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UFSW RV/1007-W/03Grundlagenbescheide - abgeleitete Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend die Anträge auf Änderung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1985 bis 1991 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom…

UFSW RD/0012-W/12Rechtsfolgenlose Grundlagenbescheide und Entscheidungspflichten der Abgabenbehörde I. Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2012

…samt Kommentarmeinungen zugrunde legen. Antragsbezogen war der Entscheidung folgende Sachlage zugrunde zu legen: Die im Rechtsbestand sich befindenden Einkommensteuerbescheide 1987 - 1992 sind die am 18. März 1996 erlassenen Einkommensteuerbescheide 1987 - 1992. Grundlagenbescheide waren die am 14. Februar 1996 erlassenen Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften gemäß …

UFSW RV/2454-W/12Geschäftsführerhaftung ohne Zustellung der Grundlagenbescheide an Haftungspflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 12. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 9. Februar 2012 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid…

UFSW RV/0844-W/12Säumniszuschlag im Falle angefochtener Grundlagenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberatung, vom 27. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom 9. Februar 2012 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit…

UFSW RV/0926-W/06Bindungswirkung des Körperschaftsteuerbescheides an Grundlagenbescheide gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2011

…für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Nach der im Schrifttum zur Bundesangabenordnung vertretenen Ansicht sind Feststellungen von Einkünften gemäß § 188 BAO als Grundlagenbescheide für die Körperschaftsteuer zu qualifizieren (Ritz, BAO³, § 192 Tz 2…

UFSF RV/0236-F/03Voraussetzung der Rechtswirksamkeit des Grundlagenbescheides für die Anwendung des § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2008

…Feststellungsbescheide und damit grundsätzlich präjudiziell für die davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheide. Die im § 192 BAO normierte Bindungswirkung zwischen Grundlagen- und abgeleiteten Bescheiden besteht aber nur dann, wenn der Grundlagenbescheid rechtswirksam ergangen ist (VwGH 22.3.1983, 82/14/0210; VwGH 17.10.1984, 83/13/0186…

UFSW RV/1690-W/05Anspruchszinsen an Grundlagenbescheide gebunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Teuchmann und Partner, Steuerberatungsgesellschaft, 2352 Gumpoldskirchen, Thallernstraße 5 und 16, vom 31. August 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 2. August 2005 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden…

UFSW RV/1682-W/05Anspruchszinsen an Grundlagenbescheide gebunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Teuchmann und Partner OEG, Steuerberatungsgesellschaft, 2352 Gumpoldskirchen, Thallernstraße 5 und 16, vom 31. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 2. August 2005 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO…

UFSW RV/0598-W/06Wegen eines nichtigen Grundlagenbescheides trat Verjährung des gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten abgeleiteten Einkommensteuerbescheides ein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2006

…das Jahr 1998 am 20. 12. 2004 und am 20. 12. 2005 (erlassene Grundlagenbescheide) sei jeweils eine die Verjährung um ein Jahr verlängernde Wirkung eingetreten, wurde eingewendet: Dem Bescheid vom 20. 12. 2004 komme keine die Verjährung verlängernde Wirkung zu, da er erst am 5…

UFSW RV/0467-W/05Bindungswirkung des Grundlagenbescheides für den abgeleiteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2006

…188 BAO gestützte Feststellungsbescheide ist die Beteiligung mehrerer Personen u.a. an Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb. Gemäß § 188 BAO erlassene Bescheide sind Grundlagenbescheide z.B. für die Einkommensteuer der Beteiligten. Enthält ein Feststellungsbescheid Feststellungen, die für andere Angabenbescheide von Bedeutung sind…

UFSW RV/1227-W/05Bekämpfung der Grundlagenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006

…Februar 2006 auf die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren verzichtet und expressis verbis festgehalten, dass sich die Berufung nicht gegen die Zinsenberechnung sondern gegen die Grundlagenbescheide richte. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs.1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer…

UFSW RV/3407-W/02Anpassung an nachträgliche Grundlagenbescheide gemäß § 295 Abs.1 BAO, Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…jedoch § 295 Abs.1 BAO keine gesetzliche Grundlage dar, da Änderungen diesfalls nur bei Änderungen der Grundlagenbescheide erfolgen dürfen. 1998 und 1999: Im Jahr 1998 erging der Einkommensteuerbescheid am 23.3.2000. Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden mit verrechenbaren Verlusten aus den Vorjahren verrechnet. Der Feststellungsbescheid…

UFSW RV/0710-W/06Bindungswirkung des Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X.Y.inW., vom 23. Februar 2006, gegen die Bescheide des Finanzamtes W vom 27. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer 2002 und 2003, entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind…

UFSZ2L ZRV/0137-Z2L/09Rücknahme eines Grundlagenbescheides (PKW als Übersiedlungsgut)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)29.01.2010

…Überprüfung durch das Hauptzollamt Linz nach der Überführung des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges in den zollrechtlich freien Verkehr festgestellt worden sei, dass der PKW bereits vor der Beantragung der Ausstellung eines Grundlagenbescheides für ein in Österreich veranlagtes Unternehmen gewerblich verwendet worden und daher gemäß Art. 5 lit…

UFSW RV/2894-W/02Bindungswirkung des Grundlagenbescheides für den abgeleiteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2004

…vermeidet. Voraussetzung für auf § 188 BAO gestützte Feststellungsbescheide ist die Beteiligung mehrerer Personen u.a. an Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Dieser Bescheid ist ein sogenannter Grundlagenbescheid, der z.B. für die Einkommensteuer der Beteiligten maßgebend ist. Enthält ein Feststellungsbescheid Feststellungen, die für andere Abgabenbescheide…

UFSW RV/1519-W/13Anspruchszinsen unabhängig von Berufung gegen Grundlagenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwälte, vom 31. Jänner 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. November 2010 betreffend Anspruchszinsen 2003-2008 (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…

UFSW RV/0189-W/12Säumniszuschläge werden mit Einwendungen gegen die Grundlagenbescheide angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch PWT Pannonische Wirtschaftstreuhand GmbH, 7201 Neudörfl, Hauptstraße 26, vom 16. August 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 9. August 2011 betreffend Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen entschieden: Die Berufung wird…

UFSW RV/1914-W/09Anspruchszinsen nur mit Argumenten gegen die Grundlagenbescheide bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.03.2010

…Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Die prozessuale Bindung eines - wie im vorliegenden Fall - abgeleiteten Bescheides kommt nur dann zum Tagen, wenn ein Grundlagenbescheid dem Bescheidadressaten gegenüber wirksam geworden ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, …

UFSW RV/1458-W/08Anspruchszinsen nur mit Argumenten gegen die Grundlagenbescheide bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2009

…der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Körperschaftsteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Differenzbetrages (Nachforderung oder Gutschrift) abhängig. Die prozessuale Bindung von abgeleiteten Bescheiden kommt nur dann zum Tagen, wenn die Grundlagenbescheide rechtswirksam erlassen worden sind (vgl. Ritz, BAO-Kommentar2, § 252…

UFSW RV/1255-W/05Anspruchszinsen bleiben auch bei Abänderung der Grundlagenbescheide unverändert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Regine Linder, Gottfried Hochhauser und Gerhard Mayerhofer über die Berufungen des Bw., vom 23. Dezember 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 9. November 2004…