Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Berater, vom 5. März 2009 gegen die Bescheide des ABC, vertreten durch Finanzanwalt, vom 6. Februar 2009 betreffend Haftung und Zahlung von Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vertreten durch XA und XB und XC, vom 10. Januar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. November 2005 betreffend die Einkommensteuer 1999 bis 2001 und vom 22. Dezember 2006 gegen die Bescheide des…
…nicht verrechnet wurde. Dies stellt einen Verstoß gegen § 6 Z 6 EStG 1988 dar, der dem Schutz der österreichischen Besteuerungshoheit gegen Gewinnverlagerungen ins Ausland dient. Die Bestimmung von § 6 Z 6 EStG 1988 ist auch auf die Überlassung von sonstigen Leistungen anzuwenden (vgl. EAS 1090…
…dieses Abkommens zu berücksichtigen, erforderlichenfalls werden die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten einander konsultieren. Artikel 9 bestätigt, dass die DBA-Partnerstaaten berechtigt sind, grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen zwischen nahestehenden Unternehmen zu unterbinden. Maßstab für die Beurteilung, ob eine korrekturbedürftige Gewinnverschiebung im internationalen Konzern stattgefunden hat, sind die geschäftlichen…
…Urkunde aufgenommen wurde, der Vorrang vor eidesstattlichen Erklärungen einzuräumen. Es könne nicht sein, Gewinnverlagerungen willkürlich nach eigenständigen Kriterien zu billigen. Mit Schreiben vom 7.10.2009 beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Dem Bw. wurde, abgeleitet von…
…verhielt es sich so, dass es F... mit Hilfe seiner belgischen Scheinfirmen über einen längeren Zeitraum hinweg gelungen ist, Verkürzungen von Lohnabgaben und Gewinnverlagerungen in das Ausland gegenüber der Abgabenbehörde zu verschleiern. Dass sich daraus kein "Vertrauensschutz" für die Bw. ableiten lässt, liegt auf der…
…hat, so muss in die Eintragung aufgenommen werden, bei wem sich an diesem Orte das Domizil befindet" - ist bei der Registereintragung ihr bloßes Domizil zu vermerken (vgl. Renner/Steiner, Gewinnverlagerungen durch Einschalten von Domizilgesellschaften - Praktische Erfahrungen, ÖStZ 1995, 394ff). Der diesbezügliche Hinweis in der Vorhaltsbeantwortung…
…BFH 27.8.1997, IR 8/97 sowie Renner/Steiner, Gewinnverlagerungen durch Einschalten von Domizilgesellschaften, ÖStZ 1995, 394): - keine eigenen Geschäftsräume - kein eigenes Personal - keine Kommunikationsmittel - keine nach außen gerichtete Tätigkeit - keine hinreichend konkreten (dh fremdüblichen) schriftlichen Vereinbarungen mit Geschäftspartnern. In der am 13.4…
…Wesentlichste - für die Abwicklung von Geschäftsbeziehungen über Sitzgesellschaften ist, wie die Erfahrung zeigt, durch Gewinnverlagerungen in Steueroasenländer - als solches ist insbesondere Liechtenstein anzusehen - Steuerspareffekte zu bewirken. Bei einer solchen Briefkastenfirma liegt somit der Verdacht nahe, dass die an sie entrichteten Gelder wiederum an den Leistenden…
…Geschäftsbetrieb zu unterhalten. Einer der Beweggründe - wenn nicht überhaupt der wesentlichste - für die Abwicklung von Geschäftsbeziehungen über Sitzgesellschaften ist, wie die Erfahrung zeigt, durch Gewinnverlagerungen in Steueroasenländer (wie ua. auch Liechtenstein) Steuerspareffekte zu bewirken. Bei einer solchen "Briefkastenfirma" liegt somit der Verdacht nahe, dass die…
…Bei der Prüfung der GmbH Wien wurde festgestellt, dass über Initiative des Bw. durch Umfakturierungen von Gummimehl bzw. diesbezügliche verdeckte Gutschriften Gewinnverlagerungen zur AG vorgenommen wurden. Im Zuge der Bp bei der GmbH Wien wurde weiters erhoben, dass die maßgeblichen Verhandlungen bezüglich der Verrechnung bzw…
