…betreffend die steuerrechtliche Anerkennung der Gründung einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zwischen nahen Angehörigen für das Jahr 1985 in Abrede gestellt, da "das behauptete Gesellschaftsverhältnis der Behörde erstmals im September 1986 aus Anlass der eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften bekannt gegeben worden ist". Zufolge…
…Gesellschafter-Geschäftsführer wesentlich, nämlich mit 50% an der F. GmbH beteiligt ist) sind für deren steuerrechtliche Anerkennung ebenso strenge Maßstäbe anzulegen wie bei der Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen. Solche Abmachungen müssen von vornherein ausreichend klar sein und aus o. a. Gründen einem Fremdvergleich…
…an der DG ein mittelbares Gesellschaftsverhältnis zwischen dem atypisch stillen Gesellschafter und dem Geschäftsherrn bestehe, müssten weitere Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung des Gesellschaftsverhältnisses erfüllt sein. Die erste Voraussetzung sei, dass die gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen den Anforderungen entsprechen, die an Verträge zwischen nahen Angehörigen gestellt werden…
…Geschäftsführer wesentlich, nämlich mit 50% an der F. GmbH beteiligt ist) sind für deren steuerrechtliche Anerkennung ebenso strenge Maßstäbe anzulegen wie bei der Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen. SolcheAbmachungen müssen von vornherein ausreichend klar sein und aus oben angeführten Gründen einem Fremdvergleich standhalten. Da…
…299 BAO aufgehoben und den Abzug des aus der Unterbeteiligung entspringenden Verlustes mit der Begründung, die Vereinbarung über die Unterbeteiligung entspreche nicht den Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen, versagt hat. Der Bw führt dazu in der gegenständlichen Berufung weiter aus…
…seine Angehörigen in einer Weise als Gesellschafter beteiligt sind, dass mangels eines Interessengegensatzes die Annahme nahe liegt, für eine nach außen vorgegebene Leistungsbeziehung bestehe in Wahrheit eine im Gesellschaftverhältnis wurzelnde Veranlassung (vgl. auch VwGH vom 26. 7. 2007, 2005/15/0013). Verträge zwischen nahen Angehörigen…
…S.H. mit seinen beiden teilweise noch minderjährigen Kindern deshalb nicht anerkannt, weil ein derartiges Gesellschaftsverhältnis einem Fremdvergleich nicht standhalte. Nach ständiger höchtsgerichtlicher Rechtsprechung können Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen, selbst wenn die zugrunde liegenden Verträge den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen (-was im Berufungsfall, wie bereits…
…etc., zumindest in Form einer Punktation fixiert werden. Die im gegenständlichen Fall gewählte Vorgangsweise entspricht aber genau jener Gepflogenheit, welche ausschließlich zwischen nahen Angehörigen üblich ist. Zusammenfassend hält der Senat fest, dass ein fremder Investor, insbesondere in Ansehung des behaupteten Wertes der eingeräumten Rechte, die…
…nicht stand, da die minderjährigen Kommanditisten keinen Beitrag zur Ergebniserzielung leisten. Der Gewinn sei daher zur Gänze dem Komplementär zuzurechnen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen, mögen die zu Grunde liegenden Verträge auch den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen, für den…
…Verträgen zwischen nahen Angehörigen gelten auch für Verträge mit juristischen Personen, an denen ein Vertragspartner oder seine Angehörigen in einer Weise als Gesellschafter beteiligt sind, dass mangels eines Interessengegensatzes die Annahme nahe liegt, für eine nach außen vorgegebene Leistungsbeziehung bestehe in Wahrheit eine im Gesellschaftsverhältnis…
…verfolgte die Markenrechtsübertragung zum einen den Zweck, der Bw., die vornehmlich im Bereich von Heimtextilien unter dem Namen der Marke "A" tätig war und gegenwärtig noch ist, in diesem Bereich eine zusätzliche Umsatzquelle in einem höheren Preissegment zu erschließen, und zum anderen, mittelfristig einen erwarteten…
…seine Angehörigen in einer Weise als Gesellschafter beteiligt sind, dass mangels eines Interessengegensatzes die Annahme nahe liegt, für eine nach außen vorgegebene Leistungsbeziehung bestehe in Wahrheit eine im Gesellschaftsverhältnis wurzelnde Veranlassung (vgl. auch VwGH vom 26. 7. 2007, 2005/15/0013). Verträge zwischen nahen Angehörigen…
…nahe liegt, für eine nach außen vorgegebene Leistungsbeziehung bestehe in Wahrheit eine familienhafte Veranlassung. Die Leistungsbeziehungen müssen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlage-Vorgänge vor, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet werden. Verträge zwischen nahen Angehörigen…
…im Hinblick auf die Jahre 1996 bis 1999 beantwortet, u.a. Folgendes ausgeführt: "Nach der ständigen Rechtsprechung können Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen, mögen die zu Grunde liegenden Verträge auch den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen, für den Bereich des Steuerrechtes nur als erwiesen angenommen werden und…
…bis 1999 beantwortet, u.a. Folgendes ausgeführt: "Nach der ständigen Rechtsprechung können Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen, mögen die zu Grunde liegenden Verträge auch den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen, für den Bereich des Steuerrechtes nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie nach…
…Gesellschaft berufen. Im übrigen verweist der Gesellschaftsvertrag auf die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Erwerbsgesellschaftengesetzes (EGG). Der Gesellschaftsvertrag gewährleistet damit den Gesellschaftern durchaus die Entfaltung einer Unternehmerinitiative. Bei Gesellschaften zwischen nahen Angehörigen, die verhältnismäßig leicht durch entsprechende Abreden steuerliche Folgen willkürlich herbeiführen können, muss…
…die Vorgangsweise des Unternehmens darauf hin, dass die Zuwendung des Gesellschafters an die Gesellschaft nach ihrem inneren Gehalt ihre Ursache nicht in einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, sondern im Gesellschaftsverhältnis hat, die Leistung ist damit ungeachtet ihrer Bezeichnung als Darlehen als Eigenkapitalzufuhr anzusehen…
…Fremdüblichkeit nachgewiesen werden könnte, noch immer die Punkte "einen klaren und eindeutigen Inhalt haben " und "nach außen in Erscheinung treten" im Sinne von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen nicht gegeben seien. Die Verhandlung wurde daher auf unbestimmte Zeit vertagt. Mit Schreiben vom 2. Februar 2006 gab…
…Fremdüblichkeit nachgewiesen werden könnte, noch immer die Punkte "einen klaren und eindeutigen Inhalt haben " und "nach außen in Erscheinung treten" im Sinne von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen nicht gegeben seien. Die Verhandlung wurde daher auf unbestimmte Zeit vertagt. Mit Schreiben vom 2. Februar 2006 gab…
…Bw gewährte Darlehen den strengen Maßstäben der steuerlichen Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen nicht stand. Dies deswegen, weil von vornherein nicht klar und eindeutig nach außen erkennbar war wie die konkrete Vereinbarung zwischen der G.GmbH und der Bw betreffend Rückzahlungsmodalitäten und Zinssatzbestimmung gelautet…