…Entwicklungspotential' besäße, als nach Ablauf einiger befristeter Mietverträge höherwertige Neuvermietungen stattfinden könnten. Auch für diese Liegenschaft würde ein Gutachten der i mit einer Verkehrswertschätzung i.H.v. € 737.700,- vorliegen. Motiv des Grundstückstausches sei die KöSt-Reform gewesen, die mit Wirkung ab 1. Jänner…
…Abschlag | 339.996 | Gesamtwert nach Verkehrswertanpassung | 967.680 | gerundet | 970.000 Die Bw. hat vermutlich bereits kurz vor dem erfolgten Grundstückstausch am 23. Dezember 2003 einen Auftrag zur Veräußerung der Liegenschaft erteilt. Aus einem Schreiben des Immobilienbüros Co vom 30…
…die Liegenschaft h und b) einer Rücklage gemäß § 12 (8) EStG 1988 zugeführt werden können, bleibt der Gewinn durch den Grundstückstausch unverändert. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Die Bemessungsgrundlagen wurden wie folgt ermittelt: | Ertragswert h | lt. Bw. | lt. Bp. | lt…
…zur Vermeidung weiterer Kosten das Verschulden übernommen und den Vergleich akzeptiert, obwohl HS mehr als 2/3tel des gemeinsamen Vermögens erhalten habe. Es liege daher kein Grundstückstausch vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z1 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) unterliegen Rechtsvorgänge über inländische…
…ihr gemeinsames Miteigentum übertragen worden. Der streitige Tauschvorgang wäre somit nicht grunderwerbsteuerpflichtig, sondern steuerfrei gewesen. Überdies liege nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann ein Grundstückstausch vor, wenn der Tausch verschiedene wirtschaftliche Einheiten betreffe (VwGH 9.7.1992, 91/16/0119, 0120 und 28.1.1993…
…ihr gemeinsames Miteigentum übertragen worden. Der streitige Tauschvorgang wäre somit nicht grunderwerbsteuerpflichtig, sondern steuerfrei gewesen. Überdies liege nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann ein Grundstückstausch vor, wenn der Tausch verschiedene wirtschaftliche Einheiten betreffe (VwGH 9.7.1992, 91/16/0119, 0120 und 28.1.1993…
…6 BAO bzw. § 217 Abs. 8 BAO gestellt werden. Aufgrund des mit Notariatsakt vom 5. April 2007 erfolgten Grundstückstausches sei ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO eingetreten, weshalb die Bescheide betreffend Anspruchszinsen und Säumniszuschlag ersatzlos aufzuheben seien. Laut Erlass-Meinung zu § 295a BAO…
…Steuer sowohl vom Werte der Leistung des einen als auch vom Werte der Leistung des anderen Vertragsteiles zu berechnen. Beim Grundstückstausch liegen also zwei der Steuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor, wobei unter Gegenleistung für das erworbene Grundstück jeweils das in Tausch gegebene Grundstück zu verstehen ist…
…Dieser Vorschreibung lag im Wesentlichen die Auffassung des Finanzamtes zugrunde, die vereinbarte Aufhebung des materiellen Eigentums an der Liegenschaft gegen Begründung von ideellem Miteigentum stelle einen Grundstückstausch dar. Die Ermittlung der Tauschleistung für den jeweils versteuerten Erwerb der einzelnen Vertragsparteien wurde in der gesonderten Begründung…
…Dieser Vorschreibung lag im Wesentlichen die Auffassung des Finanzamtes zugrunde, die vereinbarte Aufhebung des materiellen Eigentums an der Liegenschaft gegen Begründung von ideellem Miteigentum stelle einen Grundstückstausch dar. Die Ermittlung der Tauschleistung für den jeweils versteuerten Erwerb der einzelnen Vertragsparteien wurde in der gesonderten Begründung…
…Geschäfte einkommensteuerlich grundsätzlich nicht anzuerkennen (vgl. VwGH 15.9.1967, 618/67). Der Grundstückstausch wurde somit zu den ursprünglichen Verkaufsbedingungen und mit zivilrechtlicher Wirkung rückabgewickelt, der neue Abgabenanspruch beginnt jedoch erst mit Abschluss des Rückabwicklungsvertrages im Jahr 2007, da der Abgabenanspruch durch rückwirkende Rechtsgeschäfte nicht…
…einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Beim Grundstückstausch ist "die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles" das von dem Erwerber des eingetauschten Grundstückes hingegebene (vertauschte) Grundstück, das als Gegenleistung mit dem Verkehrswert zu bewerten ist. Die Grunderwerbsteuer ist demnach beim Grundstückstausch vom gemeinen Wert des für das erworbene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MS, Adr, vertreten durch Notar, vom 27. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. November 2002 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im "Kauf- und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der WL, Adr, vertreten durch Notar, vom 27. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. November 2002 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im "Kauf- und…
…Abs. 1 Z2 GrEStG ist bei einem Tausch die Gegenleistung die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Nach der gefestigten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist aus diesen Bestimmungen abzuleiten, dass beim Grundstückstausch zwei steuerpflichtige Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 GrEStG verwirklicht werden, wobei…
…dem Bescheid könne nicht entnommen werden, weshalb das Finanzamt entgegen der Abgabenerklärung nicht von einer Globalvereinbarung ausgehe, sondern von einem Tauschvertrag (wechselseitiger Grundstückstausch). Nach der Rechtsprechung des VwGH (Erkenntnis vom 26.01.1989, 88/16/0107) sei in der Regel eine Gegenleistung nicht zu ermitteln…
…1045 ABGB ist der Tausch ein Vertrag, wodurch eine Sache gegen eine andere Sache überlassen wird. Gegenstand des Tauschvertrages kann der Austausch zweier Grundstücke (sogenannter Grundstückstausch) sein. Bei einem Austausch von zwei Grundstücken liegen zwei grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbsvorgänge vor. Haben die Vertragspartner näher bezeichnete Anteile an…
…1045 ABGB ist der Tausch ein Vertrag, wodurch eine Sache gegen eine andere Sache überlassen wird. Gegenstand des Tauschvertrages kann der Austausch zweier Grundstücke (sogenannter Grundstückstausch) sein. Bei einem Austausch von zwei Grundstücken liegen zwei grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbsvorgänge vor. Haben die Vertragspartner näher bezeichnete Anteile an…
…1045 ABGB ist der Tausch ein Vertrag, wodurch eine Sache gegen eine andere Sache überlassen wird. Gegenstand des Tauschvertrages kann der Austausch zweier Grundstücke (sogenannter Grundstückstausch) sein. Bei einem Austausch von zwei Grundstücken liegen zwei grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbsvorgänge vor. Haben die Vertragspartner näher bezeichnete Anteile an…
…Folgenden noch eingegangen- in der Weise, dass jeder der Beteiligten Alleineigentümer an einer wirtschaftlichen Einheit wird, so liegt ein Austausch von Miteigentumsanteilen an verschiedenen wirtschaftlichen Einheiten vor, der als Grundstückstausch nach § 5 Abs. 1 Z 2 GrEStG zu versteuern ist (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…