Finanzamt nicht mit diesem Rechtsinstrument vorgegangen (eine entsprechende Beurkundung im Sinn des § 23 Abs. 2 ZustellG ist nicht aktenkundig), sondern…
…mitzuteilen. Abs. 2: Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls die Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Gemäß § 157 FinStrG sind auf das Rechtsmittelverfahren die Bestimmungen der §§ 115, 117 Abs…
…anders vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls die Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. § 126 Abs. 1 FinStrG: Kommt der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter einer Vorladung zu einer gemäß § 125 anberaumten mündlichen Verhandlung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder…