…aus den von der Bw. handschriftlich vorgelegten Tabellen. Daraus folgt jedoch, dass der Abgabenbehörde der Sachverhalt bekannt war und nicht vom Hervorkommen neuer Tatsachen gesprochen werden kann. Ungeachtet dessen dürften im vorliegenden Fall nicht nur die Einnahmen lt. Bestätigung angesetzt werden, sondern müsste auch bezüglich…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die streitgegenständlich zu klärende Frage, ob neue Tatsachen bzw. Beweismittel iSd § 303 Abs. 1 BAO hervorgekommen sind, stellt keine Rechtfrage grundsätzlicher Bedeutung dar und war aufgrund des ermittelten Sachverhaltes zu lösen.  …
…Auch nach Beantwortung des Vorhaltes vom 20.8.2010 sei die Einkommensteuer wiederum endgültig veranlagt worden. Es seien keine neuen Tatsachen hervorgekommen, da durch das Abweichen der tatsächlichen Ergebnisse von jenen laut Prognoserechnung bereits bei Bescheiderlassung von steuerlich nicht relevanten Einkünften auszugehen gewesen und die…
…Erklärung geht zu Lasten der Behörde und nicht zu Lasten des Abgabepflichtigen. Neue Tatsachen seien in der Betriebsprüfung nicht hervorgekommen. Der Hinweis auf die materiell rechtliche Würdigung im Hinblick auf die später ergangene Rechtsprechung stelle keine neue Tatsache dar. Über die Berufung wurde erwogen:  …
…Juli 1997, 96/13/0185). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nach hA aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Waren der Behörde bestimmte Umstände im betreffenden Verfahren bekannt…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages der Berufungswerberin zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft der Berufungswerberin. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages der Berufungswerberin zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft der Berufungswerberin. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…nunmehr getroffenen Entscheidung hätte kommen können. Somit seien keine Tatsachen neu hervorgekommen; neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen seien kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. In der Begründungsergänzung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus, mittels Vorhalt sei die Steuerpflicht in…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…§ 2 EstG dar, weshalb die Verluste in den Streitjahren steuerlich nicht anzuerkennen seien. Die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2016 bis 2018 wird auf das Hervorkommen neuer Tatsachen gestützt und im Bericht auf den S. 5ff. begründet. Auf Grundlage der Feststellungen des Prüfers erließ das Finanzamt die…
Mit der Beschwerde wird die (ersatzlose) Aufhebung der Anspruchszinsenbescheide beantragt; dies unter Verweis auf die Begründung des gegen die zugrunde liegenden Wiederaufnahme- und Einkommensteuerbescheide gerichteten Vorbringens. Die Festsetzung der gegenständlichen Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO erfolgte nach Ansicht des BFG zu Recht, da die Einkommensteuerbescheide 2016…
…Entscheidung hätte gelangen können. Dabei ist das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus der Sicht anderer Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar waren, zu beurteilen. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinne des § 303 BAO…
…dass die im Jahr 2017 angeschaffte Rollex im selben Jahr wieder veräußert wurde, war dem Abgabepflichtigen im Zeitpunkt der Erstbescheidausfertigung bereits bekannt, weshalb aus Sicht des Antragsstellers keine neue Tatsache iSd § 303 BAO vorliege. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Beschwerde vom 29. Jänner 2024…
…2018 vom heutigen Tage verwiesen. Auf Basis dieser Feststellungen nahm das Finanzamt mit den hier gegenständlichen Wiederaufnahmebescheiden die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2010 bis 2013 wieder auf. In der Begründung wird auf das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel verwiesen, insbesondere des Pachtvertrages vom 1.6.2003…
…hervorgekommen sind. Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem Ergebnis geführt hätten. Als Beweismittel kommen etwa Urkunden oder Aufzeichnungen in Betracht, die ebenfalls neu hervorgekommen sind. 3. Keine Tatsachen sind neue…
…auf die gesetzliche Bestimmung des § 303 Abs. 1 lit b BAO damit, dass im hier gegenständlichen Verfahren keine eine Wiederaufnahme begründende neuen Tatsachen gegeben seien, da sämtliche vom Bf. eingewendeten sachverhaltsbezogenen Punkte bei Bescheiderlassung am 01.03.2018 bekannt gewesen waren. Insbesondere begründe der Umstand…
…BAO Handbuch, § 161, 457 f.). Ein Hervorkommen neuer Tatsachen iS eines Wiederaufnahmegrundes des § 303 BAO stellen die durch den Arbeitgeber bekannt gegebenen Kostenersätze somit nicht dar, waren sie doch schon im Lohnzettel enthalten. Für die Abgabenbehörde wäre - wie sie letztlich in der Beschwerdevorentscheidung selbst einräumt…
…mwN), die Berechtigung zur amtswegigen Wiederaufnahme nicht aus. Aufgrund der dargelegten Erwägungen kam das Bundesfinanzgericht zu dem Ergebnis, dass bezüglich des vom Finanzamt als Wiederaufnahmegrund herangezogenen Tatsachenkomplexes erst nach Erlassung des Erstbescheides neue (wesentliche!) Tatsachen hervorgekommen sind und ist somit dieses Tatbestandsmerkmal des § 303 Abs…