…2001), sind in den oben angeführten Einkünften lediglich zwei Positionen enthalten: Einerseits Pachteinnahmen in Höhe von € 1.736,03 (plus € 29,07 Einkünfte aus Forstwirtschaft) und andererseits ein Nutzungsentgelt aus der Überlassung von landwirtschaftlichen Grundstücksflächen für die Errichtung und den Betrieb eines Handymastens…
…der Dachfläche eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes zur Aufstellung und zum Betrieb eines Handymasten können aufgrund der oben näher erläuterten Gesetzesbegriffe weder als Einkünfte aus einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb noch als solche aus einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb qualifiziert werden. Von den land- und forstwirtschaftlichen…
…unverändert. Entscheidungsgründe Dem Finanzamt Zell am See sind im Jahre 2003 Umstände bekannt geworden, wonach der Berufungswerber (Bw) A Einkünfte aus Nutzungsverträgen mit Mobilfunkbetreibern für die Gestattung des Aufstellens und Betreibens (so genannte "Handymasten") bezogen hatte. Dementsprechend habe der Bw laut schriftlicher Beantwortung des Vorhaltes…
…Wien, Niederösterreich, Burgenland und teilweise Steiermark. Die Tätigkeit war Planung, Akquisition und Genehmigung von Telekommunikationsanlagen (Handymasten). Der zweite Bereich war Akquisition neuer Geschäftsfelder in ganz Österreich. Bis Ende September hatte der Berufungswerber die Wohnung in der Adresse7 gemietet. Die Vermieterin war Frau HA . Im November…
…von Ing. Mag. Dr. Martin Jilch (Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte, Seite 296) können auch bei Handymasten bis zu 7.000,00 € Gesamtentgelt ohne Aufteilungsnachweis 70 % des Gesamtentgeltes als Gewinn angenommen werden. Entschädigungen, die für Bodenwertminderung entrichtet werden, sind nicht Bestandteil der Einkommensermittlung, weil…
…eine Einkunftsquelle von Anbeginn an handeln muss. Im Jahre 1999 konnte bereits hinsichtlich einer Kleinfläche von 150 qm mit der M, A ein Pachtvertrag für die Errichtung eines Handymasten abgeschlossen werden. Der jährliche Pachtzins beträgt S 24.000,00. Mein Mandant hat seit dem Erwerb…
…Johann Tamsweg Zell am See im Jahr 2003 davon Kenntnis, dass die an der Berufungswerberin (Bw) A beteiligten Personen (auch Liegenschaftseigentümer genannt) als Miteigentümer Einkünfte für die Aufstellung von Handymasten bezogen haben. Über Vorhalt des Finanzamtes gab die Bw weder die Höhe dieser Einkünfte bekannt…
…Kenntnis, dass die an der Berufungswerberin (Bw) C u. Mitbesitzer beteiligten Personen (auch Liegenschaftseigentümer genannt) Einkünfte für die Aufstellung von Handymasten bezogen haben. Über Vorhalt des Finanzamtes gaben die Bw weder die Höhe dieser Einkünfte bekannt noch legten sie die zugrunde liegenden Bestands - bzw. Dienstbarkeitsverträge…
…Laut Beilage zur Einkommensteuererklärung würde sich dieser Überschuss wie folgt errechnen: | Einnahmen | | | Mieteinnahmen Handymast | | 91.500,00 S | Werbungskosten | | | Instandhaltung Gartenzaun | 62.054,59 S | | Entschädigungszahlung an Dritte | 10.000,00…
…der Einnahmen über die Werbungskosten in Bezug auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Jahr 2001 wie folgt ergeben: | Einnahmen netto Mieteinnahmen Handymast | | 45.000,00 S | Werbungskosten Entschädigungszahlung an Dritte | 10.000,00 S | | Überschuss der…
…Finanzamt auch im hier angefochtenen Bescheid die erklärten Vermietungseinkünfte außer Ansatz - allerdings mit Ausnahme der aus der sogenannten Hausantennenstandortvermietung (betreffend einen am Hausdach montierten Handymasten) erzielten Einnahmen. Gegen diese Vorgangsweise des Finanzamtes - Ansatz der Einnahmen aus der Hausantennenstandortvermietung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einerseits…
…Finanzamt auch im hier angefochtenen Bescheid die erklärten Vermietungseinkünfte außer Ansatz - allerdings mit Ausnahme der aus der sogenannten Hausantennenstandortvermietung (betreffend einen am Hausdach montierten Handymasten) erzielten Einnahmen. Gegen diese Vorgangsweise des Finanzamtes - Ansatz der Einnahmen aus der Hausantennenstandortvermietung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einerseits…
…und Forstwirtschaft BGBl II 1997/430 in der jeweils geltenden Fassung. Im Jahr 1999 bezogen die Bw. erstmals Einnahmen aus der Vermietung einer Grundfläche zum Aufstellen von Handymasten. Diese Einnahmen erklärten sie in der Beilage zur Einkommensteuererklärung nichtbuchführender Landwirte unter dem Punkt lit h) Einkünfte…
…Anlagenbehörde des Magistrates Graz hat der Bf am 11. Oktober 2007 zur Sache befragt niederschriftlich im Wesentlichen ausgeführt, im Zuge der Errichtung eines Handymastens sei ein Weg errichtet worden. Dadurch sei es ihm nicht mehr möglich gewesen, mit dem Traktor den Wald zur Holzbringung zu…
…Auch vermiete die Bw im Rahmen der bestehenden Treuhandschaft auf der Hotelliegenschaft Handymasten im eigenen Namen. Mit weiteren Berufungsergänzungen machte die Bw bisher im Umsatzsteuerbescheid 2008 nicht berücksichtigte Vorsteuern im Zusammenhang mit einer - nicht strittigen - Wohnungsvermietung von insgesamt 5.818,65 € sowie im Zusammenhang…
…Betroffen von dieser Ausnahmebestimmung waren Einkünfte der Wohnungseigentumsgemeinschaft aus der Vermietung und Verpachtung von Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Vermietung der Hausfassade oder von Garagenplätzen oder Genehmigung der Errichtung von Handymasten). Diese Bestimmung stand auch einer Feststellung gemeinschaftlicher (von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erzielter) Einkünfte aus der…
…Fremdfirmen zu vergeben. Nachdem er eine Verbindung mit der Fa. P-GmbH knüpfen habe können, die als solche Fremdfirma eben Handymasten errichtet habe, habe er sich dort als Bauleiter betätigt. Dafür habe er eine Provision von drei Prozent für die an die Fa. P-GmbH…
…Profilitglasfenster), durch die Tageslicht einfällt. Die Obergeschosse dienen auch als Zugang zu den auf dem Gebäude aufgestellten Sendeanlagen. Der Aufbau und eine allfällige Wartung dieser Anlagen (Handymasten) werden durch den Zugang vom Laternengeschoss zur Terrasse auf dem Dach ermöglicht. Die Sendeanlagen sind Eigentum diverser Mobilfunkbetreiber…
…vom 10.11.2004 gegen die Einkommensteuerbescheide 1999, 2000, 2001 brachte der Bw. vor: Die Einnahmen aus der Vermietung zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes einer Funkübertragungsstation samt "Handymast", seien, obwohl auf einer landwirtschaftlichen Fläche verursacht, unter den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erklärt…
…befindlichen Einrichtungen reiche nicht aus, um die Datenübertragungsleistung selbständig zu erbringen. Die Leistung der Bw. werde über das (zum weitaus überwiegenden Teil auf deutschem Staatsgebiet installierte) Mobilfunknetz als solche erbracht und nicht über einzelne Handymasten. Dies werde überdies dadurch deutlich, dass keine Zuordnung der einzelnen…