…ist (siehe VwGH vom 26. Februar 2004, 2003/16/0146). Nach § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG sind der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBl. Nr. 141, in der jeweils geltenden Fassung von der Besteuerung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 10. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 9. November 2007, StNr., betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 24…
…berechnet. Gegen diesen Bescheid erhob der Berufungswerber die Berufung mit der Begründung, dass es sich bei der Schenkung des Geldbetrages von 110.000,00 € laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes um eine mittelbare Grundstücksschenkung handle, da die Zuwendung des Geldbetrages vor dem Kauf der Liegenschaft…
…1985, Zl. 85/15/0171). Für die Bestimmung des Gegenstandes der Zuwendung ist die tatsächliche Bereicherung entscheidend, die sich danach richtet, was der Bedachte - endgültig - erhalten hat. Die Annahme einer so genannten mittelbaren Grundstücksschenkung setzt nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. September 1990, Zl…
…2005, G 104/04). Im Gegensatz zu den Erläuterungen zum SchenkMG (RV, 519 BlgNR 23. GP) wird mit der Z 4 die Erstattungsmöglichkeit nicht auf Grundstücksschenkungen ausgedehnt, sondern vielmehr als Spezialbestimmung im Verhältnis zu § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG auf die Fälle eingeschränkt, in…
…Tauschgeschäft. Das Finanzamt hat daher in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu Recht in der einvernehmliche Aufhebung der ersten Grundstücksschenkung unter gleichzeitiger Vereinbarung einer neuen Grundstücksschenkung eine einheitliche Regelung zur Herbeiführung eines gewollten Grundstückstausches gesehen und ist demzufolge von zwei verwirklichten grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgängen (VwGH 29.1.1996, 94…
…Tauschgeschäft. Das Finanzamt hat daher in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu Recht in der einvernehmliche Aufhebung der ersten Grundstücksschenkung unter gleichzeitiger Vereinbarung einer neuen Grundstücksschenkung eine einheitliche Regelung zur Herbeiführung eines gewollten Grundstückstausches gesehen und ist demzufolge von zwei verwirklichten grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgängen (VwGH 29.1.1996, 94…
…Herrn S von insgesamt ATS 6,0 Mio." In einer im Prüfungsakt erliegenden "Aktennotiz" wurde ua. festgehalten: "Nach Ansicht der Beteiligten handelt es sich somit um eine Grundstücksschenkung, da Frau M die Mittel nur zugewendet wurden um ein ganz bestimmtes Grundstück zu erwerben." Der maßgebende…
…1 Z 1 GrEStG dar), nicht zur Erstattung der Grunderwerbsteuer kommen, wenn die Grundstücksschenkung einvernehmlich rückgängig gemacht wird. Im Berufungsfalle wurde ein Aufhebungsvertrag vom 25.2.2013 vorgelegt, in dem unbestritten im Pkt. 2 des genannten Vertrages der Schenkungsvertrag einvernehmlich aufgehoben wird. Aus den angeführten…
…Gesetzeslage nicht zur Erstattung, wenn die Schenkung einvernehmlich rückgängig gemacht wird. Im Gegensatz zu den Erläuterungen zum SchenkMG wird mit § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG die Erstattungsmöglichkeit nicht auf Grundstücksschenkungen ausgedehnt, sondern vielmehr als Spezialbestimmung im Verhältnis zu § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG…
…Bw. demnächst zu Ende ginge. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 GrEStG sind der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 in der jeweils geltenden Fassung von der Besteuerung ausgenommen. Schenkungen unter einer Auflage…
…dass die Wohnung wie im Kaufvertrag vereinbart im Zeitpunkt dessen Unterzeichnung übergeben bzw. übernommen worden sei und entgegen den Ausführungen in der Berufung keine mittelbare Grundstücksschenkung vorliege. Es sei dazu Stellung zu nehmen. | 3. | Seit wann und jeweils in welcher Höhe - nach Jahren…
…Übergabe des Kaufpreises erst am 2. Juli 1990 - Übergabe der Wohnung am 27. Juni 1990 - ist nach obiger Judikatur das Vorliegen einer mittelbaren Grundstücksschenkung ausgeschlossen. Entgegen der oben zitierten VwGH-Judikatur geht der BFH in seinem Urteil vom 10.11.2004, II R 44/02…
…Darlehen zumindest wirtschaftlich befreit hat (VwGH 12.5.1978, 1250/77; VwGH 21.11.1985, 84/16/0093). Dass der unmittelbare Zusammenhang der Lastenübernahme mit der Grundstücksschenkung nicht gegeben sei, ist als reine Schutzbehauptung zu werten. Zum Einen wurden beide Sachverhalte in einem Vertrag geregelt…
…dass vom Bw. eine genau bezeichnete Liegenschaft in Deutschland angekauft wird. Da dieser Vorgang der "mittelbaren Grundstücksschenkung" sowohl in Deutschland als auch in Österreich der Schenkungssteuer unterliegen würde, wurde zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Antrag gestellt, die Schenkung von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Mit Bescheid…
…dass vom Bw. eine genau bezeichnete Liegenschaft in Deutschland angekauft wird. Da dieser Vorgang der "mittelbaren Grundstücksschenkung" sowohl in Deutschland als auch in Österreich der Schenkungssteuer unterliegen würde, wurde zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Antrag gestellt, die Schenkung von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Mit Bescheid…
…zeitliche Zusammenhang zwischen der Bezahlung des Kaufpreises durch die Eltern, wobei es dahingestellt bleiben kann, ob es sich dabei um eine Geldschenkung oder um eine mittelbare Grundstücksschenkung handelte, und der Dienstbarkeitseinräumung an diese rechtfertigt die begründete Sachverhaltsannahme, dass diesbezüglich zwischen den Eltern und der Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M.H., Adresse, vertreten durch RA.U, vom 31. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 24. Februar 2006 betreffend Erstattung von Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…der Grunderwerbsteuer. Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG sind der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes von der Besteuerung ausgenommen. Schenkungen unter einer Auflage, sowie Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die teils entgeltlich, teils unentgeltlich sind, sind nur…
Berufungsentscheidung »Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MF, L, vertreten durch DDr. Gunter Peyrl, Mag. Sigrun Teuferl-Peyrl, Rechtsanwälte, 4240 Freistadt, Pfarrgasse 20, vom 28. Juli 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 17. Juli 2003 betreffend Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer…