…Gemeinde Mürzzuschlag 56 Tagespendler und nur 14 Nichttagespendler gezählt wurden, was ebenfalls eindeutig dafür spricht, dass die tägliche Heimfahrt tatsächlich zumutbar ist. Studienreisen: Zur steuerlichen Anerkennung von Studienreisen hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa die Erkenntnisse vom 19.10.1999, 99/14/0131…
…wurde in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass eine berufliche Veranlassung der Gründung eines eigenen Haushalts am Beschäftigungsort nur dann anzunehmen sei, wenn die tägliche Heimkehr nicht zugemutet werden könne. Dies sei aber erst ab einer Entfernung von 120 km anzunehmen. Die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 25. Juni 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 3. Juni 2002 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid wird abgeändert. Entscheidungsgründe Im Dauerakt des Finanzamtes findet sich ein…
…erhob der Bw Berufung. In ihr führte er aus, er habe den österreichischen Wohnsitz gemeinsam mit seiner Frau deshalb gewählt, weil die Heimkehr in den Nordosten Deutschlands, wo von 2006 bis April 2008 sein Wohnsitz lag, auf Dauer zu beschwerlich sei. Er halte sich in…
…erhob die Bw Berufung. In ihr führte sie aus, sie habe den österreichischen Wohnsitz gemeinsam mit ihrem Mann deshalb gewählt, weil die Heimkehr in den Nordosten Deutschlands, wo von 2006 bis April 2008 ihr Wohnsitz lag, auf Dauer zu beschwerlich sei. Sie halte sich in…
…Einkommensteuererklärung wurde ausgeführt, seine Tochter A (geb. 1.10.1991) besuche seit September 2002 das X-Gymnasium in Y im Bundesland XY. Die Entfernung zum Elternhaus in Z lasse eine tägliche Heimkehr nicht zu, sodass A im Internat des X -Gymnasiums untergebracht sei. Er ersuche…
…eine tägliche Heimkehr nach Horn sei möglich, versagte das Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 u.a. den begehrten Werbungskostenabzug für den berufsbedingten Zweitwohnsitz in Wien. Dagegen wendet sich der Bw. in seiner Berufung. Eine tägliche Heimkehr (Entfernung bei Nutzung eines KFZ…
…Haushaltsführung nicht vorgelegen seien, da die tägliche Heimkehr vom Dienstort (B) zum Wohnort (A) bei einer Entfernung von weniger als 120 km als zumutbar angesehen werde. (4) Auch in den wiederaufgenommenen Verfahren betreffend die Einkommensteuerbescheide (Arbeitnehmerveranlagungen) für die Jahre 2005 und 2006, in welchen jeweils…
…früh morgens nicht möglich sei. Weiters habe der Bw. oft kurzfristige Verpflichtungen am Arbeitsplatz, deren Wahrnehmung durch eine tägliche Heimkehr und Anreise aus Wien nicht möglich wäre. Die Anmietung einer Wohnung in A. sei daher ausschließlich aus beruflichen Gründen erfolgt. In einer weiteren Stellungnahme vom…
…Sitzungen (Gemeinderat, Umweltausschuss, Abwasserverband, sieben Städte Kooperation, Bauausschuss etc.) gefallen. Eine Heimkehr zu seinem Familienwohnsitz nach B. sei an diesen Tagen unzumutbar gewesen, da diese Sitzungen bis ca. 22:30 oder 23:00 Uhr gedauert hätten. Aus Kostengründen sei eine Kleinwohnung angemietet worden, da dies…
…steuerlich als eine Dienstreise außerhalb des Nahbereichs zu behandeln. Tagesgelder bei Dienstreisen außerhalb des Nahbereichs seien steuerlich wie folgt zu behandeln: Wenn eine tägliche Heimkehr zum ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zumutbar sei (idR ab 120 km), könnten Tagesgelder für eine Tätigkeit am selben Ort sechs…
…bei ihrer Rückkehr zu einem Sozialfall machen wolle. Die Bw. habe keinerlei Ersparnisse, die Pensionskassenauszahlung hätte als Existenzgrundlage (Wohnung usw.) zur Heimkehr dienen sollen. Mit Eingabe vom 24. Februar 2009 beantragte die Bw. ergänzend zu ihrer Berufung, dass keine Besteuerung der Pensionsauszahlung aus der Schweiz…
…Grunde liegt, der den Dienstreisebegriff regelt. Daher erhalte ich "bei ganztägiger Abwesenheit mit täglicher Heimkehr" 18,00 CHF als Reisespesenvergütung. Diese erhaltenen Reisespesen sind unter Beachtung des Freizügigkeitsabkommens der Schweiz mit der EU als unter eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z…
…Die Berufung begründet sich, da die von mir angeführten Dienstreisen nicht in den Nahebereich, sondern außerhalb des Nahebereiches führten. Eine tägliche Heimkehr zum Familienwohnsitz war nicht zumutbar. Die Auszahlung der Tagesgelder, für eine Tätigkeit am selben Ort (Enns), hätte somit sechs Monate lang in der…
…zu fahren sei, betrage die Fahrtstrecke 101 km und somit nur unbedeutend weniger als die geforderten 120 km. Tägliche Heimfahrten würden aber nicht nur das zweimalige Zurücklegen dieser Entfernung, sondern auch das zweimalige passieren der Staatsgrenze bedeuten. Dies würde auch mit sich bringen, dass für…
…langen Strecke werde zudem auf einer Schnellstraße zurückgelegt. Da dem Bw. die tägliche Heimkehr zum Familienwohnsitz somit zumutbar gewesen wäre, seien die Kosten für die Zweitwohnung am Krankenhausstandort nicht beruflich veranlasst und daher auch nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Wegen der Unterkunft am Dienstort stehe das…
…das Pendlerpauschale, die anteiligen Kfz-Kosten für Wegstrecken über 120 km bei täglicher Heimkehr, die Kosten für Zimmer und Einrichtung am Schweizer Wohnort und die nach österreichischem Recht ermittelten Reisespesen. Weiters ersuchte das Finanzamt den Bw unter anderem, um Aufklärung hinsichtlich der in der Excel…
…erwogen: Verpflegungsmehraufwendungen: Die Bw beruft sich auf "Das Steuerbuch 2006", wo es auf Seite 28/29 heißt: "Ist eine tägliche Heimkehr zum ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zumutbar (idR ab 120 km), können Tagesgelder für eine Tätigkeit am selben Ort sechs Monate lang steuerfrei bis zur…
…1 Stunde. Die tägliche Heimkehr sei daher zumutbar. Daraufhin beantragte der Einschreiter die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und bezog sich auf die Begründung in der Berufung. Zur weiteren Abklärung des Sachverhaltes ersuchte der unabhängige Finanzsenat mit Schreiben vom 2. Feber…
…die Jahre 1996 und 1997 im Ausmaß von S 54.000,-- (1996) und 162.200,-- (1997), da diese trotz täglicher Heimkehr zum Wohnort bzw. vom Arbeitgeber beigestellten Quartiere steuerfrei ausbezahlt wurden. Schließlich wurden für September bis November 1998 steuerfrei ausbezahlte Taggelder im Ausmaß von 29 %…