…nicht richtig erweist. Aus dem vorliegenden Akt ergibt sich, dass das Finanzamt hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlungen Juli 2003, Oktober 2003 und November 2003 am 29. März 2005 Bescheide gemäß § 21 Abs. 3 UStG 1994 erlassen hat. Diese Bescheide führten jedoch nicht zu Gutschriften, sondern zu Nachforderungen…
…Folge eine Betriebsprüfung veranlasst seien und auch Umsatzsteuerfestsetzungen ohne Gutschriften durchgeführt worden. Die Betriebsprüfung sei derzeit noch nicht abgeschlossen und es bestehe auch der Verdacht, dass auch laufend noch ungerechtfertigte Vorsteuern geltend gemacht würden. Die Abgabenbehörde vertrete daher zusammenfassend den Standpunkt, dass Überschüsse aus Umsatzsteuervoranmeldungen…
…in der Folge eine Betriebsprüfung veranlasst und seien auch Umsatzsteuerfestsetzungen ohne Gutschriften durchgeführt worden. Die Betriebsprüfung sei derzeit noch nicht abgeschlossen und es bestehe der Verdacht, dass auch laufend ungerechtfertigte Vorsteuern geltend gemacht würden. Die Abgabenbehörde vertrete daher zusammenfassend den Standpunkt, dass Überschüsse aus Umsatzsteuervoranmeldungen…
…für Gutschriften aus Umsatzsteuervoranmeldungen im § 21 Abs. 1 erster Unterabsatz letzter Satz UStG der Fall (Ritz, BAO³, § 210 Tz 5). Da im gegenständlichen Fall der am 14.9.2006 fällig gewesene restliche Rückstand an Einkommensteuer 2005 erst durch die Gutschriften aus den Berufungsvorentscheidungen vom 16…
…Gunsten des Abgabepflichtigen besteht. Der der Einbringungsmaßnahme zugrunde liegende Rückstandsausweis betraf die Umsatzsteuer 01-09/2008 im aushaftenden Betrag in Höhe von € 4.879,99. Laut Abgabenkonto wurden die Gutschriften aus den Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Februar bis April 2009 in der beantragten Höhe…
…300,00 - entgegen seinen Behauptungen - nicht auf das Abgabenkonto eingezahlt hat. Den Buchungen am Abgabenkonto für den Zeitraum 1. Jänner 2009 bis dato ist - ausgenommen von großteils geringen Gutschriften aus Umsatzsteuervoranmeldungen - lediglich eine Zahlung am 24. Februar 2012 von € 900,00 zu entnehmen. Nachweise…
…lit. d BAO zu den Nebengebühren. Die den Nebengebühren zu Grunde liegenden Abgaben (vgl. Berufung) wurden durch Gutschriften aus Umsatzsteuervoranmeldungen getilgt, weshalb sie nicht haftungsgegenständlich sein können. Auch hinsichtlich dieser Abgaben erweist sich sohin die Haftungsinanspruchnahme als frei von Rechtsirrtum. Berechtigt ist allerdings der Einwand…
…0097). Gutschriften werden grundsätzlich im Zeitpunkt der Bekanntgabe des betreffenden Bescheides wirksam, außer wenn im Abgabengesetz eine speziellere Regelung besteht; dies ist beispielsweise für Gutschriften aus Umsatzsteuervoranmeldungen in § 21 Abs. 1 erster Unterabsatz letzter Satz UStG 1994 der Fall. Danach wirkt die Gutschrift auf den…
…10.6. € 9.000,00, sowie am 5.3.2002 € 16.761,60 (Nachtrag) und am 7.5.2002 € 524,17 (Nachtrag). Die Gutschriften aus Umsatzsteuervoranmeldungen 03/2002, 04/2002, 06/2002 und 07/2002 hätten insgesamt € 13.510,90 betragen…
…bzw. die teilweise dafür in Anspruch genommenen Gutschriften aus Umsatzsteuervoranmeldungen wurden vom Finanzamt nicht anteilig auf die einzelnen Abgabenverbindlichkeiten, sondern gemäß § 214 Abs. 1 BAO auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten verrechnet. Dies wirkte sich allerdings nicht zum Nachteil des Berufungswerbers aus, da…
…etwa 3,8% der Gesamtsumme der Verbindlichkeiten betrugen, quotenmäßig höher befriedigt wurden als die übrigen Verbindlichkeiten. Dazu kommt noch, dass in der vorgelegten Aufstellung Gutschriften aus Umsatzsteuervoranmeldungen nicht enthalten sind. Es war daher der Berufung stattzugeben und der Haftungsbescheid aufzuheben. Wien, 25. März 2004
…Dazu kommt noch, dass in der vorgelegten Aufstellung Gutschriften aus Umsatzsteuervoranmeldungen nicht enthalten sind. Daraus folgt, dass für folgende Abgaben auf Grund der Erbringung des Gleichbehandlungsnachweises die Haftungsinanspruchnahme zu Unrecht erfolgte: | Kraftfahrzeugsteuer 01-12/2002 | 191,03 | Kraftfahrzeugsteuer 01-03/2003 |…
…Zur Begründung der Zahlungserleichterungsansuchen wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Abgabenrückstand aus Nichtanerkennung von Guthaben aus Umsatzsteuervoranmeldungen resultieren würde und die entsprechenden Berufungsverfahren nach wie vor unerledigt seien. In der sofortigen Einforderung des Rückstandes läge eine besondere Härte, da die Vorwürfe der Abgabenbehörde unhaltbar seien…
…die Bw. mit den Gutschriften aus den Umsatzsteuervoranmeldungen der Monate April bis Juli 2006 sowie September 2006 nicht anderwärtig verfügt hat (anders wäre der Fall gelagert, wenn die Bw. die Gutschriften regelmäßig dem Finanzamt gegenüber gemeldet und sich die Beträge auszahlen hätte lassen), hat die…
…abweisender Berufungsvorentscheidung. Begründend wurde ausgeführt, dass die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen erst mit einer Verspätung von mehr als 20 Arbeitstagen erfolgt sei. Die Belastungen des Steuerkontos seien mit den Gutschriften aus den Umsatzsteuervoranmeldungen ausgeglichen worden, sodass neben den verspäteten Voranmeldungen auch verspätete Zahlungen vorlägen. Die Festsetzung…
…die Bw. davon ausgegangen sei, dass auf Grund der aus den Umsatzsteuervoranmeldungen 2006 resultierenden Gutschriften ein ausreichendes Guthaben zur Deckung der Körperschaftsteuervorauszahlung 10-12/2006 am Abgabenkonto vorhanden gewesen sei. Mit Schreiben vom 3. Oktober 2007 forderte der Unabhängige Finanzsenat den von der Bw. in…
…zumal Gutschriften aus nachstehenden Umsatzsteuervoranmeldungen nicht gebucht worden seien: | Zeitraum | Betrag | UVA 04/03 | 21.043,09 | UVA 07/03 | 50.582,19 | UVA 09/03 | 111.911,52 | UVA 04/04 | 60.592,87…
…zumal Gutschriften aus nachstehenden Umsatzsteuervoranmeldungen nicht gebucht worden seien: | Zeitraum | Betrag | UVA 04/03 | 21.043,09 | UVA 07/03 | 50.582,19 | UVA 09/03 | 111.911,52 | UVA 04/04 | 60.592,87…
…04/2008, € 150,00 für 05/2008 und € 666,67 für 08/2008 mit dem sich aus den Umsatzsteuervoranmeldungen 07/2007 und 08/2007 sowie den Gutschriften aus der Einkommensteuerveranlagung 2006 und 2007 ergebenden Guthaben zu Unrecht erfolgt ist. | 2. aufgrund des…
…wurde ausgeführt, dass der aktuelle Rückstand 42.644,07 € betrage. Aus den Umsatzsteuervoranmeldungen September bis November 2007 würden sich Gutschriften in Höhe von 26.377,47 € (09/2007), 1.802,36 € (10/2007) und 207,66 € (11/2007) ergeben, sodass sich…