…und VwGH 18. 12. 2001, 2001/15/0187). Die Kapitalertragsteuer ist vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgenommen. Aus dem vorliegenden Veranlagungsakt ist ersichtlich, dass der Berufung gegen den Kapitalertragsteuerbescheid für das Jahr 1993 mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 6. Juli 2006, GZ. RV/1375-W/02 u…
…von € 8.449,38 (ATS 116.266,00) war entsprechend der Berufungsvorentscheidung vom Haftungsbetrag auszuscheiden. Hinsichtlich der weiteren haftungsgegenständlichen Abgaben in Höhe von insgesamt € 43.690,86 (ATS 601.199,30) kommt der Gleichbehandlungsgrundsatz zur Anwendung. Entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B…
…dem Umstand, dass Löhne ausbezahlt wurden, ergibt sich, dass er gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hat. Vielmehr hat er die Forderungen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen immer bevorzugt befriedigt und damit den Grundsatz der Gleichbehandlung aller andrängenden Gläubiger, darunter des Bundes als Abgabengläubiger schuldhaft verletzt. Hat…
…Ausgehend von dieser Rechtsprechung darf daher davon ausgegangen werden, dass die Bw. den Gleichbehandlungsgrundsatz schuldhaft verletzt hat. Hat der Geschäftsführer schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Entrichtung der Abgaben aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde davon ausgehen, dass…
…des Finanzamtes, dass einzelne Gläubiger vollständig befriedigt wurden. Damit hat der Bw. jedoch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstossen. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt…
…für die Haftungsinanspruchnahme hinsichtlich der Nachrangigkeit der Haftung weder im Haftungsbescheid noch in der Berufungsvorentscheidung ausreichend begründet worden. Außerdem könne bei einer anteiligen Schlechterstellung die Haftung nur mit jenem Teilbetrag, der bei Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu entrichten gewesen wäre, geltend gemacht werden. Da den Bw…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Thomas Praxmarer, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. März 2001 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird auf den Betrag von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Oberhofer, Mag. Lechner, Dr. Hibler, Rechtsanwälte in 6020 Innsbruck, Schöpfstraße 6b, vom 9. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck vom 14. Juni 2002 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80…
…schuldhafter Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben. Zu Recht zog daher die Abgabenbehörde erster Instanz den Berufungswerber für den gesamten Betrag der uneinbringlichen Abgabenforderungen zur Haftung heran. Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz gelten für Abfuhrabgabenabgaben, im konkreten Fall für die Kapitalertragsteuer 1997…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, vertreten durch Stb, vom 9. Dezember 2004 gegen den Bescheid des FA vom 10. November 2004 betreffend Haftungsbescheide gemäß §§ 9 ff BAO entschieden: Der Berufung wird insofern teilweise Folge gegeben, als die Haftungssumme in…
…seien, verdeutliche, dass die der GmbH zur Verfügung gestandenen Mittel nicht gleichmäßig auf alle Gläubiger aufgeteilt worden seien. Die Lohnsteuer sei vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgenommen, weil der Arbeitgeber nur so viel an Löhnen ausbezahlen dürfe, dass die hierauf entfallende Lohnsteuer einbehalten und abgeführt werden könne. Hätte…
2.6. Was die Haftung für die rückständige Lohnsteuer betrifft, so ist diese Abgabe vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgenommen. Bezüglich der Lohnsteuer ordnet § 78 Abs. 1 EStG 1988 an, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten hat. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist…
…2004 | 764,06 | Zuschlag zum DB | 01-04/2005 | 275,39 | Summe | | 157.081,48 In seiner Begründung verwies das Finanzamt auf die oa. Gesetzesbestimmungen und den grundsätzlich anzuwendenden Gleichbehandlungsgrundsatz. Hinsichtlich der abzuführenden Lohnsteuer habe der Arbeitgeber dann…
…Zahlungseingänge zur Abdeckung der Bankschulden verwendet wurden, wurde der Bund schlechter gestellt als die Bank. Auch darin ist eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gelegen. Die im Haftungsbescheid festgehaltene Ungleichbehandlung ist unwidersprochen geblieben. Dass die Schulden im gleichen Verhältnis befriedigt wurden, ist nicht einmal ansatzweise behauptet worden…
…den Jahren 1997 und 1998 getätigten Umsätze vereinnahmt und sei seiner Verpflichtung zur Bezahlung der vereinnahmten Umsatzsteuern nicht nachgekommen. In einem dem Haftungsbescheid vorgelagerten Vorhalteverfahren werde nicht konkret dargelegt, warum keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorliege. Zahlungsunfähigkeit dürfte nicht vorgelegen sein, denn sonst wäre der Bw…
…weshalb der Bw. auf diesen Umstand und sowie darauf, dass die Aufstellung zur Beurteilung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von Fälligkeitstag zu Fälligkeitstag zu erfolgen habe, durch einen zweiten Vorhalt des unabhängigen Finanzsenates vom 20. März 2009 hingewiesen und zu einer entsprechenden Ergänzung veranlasst wurde. In einer weiteren…
…Zum Einwand der Vertreterin des Finanzamtes, dass gemäß § 78 Abs. 3 EStG der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht für die Lohnsteuer gelten würde, wandte der steuerliche Vertreter ein, dass diese Bestimmung auf Lohnzahlungszeiträume vor Übernahme der Geschäftsführertätigkeit des Bw. keine Anwendung finden könne, da er zu diesem Zeitpunkt…
…sei der Bw. seitens des Finanzamtes Wien 1/23 über die ins Auge gefasste Inanspruchnahme zur Haftung in Kenntnis gesetzt und dieser zum Nachweis der Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aufgefordert worden. Schon damit sei die Frist für die Einhebung dieser Abgabe zumindest auf das Jahresende 2011…
…Berufungswerber die Vorlage an den Unabhängigen Finanzsenat. Zusätzlich verwies er darauf, dass die maßgebliche Sachbezugsverordnung seit Ende 2003 nicht mehr an den aktuellen Marktzinssatz angepasst worden sei. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sei es geboten, wie auch bei den Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Berufungszinsen und Anspruchszinsen einen gleitenden Zinssatz…
…Weiters sei aus dem Bescheid nicht erkennbar, warum die Behörde davon ausgehe, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorliege. Diesbezüglich fehle jegliche Sachverhaltsermittlung seitens der Behörde. In der Begründung eines Bescheides seien die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte…