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UFSG RV/0250-G/05Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2005

…aus den von der Bw. handschriftlich vorgelegten Tabellen. Daraus folgt jedoch, dass der Abgabenbehörde der Sachverhalt bekannt war und nicht vom Hervorkommen neuer Tatsachen gesprochen werden kann. Ungeachtet dessen dürften im vorliegenden Fall nicht nur die Einnahmen lt. Bestätigung angesetzt werden, sondern müsste auch bezüglich…

BFG RV/2100969/2017Hervorkommen neuer Tatsachen, wenn der Abgabenbehörde die Anwendung der Kostenmethode mitgeteilt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.06.2020

…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die streitgegenständlich zu klärende Frage, ob neue Tatsachen bzw. Beweismittel iSd § 303 Abs. 1 BAO hervorgekommen sind, stellt keine Rechtfrage grundsätzlicher Bedeutung dar und war aufgrund des ermittelten Sachverhaltes zu lösen. &nbsp…

BFG RV/2100813/2013Hervorkommen neuer Tatsachen (hier: Prüfung der Fremdüblichkeit einer Wohnungsvermietung an die Tochter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.07.2015

…Auch nach Beantwortung des Vorhaltes vom 20.8.2010 sei die Einkommensteuer wiederum endgültig veranlagt worden. Es seien keine neuen Tatsachen hervorgekommen, da durch das Abweichen der tatsächlichen Ergebnisse von jenen laut Prognoserechnung bereits bei Bescheiderlassung von steuerlich nicht relevanten Einkünften auszugehen gewesen und die…

UFSG RV/0697-G/07Hervorkommen neuer Tatsachen und/oder Beweismittel betreffend die Festsetzung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 201 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2009

…Erklärung geht zu Lasten der Behörde und nicht zu Lasten des Abgabepflichtigen. Neue Tatsachen seien in der Betriebsprüfung nicht hervorgekommen. Der Hinweis auf die materiell rechtliche Würdigung im Hinblick auf die später ergangene Rechtsprechung stelle keine neue Tatsache dar. Über die Berufung wurde erwogen: &nbsp…

UFSG RV/0535-G/06Hervorkommen neuer Tatsachen als Voraussetzung für eine amtswegige Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…Juli 1997, 96/13/0185). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nach hA aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Waren der Behörde bestimmte Umstände im betreffenden Verfahren bekannt…

UFSG RV/0694-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund darstellen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…

UFSG RV/0693-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages der Berufungswerberin zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft der Berufungswerberin. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…

UFSG RV/0690-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2009

…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages der Berufungswerberin zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft der Berufungswerberin. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…

UFSG RV/0689-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…

UFSW RV/2770-W/07Kein Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2008

…nunmehr getroffenen Entscheidung hätte kommen können. Somit seien keine Tatsachen neu hervorgekommen; neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen seien kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. In der Begründungsergänzung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus, mittels Vorhalt sei die Steuerpflicht in…

UFSG RV/0065-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2008

…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…

BFG RV/2100023/20231) Amtswegige Wiederaufnahmen bei Hervorkommen neuer Tatsachen (hier im Zusammenhang mit einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO) 2) Nebenbei betriebene Praxis für Ganzheitsmedizin als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.01.2026Teil 1/2

…§ 2 EstG dar, weshalb die Verluste in den Streitjahren steuerlich nicht anzuerkennen seien. Die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2016 bis 2018 wird auf das Hervorkommen neuer Tatsachen gestützt und im Bericht auf den S. 5ff. begründet. Auf Grundlage der Feststellungen des Prüfers erließ das Finanzamt die…

BFG RV/2100023/20231) Amtswegige Wiederaufnahmen bei Hervorkommen neuer Tatsachen (hier im Zusammenhang mit einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO) 2) Nebenbei betriebene Praxis für Ganzheitsmedizin als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.01.2026Teil 2/2

