…Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Im gegenständlichen Fall ist strittig, ob beim Berufungswerber (Bw.) Kosten für Fahrten zu einem Heimatort in Deutschland (€ 2.120,64) als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Das Finanzamt hat den Abzug dieser Kosten mit der Begründung versagt…
…wurde unter anderem ausgeführt, dass bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer Aufwendungen für Heimfahrten nur dann abgesetzt werden könnten, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung (ein eigenes Heim) besitze. Die Kosten für die Fahrten zum Wohnsitz der Eltern würden keine Werbungskosten darstellen. Es konnten daher…
…sind grundsätzlich die Kosten für wöchentliche Familienheimfahrten zu berücksichtigen (VwGH 11.01.84, 81/13/0171). Bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen hat der Verwaltungsgerichtshof das monatliche Aufsuchen des Heimatortes als ausreichend angesehen, um dort nach dem rechten zu sehen (VwGH 22.09.87, 87/14/0066)…
…hat auch nicht die Absicht dargetan, dass seine Beschäftigung in L. von vornherein (etwa zu Ausbildungszwecken) nur für einen vorübergehenden Zeitraum geplant gewesen wäre und danach die Aufnahme einer Beschäftigung in seinem Heimatort W. konkret in Aussicht gestanden wäre bzw. er hiefür bereits konkrete Vorbereitungshandlungen…
…Wesentlichen angeführt, dass bei einem allein stehenden Arbeitnehmer Heimfahrten steuerlich nur berücksichtigt werden können, wenn er am Heimatort eine eigene Wohnung besitze und bei Neugründung eines Haushaltes am Beschäftigungsort die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung nicht vorliege. Mit Bescheid vom 26. November…
…seiner Verehelichung im November 2007, bis Mitte Oktober 2008 alleine bewohnt habe. Wegen der bevorstehenden Geburt des ersten, gemeinsamen Kindes habe er nunmehr mit seiner Gattin eine Wohnung in deren Heimatort in M. bezogen. Aufgrund des vom Bw. vorgebrachten Sachverhalts, hielt das FA in der…
…und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt…
…sondern dieser lediglich eine Nächtigungsmöglichkeit in der von ihren Eltern bewohnten Wohnung zukam. Die streitgegenständlichen Fahrten von Ort2 nach Ort1, führten die Berufungswerberin damit nicht zu ihrem eigenen (zweiten) Hausstand am Heimatort, sondern ausschließlich zum abgeleiteten Wohnsitz in der elterlichen Wohnung bzw. im elterlichen Haushalt…
…zustehendes Pendlerpauschale abgegolten sind. Bei einem allein stehenden Arbeitnehmer können Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung (ein eigenes Haus) besitzt. Die Kosten für Fahrten zum Wohnsitz der Eltern stellen keine Werbungskosten dar." c) Gegen den…
…des Arbeitnehmers diesen auf die Dauer der Entsendung an den Beschäftigungsort seiner Entsendung begleite. Durch den absehbar vorübergehenden Aufenthalt der Familie am Ort der vorübergehenden Beschäftigung werde der Familienwohnsitz am Heimatort nicht aufgegeben, weshalb den Kosten der Haushaltsführung des Steuerpflichtigen am Beschäftigungsort (Wohnungskosten) das Abzugsverbot…
…Richtigkeit dieses ihres Meldezettels bringt die Bw. nichts vor. Die Neubegründung eines Wohnsitzes am Heimatort ist privat und nicht durch die Einkünfteerzielung veranlasst. Es liegen somit zwei Gründe (Wohnung in Wien und Neubegründung des Wohnsitzes in A) vor, die jeder für sich im gegenständlichen Fall…
…dass eine doppelte Haushaltsführung bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen nur dann vorliege, wenn er sowohl am Heimatort als auch am Beschäftigungsort einen eigenen Hausstand führe. Ein Zimmer im Haushalt der Eltern könne nicht als eigener Hausstand angesehen werden. Laut Bestätigung des Gemeindeamts wohne der Berufungswerber seit…
…dass bei einem allein stehenden Arbeitnehmer nur dann Aufwendungen für Familienheimfahrten steuerlich zu berücksichtigen wären, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung oder Haus besitze. Die Kosten für Fahrten zum elterlichen Wohnsitz würden keine Werbungskosten darstellen. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung vom 15.7…
…dass aus der Sicht des Unabhängigen Finanzsenates auch daraus eine Unzumutbarkeit nicht resultieren könnte, zumal der Heimatort und der Beschäftigungsort des Bw. innerhalb desselben Verkehrsverbundes (Kärnten) liegen. Den Berufungen kommt vom Grunde her somit keine Berechtigung zu. Was die Höhe der zum Ansatz gebrachten Pauschbeträge…
…die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht vorliegen würden, weil der Bw. als alleinstehender Steuerpflichtiger im Heimatort über kein eigene Wohnung verfüge und der Besuch der Eltern nicht als Familienheimfahrt zu werten sei. Mit Eingabe vom 21. Juni 2002, beim Finanzamt eingelangt am 25…
…vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel keineswegs mehr zumutbar ist. Diese Bestimmung stellt nur auf die Hin- und Rückfahrt vom und zum Studienort ab. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Hofstätter/Reichel, § 34 EStG 1988…
…Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. VwGH 16.6.1986, 85/12/0247). Es kommt damit nur auf die Hin- und Rückfahrt vom und zum Studienort an. Nicht einzurechnen sind daher - ohne Begrenzung - Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort…
…und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Laut Fahrplanauskunft des Steirischen Verkehrsverbundes bestehen regelmäßige Busverbindungen zwischen dem Wohnort Mortantsch und dem Studienort Graz, wobei die Fahrzeit zwischen 45 und 51 Minuten beträgt. Da weitere Wegzeiten aufgrund…
…Steuer | 118,-- € | Grundsteuer für Garage | 12,30 € | Pacht für Garage | 46,-- € | Miete für Hauptwohnung in Heimatort | 2.820,-- € | Strom | 84,-- € | Briefporto | 45,20 € | Kontogebühren | 55,-- €…
…laut Vorhaltsbeantwortung des Bw. vom 24. Juni 2013 1.061 km) vom österreichischen Wohnsitz des Bw. entfernten Heimatort in Serbien verfügt er über einen landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz im Ausmaß von ca. 6 ha samt Viehbestand und Haus. Dort leben dessen Gattin, mit der er seit…