…SWI 1997, 216). Für diese Ansicht spricht in erster Linie ein Größenschluss: Wenn der Gewinn aus dem Verkauf einer gesamten internationalen Schachtelbeteiligung steuerfrei ist, dann ist kein sachlicher Grund ersichtlich, warum der Gewinn aus dem Verkauf eines auch noch so kleinen Anteiles an dieser internationalen…
…Linde 2002, § 240 S 166 an, dass § 240 Abs. 3 BAO weiters nicht anwendbar ist, wenn die Einbehaltung aufgrund einer (wenn auch rechtswidrigen) Verordnung zu erfolgen hatte: Im Größenschluss dazu ist zu folgern, dass, wenn § 240 Abs. 3 leg.cit. schon dann nicht anwendbar ist…
…mehr als der Hälfte der Arbeitstage im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (mehr als 10 Tage im Kalendermonat) unzumutbar ist und dem auch nur der Pauschbetrag zusteht (Größenschluss). Die geltend gemachten Aufwendungen waren somit in der durch den Pauschbetrag begrenzten Höhe - S 28.800,00 jährlich - zu berücksichtigen…
…zuzurechnen, selbst wenn die Leistungen ohne Einbindung des unmittelbaren Gesellschafters in den Geschehensablauf erfolgt. Ein Größenschlusses führt dazu, dass unter aktiver Einbeziehung des unmittelbaren Gesellschafters geleistete Zuschüsse (zB durch Fassung des entsprechenden Gesellschafterbeschlusses und physische Übertragung der Geldmittel) auch dann der Gesellschaftsteuer zu unterziehen sind…
…wonach es sich bei einer Garage um kein derartiges vom Verwaltungsgerichtshof angesprochenes Wirtschaftsgut handle; dies müsse im Größenschluss auch für eine (ehemalige) nicht mehr betrieblich genutzte Weinkelleranlage gelten. Der Bw. stellte den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte…
…Z. im Spruch festzustellen sei, dass keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen würden, ergebe sich uE aus einem Größenschluss. Unbestritten sei nämlich, dass für den Fall der Nichtveranlagung aller Beteiligten ein Nichtveranlagungsbescheid im Wege eines Feststellungsbescheides zu erlassen sei (VwGH 25.2.1998,97/14/0048)…
…kein grobes Verschulden treffe. Unter dem Gesichtspunkt, dass diese Regelung überschießende Rechtsfolgen vermeiden solle, müsse diese aus einem Größenschluss heraus umso mehr auch für das Setzen von Säumnisfeldern gelten. Aus diesem Grund seien die Voraussetzungen der ausnahmsweisen Säumnis des § 217 Abs. 5 BAO als erfüllt…
…Zuwendung darstelle, sondern sich ausschließlich in der familienrechtlichen Ehegattenunterhaltspflicht nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 90, 97 ABGB) gründe. Aber selbst wenn man einen schenkungssteuerbaren Tatbestand annähme, so wäre im Größenschluss die Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Zi. 1 lit. c Erbschaftssteuergesetz zu gewähren. Denn wenn…
…Aufgabe der Bf., den Ursprungsnachweis auf Nämlichkeitsbasis als Anspruchsvoraussetzung für Ausfuhrerstattungen zu erbringen. Im Gegenstande durfte - ausgehend von einem Gesamtnachweis und damit von einem Größenschluss - vom Nämlichkeitsprinzip abgewichen werden. Für eine anteilsmäßige Rückforderung fehlt der rechtliche Rahmen. Weil es einem Exporteur freisteht, ob er eine…
…bezüglich Renten oder Fruchtgenussrechte, es existiere jedoch keine Rechtsprechung zum Wohnungsrecht. Bei einem Wohnungsrecht handle es sich aber um eine wiederkehrende Nutzung und keine Last. Die Erstbehörde komme daher anhand eines unzulässigen Größenschlusses zu einer unrichtigen Auslegung des § 16 Abs. 3 BewG, welcher sich bezüglich…
