…Dazu zählen demnach auch Geschenke an Kunden und deren Mitarbeiter (vgl. VwGH 24.11.1999, 96/13/0115 und VwGH 15.7.1998, 93/13/0205). Dadurch, dass der Bw. den "Top-Kunden des deutschen Buchhandels" neben der Diskussion über die Zukunft der Reiseinformation und…
…z.B. das hg Erkenntnis vom 15. Juli 1998, 93/13/0205). Zu den Repräsentationsaufwendungen zählen demnach auch Geschenke an Kunden und deren Mitarbeiter (vgl. auch das hg Erkenntnis vom 22. Dezember 1993, 91/13/0128). Soweit die Beschwerdeführerin dabei auf den mit diesen Aufwendungen…
…nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen. Nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen seien demnach zum Beispiel Ausgaben für Geschenke an Kunden, Klienten zu Anlässen wie Geburtstagen, Weihnachten, Jahreswechsel bei persönlichen Besuchen und so weiter. Der Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz datiert vom 7. Februar 2009 wiederholt…
…Geschäftsfreunden eingeführt zu werden, um als möglicher Ansprechpartner in Betracht gezogen zu werden, nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen (VwGH 13.10.1999, 94/13/0035). Nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen sind demnach beispielsweise Ausgaben für Geschenke an Kunden, Klienten oder Mitarbeiter zu Anlässen wie Geburtstagen, Weihnachten, Jahreswechsel, bei "persönlichen…
…Im Übrigen ist es in der Versicherungsbranche durchaus üblich, dass anlässlich des Jahreswechsels Werbepräsente an Kunden übergeben werden. Die in den Werbespesen enthaltenen Ausgaben betreffen im wesentlichen solche Werbepräsente." Über Aufforderung des Finanzamtes gab der Prüfer eine Stellungnahme ab: Hinsichtlich der angesetzten Mietentgelte verwies er…
…wurden dieser Stellungnahme 11 Niederschriften angeschlossen. Aus 8 dieser Niederschriften geht sinngemäß hervor, dass die Fachberater vorwiegend für den eigenen Gebrauch bzw. Geschenke an Bekannte von der N. Waren bezogen hätten und geringfügige Mengen verkauft hätten. Eine der Befragten, die keine eigenen Geschäftsaktivitäten entwickelt hatte…
…auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern würden, es ihm also ermöglichen würden, zu "repräsentieren." Dazu zählten beispielsweise Ausgaben für Einladungen zu Veranstaltungen, gesellige Zusammenkünfte aller Art, Bewirtung von Arbeitskollegen, sowie Geschenke an Kunden, Klienten oder Mitarbeiter (vgl. Jakom, § 20 Tz 63). Die Bw. weise darauf hin…
…Sonderkonditionen (dem Standardpreis) gesehen. Da wir keine Produkte an Nicht-Fachhändler verkaufen, kaufen die Fachhändler von uns im eigenen Namen und verkaufen als Eigenhändler im eigenen Namen an ihre Kunden. Es liegt somit keine Vermittlungsleistung des Fachhändlers für Lieferungen von uns an Dritte vor und…
…€ (Geschenke) und 365,00 € (Feiern, Betriebsausflug etc.) seien diese Beträge für den Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. e) Werbung: Die in Höhe von 150,00 € Gewerbegutscheine bzw. 80,00 € Spargutscheine und 30,00 € Jet Gutscheine seien als Geschenke an folgende Personen…
…Geschäftsfreunden eingeführt zu werden, um als möglicher Ansprechpartner in Betracht gezogen zu werden, nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen (VwGH 13.10.1999, 94/13/0035). Nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen sind demnach beispielsweise Ausgaben für Geschenke an Kunden, Klienten oder Mitarbeiter zu Anlässen wie Geburtstagen, Weihnachten, Jahreswechsel, bei "persönlichen…
…Herr P.S. nahm dieses Geschenk an und bedankte sich gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Frau D.G. bei Herrn K.P.. Herr P.S. setzte seine Besuche und die Betreuung des Herrn K.P. fort und bot gegenüber der Berufungswerberin an, die Besorgungen nunmehr unentgeltlich…
…Lieferungen seien auch an Schließungstagen sowie während der Urlaubszeit erfolgt. In Einzelfällen seien übergroße "graue Lieferungen" zugerechnet worden, die in keiner Relation zur Betriebsgröße und zum Umsatz stünden. Die übergebenen Tabellen wiesen einen erheblichen Automatismus (Verdoppelung der Liefermenge) auf, während die Kundennummern selbst nicht angegeben…
…Belegnummer 157, S 350,00 (Vorsteuer S 70,00), Zigaretten. Dies sei eine Stange Marlboro als Geschenk an einen führenden Angestellten der Bank der Bw. gewesen. Belegnummer 181, S 250,00 (Vorsteuer S 25,00) Blumen. Dies seien Blumen für das Büro gewesen. Belegnummer 182…
…dazu dienen, zu "repräsentieren". Repräsentationsaufwendungen sind beispielsweise Ausgaben für Theater-, Konzert-, Ausstellungs-, Ballbesuche; Geschenke an Kunden, Klienten zu Weihnachten, zum Jahreswechsel und zu ähnlichen Anlässen (Hofstätter/Reichel, Einkommensteuer-Kommentar, Band III B, § 20 EStG 1988, Tz 7.3). Wenn der Geschäftsführer der Bw. in der…
…der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage stützte sich der unabhängige Finanzsenat für die Streitjahre auf von der Betriebsprüfung beschlagnahmte Honorarnoten an österreichische Kunden sowie auf erhobene Zahlungseingänge auf ein österreichisches Kundenkonto des Berufungswerbers. Diesbezüglich war nämlich die Annahme zulässig, dass auf dieses Konto Zahlungen von österreichischen Kunden, also Kunden…
…die GGen Geschenke zuwendet, deren Umfang und Wert von der Zahl der Gäste und der Partys und vom Umsatz abhängt, erbringt an diese umsatzsteuerbare Lieferungen in Form von tauschähnlichen Umsätzen. Als Gegenleistung ist das Bereitstellen der Räumlichkeiten, das Anwerben und die Bewirtung von Kunden durch…
…Tage vorher (rein private Veranlassung). Selbst Aufwendungen, die dazu dienen würden, geschäftliche Kontakte aufzunehmen und zu pflegen, wie (tatsächlich erfolgte) Geschenke an Geschäftspartner, wären grundsätzlich als nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen zu werten (vgl. VwGH vom 13.10.1999, 94/13/0035). Repräsentationsaufwendungen werden ungeachtet des bereits in…
…die an sich nicht benötigten zollamtlichen Ausgangsbestätigungen aufbewahrt. Somit waren vor 1.5.2006 und auch danach sowohl der Ausfuhrnachweis durch die Versendung als auch der buchmäßige Nachweis erbracht. Bezüglich der Artikelbezeichnungen möchten wir nochmals festhalten, dass diese zwischen der Bw und den ausländischen Kunden…
…Inseraten, Werbeveranstaltungen, etc. unbestritten vorsteuerabzugsfähigen Werbeaufwand darstellen oder ob ein Teil des Einstandspreises des Werbeartikels (Nebenware), welcher nicht durch den Verkauf der Nebenware an den Kunden abgegolten wird, zu Werbeaufwand wird. Welche verkaufsfördernden Maßnahmen ein Unternehmer einsetzt, muss wohl seiner unternehmerischen Entscheidung überlassen bleiben (vgl…
…Inseraten, Werbeveranstaltungen, etc. unbestritten vorsteuerabzugsfähigen Werbeaufwand darstellen oder ob ein Teil des Einstandspreises des Werbeartikels (Nebenware), welcher nicht durch den Verkauf der Nebenware an den Kunden abgegolten wird, zu Werbeaufwand wird. Welche verkaufsfördernden Maßnahmen ein Unternehmer einsetzt, muss wohl seiner unternehmerischen Entscheidung überlassen bleiben (vgl…