…aus den von der Bw. handschriftlich vorgelegten Tabellen. Daraus folgt jedoch, dass der Abgabenbehörde der Sachverhalt bekannt war und nicht vom Hervorkommen neuer Tatsachen gesprochen werden kann. Ungeachtet dessen dürften im vorliegenden Fall nicht nur die Einnahmen lt. Bestätigung angesetzt werden, sondern müsste auch bezüglich…
…Erklärung geht zu Lasten der Behörde und nicht zu Lasten des Abgabepflichtigen. Neue Tatsachen seien in der Betriebsprüfung nicht hervorgekommen. Der Hinweis auf die materiell rechtliche Würdigung im Hinblick auf die später ergangene Rechtsprechung stelle keine neue Tatsache dar. Über die Berufung wurde erwogen:  …
…Juli 1997, 96/13/0185). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nach hA aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Waren der Behörde bestimmte Umstände im betreffenden Verfahren bekannt…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages der Berufungswerberin zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft der Berufungswerberin. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages der Berufungswerberin zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft der Berufungswerberin. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…nunmehr getroffenen Entscheidung hätte kommen können. Somit seien keine Tatsachen neu hervorgekommen; neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen seien kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. In der Begründungsergänzung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus, mittels Vorhalt sei die Steuerpflicht in…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…geführt hätten. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente sind keine Tatsachen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2000, 95/14/0094). Diese Tatsachen müssen auch neu hervorkommen, das heißt es muss sich um solche Tatsachen handeln, die bereits vor Abschluss…
…Veräußerungsverluste aus dem EI Fonds steuerlich anzuerkennen seien. Diese Unterlagen seien erst bei der durchgeführten Betriebsprüfung vorgelegt worden, sodass insoweit neue Tatschen hervorgekommen seien, die die Wiederaufnahme des Verfahrens für das Veranlagungsjahr 1991 rechtfertigten. Mit Schriftsatz vom 21. Oktober 1999 stellte die Bw. einen Antrag…
…nicht zu Recht erfolgt, weil keine neuen Tatsachen hervorgekommen seien. Im Hinblick auf die Zuständigkeit zur Erledigung dieses Rechtsmittels wird auf Seite 37 der im Internet abrufbaren Geschäftsverteilung (http://ufs.bmf.gv.at/Geschftsverteilung/20080101_GV.pdf) verwiesen. Über die Berufung wurde erwogen: § 307 Abs…
…den Bescheiden vom 28. Juli 2003 wiederaufgenommen und mit gleichem Datum neue Sachbescheide erlassen, in welchen der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht anerkannt worden ist. Begründend wurde ausgeführt, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO erfolgt sei, weil Tatsachen neu hervorgekommen seien, die im abgeschlossenen…
…3-Monatsfrist am 30. September 2003 ein Antrag auf Wiederaufnahme gestellt worden. Dem Geschäftsführer der Berufungswerberin sei erst mit 23. September 2003 die für den Wiederaufnahmeantrag erforderliche neue Tatsache bekannt gegeben worden. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 303 Abs. 1 lit. b der Bundesabgabenordnung…
…es liege Alleineigentum vor, anerkannte es im neuen Sachbescheid nicht mehr die Aufteilung der Einkünfte auf drei Beteiligte, und kürzte die AfA-Bemessungsgrundlage um einen Anteil von 25% für Grund und Boden. Das Hervorkommen von neuen Tatsachen bestehe nach der Bescheidbegründung darin, dass Einkünfte aus…
…b und c BAO wurde der Abweisungsbescheid damit begründet dass, die im Antrag vom 16.09.2004 vorgebrachten Argumente keine neuen Tatsachen oder Beweismittel darstellten, da diese bereits im Berufungsverfahren gegen den Bescheid betreffend Fahrzeugeinzelbesteuerung vorgebracht und im Rahmen der Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Salzburg…
…Wege einer Wiederaufnahme der Bw. anzulasten. Überdies seien keine neuen Tatsachen und Beweismittel hervorgekommen. Im Zuge der Außenprüfung betreffend die Jahre 2000 bis 2002 seien außer der rechtlichen Beurteilung der Verlustvortragsfähigkeit keine Feststellungen getroffen worden. Aus dem Arbeitsbogen ergibt sich, dass im Rahmen der Außenprüfung…
…BAO neu hervorgekommen. Wenn der Bw. sein Begehren auf seine Unkenntnis über den Zeitraum der Geltendmachung der außergewöhnlichen Belastung ("Verausgabungsprinzip") stützt, ist darin weder eine neue Tatsache noch ein neues Beweismittel zu erblicken. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, sind Tatsachen im Sinne…
…Eigenkapital der GmbH zu ersetzen (s. dazu ausführlich nachfolgenden Punkt 2.). Das Finanzamt begründete die Wiederaufnahme mit dem Hervorkommen neuer Tatsachen und führte dazu ausdrücklich eine im Zuge einer Betriebsberatung erstellte Rentabilitätsprüfung vom 28. Mai 1980 sowie den Umstand an, das die mit (erstem) Nachtrag…
…auch ein solches zu verstehen sei, von der Abgabenbehörde ohnehin nicht in Abrede gestellt. Die Abgabenbehörde zieht diese Tatsache vielmehr sogar als wesentliches Argument für die Versagung der steuerlichen Anerkennung der intendierten Mitunternehmerschaft heran. Schließlich wurde seitens der Bw. beantragt, den steuerlichen Vertreter "als Vertragsverfasser…