…zuzurechnen, selbst wenn die Leistungen ohne Einbindung des unmittelbaren Gesellschafters in den Geschehensablauf erfolgt. Ein Größenschlusses führt dazu, dass unter aktiver Einbeziehung des unmittelbaren Gesellschafters geleistete Zuschüsse (zB durch Fassung des entsprechenden Gesellschafterbeschlusses und physische Übertragung der Geldmittel) auch dann der Gesellschaftsteuer zu unterziehen sind…
…wäre. Wenn daher sogar im Falle eines Widerrufs eines bereits durchgeführten Schenkungsvertrages die zeitlich unbegrenzte Erstattung der Schenkungssteuer möglich ist, dann habe dies unter Anwendung des Größenschlusses erst recht für den Fall einer noch nicht zur Ausführung gelangten Schenkung, wo noch keine Vermögensverschiebung stattgefunden habe…
…Untreue entlassenen Mitarbeiters (H.W.) bauen, der in den Protokollen zum Teil völlig wirre Theorien geschmiedet habe - eine eigene Stellungnahme des Steuerpflichtigen zu den Protokollen werde dem Finanzamt noch extra übermittelt. Vorzuwerfen sei der GroßBP der falsch gezogene Größenschluss, - dass in der Filiale G aufgrund…
…Geschäftsführer waren gegenüber den Verträgen der Freelancer zumindest nicht so unterschiedlich gestaltet, dass daraus bei den Gesellschafter-Geschäftsführern eine Eingliederung in den Organismus des Betriebes abgeleitet werden könnte. Daraus folgt als Größenschluss, dass, wenn schon die anderen Fachkräfte wegen Nichteingliederung in den Betrieb freiberuflich oder…
…die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen, dürfe die bereits beendete Prüfung laut Dr. Ritz nicht fortgesetzt werden; daraus könne durch einen Größenschluss abgeleitet werden, dass die bereits beendete Prüfung erst recht nicht fortgesetzt werden dürfe, wenn überhaupt keine Notwendigkeit weiterer Ermittlungen gegeben sei. Ergänzende Ermittlungen dürften diesfalls…
…angeboten worden wäre. Die Bw. haben dieses Angebot im Glauben an ihre alleinige Erbenstellung jedoch nicht angenommen. Unzutreffend ist nach Auffassung des Berufungssenates auch der vom Finanzamt angestellte Größenschluss, mit einer Geltendmachung ihrer Ansprüche als gesetzliche (Allein-) Erbinnen wäre seitens der Bw. implizit auch der…
…angeboten worden wäre. Die Bw. haben dieses Angebot im Glauben an ihre alleinige Erbenstellung jedoch nicht angenommen. Unzutreffend ist nach Auffassung des Berufungssenates auch der vom Finanzamt angestellte Größenschluss, mit einer Geltendmachung ihrer Ansprüche als gesetzliche (Allein-) Erbinnen wäre seitens der Bw. implizit auch der…
…Der Bw hat nun nicht nur in Gewinnabsicht gehandelt, sondern tatsächlich Gewinne erzielt, weshalb im Größenschluss a minori ad maius auch dieses Tatbestandselement erfüllt ist. Das Tatbestandselement der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist auch dann erfüllt, wenn sich die Tätigkeit prinzipiell auf eine unbestimmte…
…der "innerstaatlichen Rechtsvorschriften" im Sinne des Art 176Abs 2 der MwSt-SystRL zu sehen ist. Im Verhältnis zu Ministerialerlässen und Verwaltungspraktiken ist jedoch in einem Größenschluss (argumentum a minori ad maius) davon auszugehen, dass die höchstgerichtliche Rechtsprechung jedenfalls als Teil von innerstaatlichen Rechtsvorschriften anzusehen ist…
…in ihrer Bedeutung als auch in ihrer Art weit über die in § 10 Abs. 3 Z 1 bis 3 MRG genannten Aufwendungen hinausgehen, ist im Größenschluss anzunehmen, dass auch diese Aufwendungen vom Aufwandersatz nach § 10 MRG umfasst sein sollten. Dies ergibt sich insbesondere aus der …