Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend die Anträge auf Änderung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1985 bis 1991 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom…
…2 BAO gestützt werden, wonach Abgabenbescheide, denen Entscheidungen anderer, zeitlich und sachlich vorangegangener Bescheide zugrunde liegen, in diesem Bereich auch dann nicht anfechtbar sind, wenn die ursprünglichen Entscheidungen keine rechtsförmlichen Grundlagenbescheide iSd §§ 189 ff. BAD dargestellt haben. Dieser Bindungswirkung kann auch durch § 295 BAO Rechnung…
…2000 und 2001 hinsichtlich der Ergebnistangenten der genannten Gesellschaften, an denen der Bf. in den Streitjahren beteiligt gewesen sei, aufzuheben und somit der Veranlagungsstand vor Änderungen durch die Betriebsprüfung durch die Grundlagenbescheide vom 4. Dezember 2006 bzw. 15. Dezember 2006 wieder herzustellen sei In der…
…samt Kommentarmeinungen zugrunde legen. Antragsbezogen war der Entscheidung folgende Sachlage zugrunde zu legen: Die im Rechtsbestand sich befindenden Einkommensteuerbescheide 1987 - 1992 sind die am 18. März 1996 erlassenen Einkommensteuerbescheide 1987 - 1992. Grundlagenbescheide waren die am 14. Februar 1996 erlassenen Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften gemäß …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Michal Slany, Museumstraße 5/14, 1070 Wien, über die Beschwerden vom 12. August 2020 sowie 28. September 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1…
Allerdings ist zu prüfen, ob eine Annahmeverweigerung infolge fehlender Sprachkenntnisse gerechtfertigt war oder nicht, wobei alle in den Akten enthalten Informationen gebührend zu berücksichtigen sind, um zum einen die Sprachkenntnisse des Empfängers des Schriftstücks festzustellen (vgl. EuGH 8.5.2008, C-14/08, Weiss und…
…sei daher wider Treu und Glauben erfolgt, da die Behörde zwingend davon ausgehen musste, dass dieser nicht die Rechte der Mitgesellschafter vertritt. Da die Grundlagenbescheide dem Bescheidadressaten der abgeleiteten Bescheide gegenüber mangels ordnungsgemäßer Zustellung nicht wirksam geworden seien, seien sämtliche bekämpften Bescheide bzw. Bescheidänderungen nach …
…cit. und ist daher als Bescheidbeschwerde zu erledigen. Zulässigkeit der Berufung/Beschwerde: Aufgrund dem bei der Mitunternehmerschaft ergangenen Beschluss, der die Nichtigkeit der dortigen Grundlagenbescheide zu Tage brachte, ist bei lebensnaher Auslegung des Ergänzungsschriftsatzes davon auszugehen, dass nur noch die Nichtigkeit der im Feststellungsverfahren ergangenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 12. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 9. Februar 2012 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberatung, vom 27. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom 9. Februar 2012 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit…
…für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Nach der im Schrifttum zur Bundesangabenordnung vertretenen Ansicht sind Feststellungen von Einkünften gemäß § 188 BAO als Grundlagenbescheide für die Körperschaftsteuer zu qualifizieren (Ritz, BAO³, § 192 Tz 2…
…Feststellungsbescheide und damit grundsätzlich präjudiziell für die davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheide. Die im § 192 BAO normierte Bindungswirkung zwischen Grundlagen- und abgeleiteten Bescheiden besteht aber nur dann, wenn der Grundlagenbescheid rechtswirksam ergangen ist (VwGH 22.3.1983, 82/14/0210; VwGH 17.10.1984, 83/13/0186…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Teuchmann und Partner, Steuerberatungsgesellschaft, 2352 Gumpoldskirchen, Thallernstraße 5 und 16, vom 31. August 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 2. August 2005 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Teuchmann und Partner OEG, Steuerberatungsgesellschaft, 2352 Gumpoldskirchen, Thallernstraße 5 und 16, vom 31. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 2. August 2005 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO…
…das Jahr 1998 am 20. 12. 2004 und am 20. 12. 2005 (erlassene Grundlagenbescheide) sei jeweils eine die Verjährung um ein Jahr verlängernde Wirkung eingetreten, wurde eingewendet: Dem Bescheid vom 20. 12. 2004 komme keine die Verjährung verlängernde Wirkung zu, da er erst am 5…
…188 BAO gestützte Feststellungsbescheide ist die Beteiligung mehrerer Personen u.a. an Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb. Gemäß § 188 BAO erlassene Bescheide sind Grundlagenbescheide z.B. für die Einkommensteuer der Beteiligten. Enthält ein Feststellungsbescheid Feststellungen, die für andere Angabenbescheide von Bedeutung sind…
…Februar 2006 auf die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren verzichtet und expressis verbis festgehalten, dass sich die Berufung nicht gegen die Zinsenberechnung sondern gegen die Grundlagenbescheide richte. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs.1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer…
…jedoch § 295 Abs.1 BAO keine gesetzliche Grundlage dar, da Änderungen diesfalls nur bei Änderungen der Grundlagenbescheide erfolgen dürfen. 1998 und 1999: Im Jahr 1998 erging der Einkommensteuerbescheid am 23.3.2000. Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden mit verrechenbaren Verlusten aus den Vorjahren verrechnet. Der Feststellungsbescheid…
…7.7.2004, 2004/13/0069). Eine solche Abweisung mit der Begründung auf § 252 BAO setzt allerdings voraus, dass der Grundlagenbescheid dem Bescheidadressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam geworden ist (VwGH 22.3.1983, 82/14/0210; vgl. auch BFG 22.9.2021, RV/ 5100242…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X.Y.inW., vom 23. Februar 2006, gegen die Bescheide des Finanzamtes W vom 27. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer 2002 und 2003, entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind…