…bereits vorgelegten Unterlagen Rückschlüsse auf eine Gläubigergleichbehandlung zuließen. Dem Bw. wurde daher aufgetragen, hinsichtlich des Haftungszeitraumes 1. Oktober 2007 bis 30. November 2008 eine Vorlage sämtlicher Kontoverbindungen, eine Aufstellung über alle Gläubiger und die Vorlage des Kassabuches zu erbringen. Mit der Eingabe des Vertreters des…
…errechneten. Zum anderen nehme der Haftungsbescheid keinen Bezug auf die Lohnsteuerprüfung bei der gemeinschuldnerischen GmbH. Weiters sei der im Haftungsbescheid angeführte Haftungszeitraum mit dem Ergebnis dieser Lohnsteuerprüfung nicht in Einklang zu bringen. Zudem sei bereits Verjährung eingetreten. Der Verwaltungsgerichtshof habe im Erkenntnis vom 25. 11…
…hat hier im Wesentlichen festgehalten, im verfahrensgegenständlichen Zeitraum würden neue Verbindlichkeiten im Betrage von € 29.010,33 Zahlungen in der Höhe von € 28.717,86 gegenüberstehen. Es sei zwar im Haftungszeitraum keine Finanzamtsforderung beglichen worden, die Differenzrechnung ergebe jedoch, dass die restlichen Gläubiger…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Zinell & Madritsch Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungs GmbH 9900 Lienz, Fanny Wibmer Pedit-Straße 3, gegen den Bescheid des Finanzamtes Lienz betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…werden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 2. November 1998 wurde die Haftungsberufung abgewiesen. Es sei auf Grund gewonnener Ermittlungsergebnisse erwiesen, dass die Gesellschaft im Haftungszeitraum noch über finanzielle Mittel verfügt habe. Laut eingesehenem Kassabuch seien am 1. September 1996 noch Barmittel iHv. 754.631,24 S und…
…S vermindert. Auf den Vorhalt der Rechtsmittelbehörde, dass es angesichts dieser Faktenlage und des erwiesenermaßen bestandenen Globalzessionsvertrages im Haftungszeitraum offensichtlich zu einer bevorzugten Befriedigung der Hausbank gekommen und ihm deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung vorzuwerfen sei, wenn er nicht nachweise, dass er bei Abschluss des Globalzessionsvertrages…
führt rechtsmittelbegründend, weshalb Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft im Haftungszeitraum unmittelbar vor Konkurseröffnung nicht mehr entrichtet werden hätten können, auch an, dass ihm damals ausschließlich die Mittel des Zessionsrahmens bei der Hausbank mit einer Maximalhöhe von cirka 75 % des Monatsumsatzes der Gesellschaft tatsächlich zur Verfügung gestanden wären…
…im Herbst 2000 vorgelegenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf die Geschäftsführung bei dieser Gesellschaft und den zu diesem Zeitpunkt bereits bestandenen Mantelzessionsvertrag eingelassen und im Wesentlichen aufgrund Bestandes dieses Knebelungsvertrages abgabenrechtliche Pflichten der GmbH im Haftungszeitraum wegen bevorzugter Befriedigung anderer Gesellschaftsgläubiger gegenüber dem Abgabengläubiger schuldhaft verletzt hat…
…der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw aus, dass der Bescheid, sowohl was die Haftung als auch die Abgabenansprüche betreffe, zur Gänze angefochten werde. Ein Haftungszeitraum könne nicht vom 17. Dezember 1999 bis 23. Mai 2004 angenommen werden, da der Bw lediglich vom 17…
…17.102,42 (statt bisher € 19.243,82) zu lauten hat. Aus Anlass der Berufung wird der Spruch des erstinstanzlichen Bescheides insoweit berichtigt, dass der Haftungszeitraum betreffend Körperschaftsteuer auf Jänner bis September 2004 (bisher Körperschaftsteuer 2004) zu lauten hat. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 24…
…und für schuldhafte Vertreterpflichtverletzungen sprechende Fakten- und Beweislage dargelegt. Diese Mitteilungen nahm der Berufungswerber im Wesentlichen widerspruchslos zur Kenntnis und räumte dabei auch selbst ein, dass es im Haftungszeitraum vor Konkurseröffnung zu Begünstigungen einzelner Gesellschaftsgläubiger gegenüber dem Fiskus gekommen wäre. Zum Mantelzessionsvertrag teilte er mit…
…€ 73.722,48 in Anspruch. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, dass ihr im Haftungszeitraum keine ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden seien, um die Umsatzsteuer 1991 bis 1996 zu bezahlen, da diese im Schätzungswege - viel zu hoch - ermittelt worden sei…
…dass beabsichtigt sei, wegen offener Steuern und Abgaben einen Haftungsbescheid zu erlassen. Der Bw. hätte dann für den Haftungszeitraum eine entsprechende Aufstellung verfassen können, aus der sich ergeben hätte, welche Mittel der Gesellschaft in diesem Zeitraum zur Verfügung gestanden seien. Danach hätte eine Aufstellung über…
…Dezember 2007 und 16. Juli 2008 angeführt wurden und erläuternd ausgeführt, dass die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu Beginn des Haftungszeitraumes am 31. Dezember 2007 1.243.808,61 € betrugen. Hinsichtlich eines Teilbetrages in der Höhe von 1.132.747,72 € sei es im…
…vom 25. März 2011 im Sinne der Beweislastumkehr sein mangelndes Verschulden darzulegen sei der Bw nicht nachgekommen. Aufgrund von Umsätzen im Haftungszeitraum sei von Gesellschaftsmitteln auszugehen. Auf den weiteren Inhalt der Begründung dieses Bescheides wird verwiesen. Dagegen erhob der Bw mit Schriftsatz vom 24. Juni…
…amtswegig gelöscht worden. Die Gesellschaft habe zwar ursprünglich Dienstnehmer beschäftigt, die Dienstverhältnisse seien allerdings Anfang des Jahres 2004 aufgelöst worden; im gesamten Haftungszeitraum seien keine Dienstnehmer mehr beschäftigt worden, weshalb sich die Frage, ob die Republik Österreich als Abgabengläubigerin etwa gegenüber Dienstnehmerforderungen benachteiligt worden wäre…
…März 2008 das Rechtsmittel der Berufung. Darin wurden zunächst Ausführungen zu einem seitens der Finanzprokuratur bereits im Jahr 2004 eingebrachten Konkursantrag gegen die GmbH, somit auf Vorgänge vor dem gegenständlichen Haftungszeitraum, gemacht, auf deren Inhalt verwiesen wird. Hingewiesen wurde auch auf eine durch das Finanzamt…
…Wirkung abberufen und die Entlastung erteilt worden. Die Wirksamkeit der Abberufung richte sich nach dem Gesellschafterbeschluss und trete nicht mit der Löschung aus dem Firmenbuch ein. Der Haftungszeitraum des Bw erstrecke sich somit vom 22. Februar 2008 bis zum 15. September 2008. Der ausgewiesene Rückstand…
…in dem die Bw. zu den nunmehrigen haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten ausführte, dass im Haftungszeitraum auch keine Auszahlung der Löhne erfolgt sei. Bezüglich der Umsatzsteuer 09/2007 sei anzumerken, dass deren Fälligkeit einen Tag vor Konkurseröffnung gelegen sei und zu diesem Zeitpunkt keinerlei Zahlungen mehr erfolgt seien…
…Berufungsvorentscheidung vom 23. April 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass der Bw. laut Firmenbuch im Haftungszeitraum Geschäftsführer der X-GmbH, die seit 10. Mai 2007 als unbeschränkt haftender Gesellschafter der X-GmbH & Co KGY fungiert habe, gewesen sei…