Mit der Beschwerde wird die (ersatzlose) Aufhebung der Anspruchszinsenbescheide beantragt; dies unter Verweis auf die Begründung des gegen die zugrunde liegenden Wiederaufnahme- und Einkommensteuerbescheide gerichteten Vorbringens. Die Festsetzung der gegenständlichen Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO erfolgte nach Ansicht des BFG zu Recht, da die Einkommensteuerbescheide 2016…

BFG RV/7104007/2016Wiederaufnahme - das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen Miet- oder Rentenaufwendungen bei der Untervermietung einer auf Leibrente erworbenen Liegenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.12.2024

…Entscheidung hätte gelangen können. Dabei ist das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus der Sicht anderer Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar waren, zu beurteilen. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinne des § 303 BAO…

BFG RV/7100989/2024Wiederaufnahme auf Antrag - Hervorkommen neuer Tatsachen aus Sicht des Antragstellers zu beurteilen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.11.2024

…dass die im Jahr 2017 angeschaffte Rollex im selben Jahr wieder veräußert wurde, war dem Abgabepflichtigen im Zeitpunkt der Erstbescheidausfertigung bereits bekannt, weshalb aus Sicht des Antragsstellers keine neue Tatsache iSd § 303 BAO vorliege. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Beschwerde vom 29. Jänner 2024…

BFG RV/2100422/2024Amtswegige Wiederaufnahme bei Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel (hier: Unterlagen und Umstände in Bezug auf die "Verpachtung" eines LuF-Betriebes zwischen Ehegatten)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.09.2024

…2018 vom heutigen Tage verwiesen. Auf Basis dieser Feststellungen nahm das Finanzamt mit den hier gegenständlichen Wiederaufnahmebescheiden die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2010 bis 2013 wieder auf. In der Begründung wird auf das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel verwiesen, insbesondere des Pachtvertrages vom 1.6.2003…

BFG RV/4100261/2018Wiederaufnahme des Verfahrens bei Hervorkommen neuer Tatsachen Stellt die streitgegenständlich vereinbarte Leistung von Anzahlungen jeweils im Dezember eines Jahres Betriebsausgaben dar?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.04.2023

…hervorgekommen sind. Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem Ergebnis geführt hätten. Als Beweismittel kommen etwa Urkunden oder Aufzeichnungen in Betracht, die ebenfalls neu hervorgekommen sind. 3. Keine Tatsachen sind neue…

BFG RV/4100612/2019Wiederaufnahme des Verfahrens ohne Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2020

…auf die gesetzliche Bestimmung des § 303 Abs. 1 lit b BAO damit, dass im hier gegenständlichen Verfahren keine eine Wiederaufnahme begründende neuen Tatsachen gegeben seien, da sämtliche vom Bf. eingewendeten sachverhaltsbezogenen Punkte bei Bescheiderlassung am 01.03.2018 bekannt gewesen waren. Insbesondere begründe der Umstand…

BFG RV/7100744/2016Wiederaufnahme/neuer Sachbescheid/Anspruchszinsen: Kein Hervorkommen neuer Tatsachen im Rahmen der Nachbescheidkontrolle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2019

…BAO Handbuch, § 161, 457 f.). Ein Hervorkommen neuer Tatsachen iS eines Wiederaufnahmegrundes des § 303 BAO stellen die durch den Arbeitgeber bekannt gegebenen Kostenersätze somit nicht dar, waren sie doch schon im Lohnzettel enthalten. Für die Abgabenbehörde wäre - wie sie letztlich in der Beschwerdevorentscheidung selbst einräumt…

BFG RV/5101349/2012Wiederaufnahme von Amts wegen - Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.10.2015

…mwN), die Berechtigung zur amtswegigen Wiederaufnahme nicht aus. Aufgrund der dargelegten Erwägungen kam das Bundesfinanzgericht zu dem Ergebnis, dass bezüglich des vom Finanzamt als Wiederaufnahmegrund herangezogenen Tatsachenkomplexes erst nach Erlassung des Erstbescheides neue (wesentliche!) Tatsachen hervorgekommen sind und ist somit dieses Tatbestandsmerkmal des § 303 Abs…