…StrNr1, die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 26.250 vorgeschrieben worden. Aufgrund einer von der Großbetriebsprüfungsabteilung übermittelten Kontrollmitteilung vom 3.3.2017 wurde dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu vorgenanntem Grundstückstausch ua. Folgendes zur Kenntnis gebracht: 1. Mit Kaufvertrag vom…
…Bemessungsgrundlage die Grunderwerbsteuer in Höhe von € 39.061,65 selbstberechnet und an das Finanzamt abgeführt worden. Aufgrund einer von der Großbetriebsprüfungsabteilung übermittelten Kontrollmitteilung vom 3.3.2017 wurde dem Finanzamt ua. zu vorgenanntem Grundstückstausch zur Kenntnis gebracht, dass das Nachbargrundstück zu Gst2 GB-M…
…Vertragsteiles zu berechnen. Gegenleistung ist bei einem Tausch gem. § 5 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 "die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung". 2.) Grundstücksschenkung – Grundstückstausch, Judikatur: a) Eine Grundstücksschenkung stellt ein "anderes Rechtsgeschäft" iSd § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG dar…
…Entwicklungspotential' besäße, als nach Ablauf einiger befristeter Mietverträge höherwertige Neuvermietungen stattfinden könnten. Auch für diese Liegenschaft würde ein Gutachten der i mit einer Verkehrswertschätzung i.H.v. € 737.700,- vorliegen. Motiv des Grundstückstausches sei die KöSt-Reform gewesen, die mit Wirkung ab 1. Jänner…
…Abschlag | 339.996 | Gesamtwert nach Verkehrswertanpassung | 967.680 | gerundet | 970.000 Die Bw. hat vermutlich bereits kurz vor dem erfolgten Grundstückstausch am 23. Dezember 2003 einen Auftrag zur Veräußerung der Liegenschaft erteilt. Aus einem Schreiben des Immobilienbüros Co vom 30…
…die Liegenschaft h und b) einer Rücklage gemäß § 12 (8) EStG 1988 zugeführt werden können, bleibt der Gewinn durch den Grundstückstausch unverändert. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Die Bemessungsgrundlagen wurden wie folgt ermittelt: | Ertragswert h | lt. Bw. | lt. Bp. | lt…
…zur Vermeidung weiterer Kosten das Verschulden übernommen und den Vergleich akzeptiert, obwohl HS mehr als 2/3tel des gemeinsamen Vermögens erhalten habe. Es liege daher kein Grundstückstausch vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z1 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) unterliegen Rechtsvorgänge über inländische…
…ihr gemeinsames Miteigentum übertragen worden. Der streitige Tauschvorgang wäre somit nicht grunderwerbsteuerpflichtig, sondern steuerfrei gewesen. Überdies liege nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann ein Grundstückstausch vor, wenn der Tausch verschiedene wirtschaftliche Einheiten betreffe (VwGH 9.7.1992, 91/16/0119, 0120 und 28.1.1993…
…ihr gemeinsames Miteigentum übertragen worden. Der streitige Tauschvorgang wäre somit nicht grunderwerbsteuerpflichtig, sondern steuerfrei gewesen. Überdies liege nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann ein Grundstückstausch vor, wenn der Tausch verschiedene wirtschaftliche Einheiten betreffe (VwGH 9.7.1992, 91/16/0119, 0120 und 28.1.1993…
…6 BAO bzw. § 217 Abs. 8 BAO gestellt werden. Aufgrund des mit Notariatsakt vom 5. April 2007 erfolgten Grundstückstausches sei ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO eingetreten, weshalb die Bescheide betreffend Anspruchszinsen und Säumniszuschlag ersatzlos aufzuheben seien. Laut Erlass-Meinung zu § 295a BAO…
…Steuer sowohl vom Werte der Leistung des einen als auch vom Werte der Leistung des anderen Vertragsteiles zu berechnen. Beim Grundstückstausch liegen also zwei der Steuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor, wobei unter Gegenleistung für das erworbene Grundstück jeweils das in Tausch gegebene Grundstück zu verstehen ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, vertreten durch Dr. Paul Fister, öffentlicher Notar, Favoritenstraße 81, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 12. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
…bewertet werden können. Sämtliche Leistungen, die mit diesen Übertragungen beider Liegenschaften in Zusammenhang stehen, wurden festgelegt. Den Wert der getauschten Liegenschaftshälften gaben beide Ehegatten in derselben Höhe an. Beim Grundstückstausch nach § 4 Abs. 3 GrEStG liegen zwei der Steuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor, wobei unter Gegenleistung…
…den vorliegenden Beschwerdefall zweifellos, dass die begehrte Abgabenbefreiung zu versagen war. Denn der Bf. räumt selbst ein, dass es zum Grundstückstausch auf der Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung gekommen ist und dass keine behördliche Zwangsmaßnahme, die der Bf. als ultima ratio bezeichnet, vorliegt. Damit steht fest…
…Dieser Vorschreibung lag im Wesentlichen die Auffassung des Finanzamtes zugrunde, die vereinbarte Aufhebung des materiellen Eigentums an der Liegenschaft gegen Begründung von ideellem Miteigentum stelle einen Grundstückstausch dar. Die Ermittlung der Tauschleistung für den jeweils versteuerten Erwerb der einzelnen Vertragsparteien wurde in der gesonderten Begründung…
…Dieser Vorschreibung lag im Wesentlichen die Auffassung des Finanzamtes zugrunde, die vereinbarte Aufhebung des materiellen Eigentums an der Liegenschaft gegen Begründung von ideellem Miteigentum stelle einen Grundstückstausch dar. Die Ermittlung der Tauschleistung für den jeweils versteuerten Erwerb der einzelnen Vertragsparteien wurde in der gesonderten Begründung…
…Geschäfte einkommensteuerlich grundsätzlich nicht anzuerkennen (vgl. VwGH 15.9.1967, 618/67). Der Grundstückstausch wurde somit zu den ursprünglichen Verkaufsbedingungen und mit zivilrechtlicher Wirkung rückabgewickelt, der neue Abgabenanspruch beginnt jedoch erst mit Abschluss des Rückabwicklungsvertrages im Jahr 2007, da der Abgabenanspruch durch rückwirkende Rechtsgeschäfte nicht…
…einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Beim Grundstückstausch ist "die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles" das von dem Erwerber des eingetauschten Grundstückes hingegebene (vertauschte) Grundstück, das als Gegenleistung mit dem Verkehrswert zu bewerten ist. Die Grunderwerbsteuer ist demnach beim Grundstückstausch vom gemeinen Wert des für das erworbene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MS, Adr, vertreten durch Notar, vom 27. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. November 2002 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im "Kauf- und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der WL, Adr, vertreten durch Notar, vom 27. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. November 2002 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im "Kauf- und…