…einen anders lautenden Bescheidspruch herbeizuführen; sie sind daher keine Wiederaufnahmegründe. Wann die bei der Betriebsprüfung der GmbH Wien getroffene Sachverhaltsfeststellung - über Initiative des Bw. sind Umfakturierungen durchgeführt worden, die Gewinnverlagerungen zur AG bewirkt haben - im ggstl. Abgabenverfahren bekannt geworden ist, ist der Niederschrift/Schlussbesprechung nicht…
…Unternehmen, an deren Geschäftsführung oder Vermögen dieselbe Person unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Art 5. ist keine Verteilungsnorm, sondern dient der Korrektur von Gewinnverlagerungen innerhalb einer Gruppe von verbundenen Unternehmen. Im Sinne des Art. 5 sollen die einzelnen Unternehmen eines Konzerns so besteuert werden, als…
…in den Ruhestand zu treten. Für die Anerkennung einer solchen Rückstellung sei es jedoch - in Anlehnung an die entsprechende Judikatur zu Gesellschafter-Geschäftsführern - zur Verhinderung willkürlicher Gewinnverlagerungen notwendig, dass auch der maßgebliche Zeitpunkt des Übertrittes des Pensionsberechtigten in den Ruhestand eindeutig feststehen müsse (VwGH 23…
…klare, im Voraus getroffene Vereinbarungen voraus, da sonst willkürliche Gewinnverlagerungen ermöglicht werden.In mehreren Erkenntnissen vertritt der VwGH die Auffassung, dass Vereinbarungen zwischen der Körperschaft und dem Anteilsinhaber jenen Anforderungen entsprechen müssen, wie sie für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen gefordert werden…
…deren Angemessenheit beurteilt werde. Nach der Rechtsprechung setze die Prüfung der Angemessenheit eines Leistungsaustausches zwischen Gesellschaft und Gesellschafter eindeutige und klare im Voraus getroffene Vereinbarungen voraus, da sonst willkürliche Gewinnverlagerungen ermöglicht würden. In mehreren Erkenntnissen habe der VwGH die Auffassung vertreten, dass Vereinbarungen zwischen der…
…oder ein anderes Geschäft (Handlung) verdecken. Dem Typus des Scheingeschäftes oder der Scheinhandlung werden regelmäßig Vorgänge zuzuordnen sein, bei denen durch fingierten Aufwand Gewinnverlagerungen in das Ausland vorgenommen werden. Inländische Unternehmen treten dabei in vorgetäuschte Geschäftsbeziehungen mit Steueroasenfirmen ein. "Zum Schein" müssen hierfür Aufwendungen getragen…
…Tätigkeiten im Sitzstaat entwickeln dürfen (bei Zuwiderhandeln würden diese Gesellschaften die steuerlichen Privilegien verlieren!), jedoch im "Rest der Welt" uneingeschränkt ihren Geschäften nachgehen können (Renner/Steiner, Gewinnverlagerungen durch Einschalten von Domizilgesellschaften, ÖStZ 1995, 394). Die für den Berufungsfall entscheidende Frage, ob und inwieweit die Fa…
…kommerzielle Tätigkeit ausübe. Der als wirtschaftlicher Grund für die Aufgabe des inländischen Einzelunternehmens angegebene merkliche Umsatzrückgang sei nicht nachvollziehbar. Offenbar sei die G aus Gründen einer steuerlich motivierten Gewinnverlagerung gegründet worden. Die Zwischenschaltung der G bei Abschluss des Handelsvertretervertrages mit der langjährigen Partnerin des Einzelunternehmens…
…hat, so muss in die Eintragung aufgenommen werden, bei wem sich an diesem Orte das Domizil befindet" - ist bei der Registereintragung ihr bloßes Domizil zu vermerken (vgl. Renner/Steiner, Gewinnverlagerungen durch Einschalten von Domizilgesellschaften - Praktische Erfahrungen, ÖStZ 1995, 394ff). Der diesbezügliche Hinweis in der Vorhaltsbeantwortung…