…bestimmt der Abs.2 leg.cit: Ergibt die Prüfung gem. Abs.1 leg.cit, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichts fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Strafverfahren einzuleiten. Von der Einleitung eines Strafverfahrens hat sie nur dann abzusehen…
…erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz nach der Anordnung des § 82 Abs. 3…
…erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz nach der Anordnung des § 82 Abs. 3…
…Antrag erfolgten Veranlagung wurde im Einkommensteuerbescheid der berufungswerbenden Pensionistin (in Folge: Berufungswerberin) für das Jahr 2011 ua der Pauschbetrag für Sonderausgaben iHv 60 € festgesetzt. In Ihrer gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung führte die Berufungswerberin ua aus: "[...] mit der Jahresabrechnung der Hausverwaltung [K] ersehe ich…
…monatlich etwa € 15,-- beträgt, ist selbst im Falle Österreich tatsächlich nicht zuständig wäre, kein Recht auf Rückerstattung durch die Finanzbehörde bis auf die € 15,-- gegeben. Da im Zuge einer mündlichen Auskunft das Gerücht entstanden ist, Frau M. wäre in der Slowakei erwerbstätig gewesen…
…Ende 2003 sei der Personalstand auf etwa 110 Arbeiter und 35 Angestellte gesunken. Es hätte seit einiger Zeit Gerüchte über einen Firmenverkauf gegeben, da das Leitungsgeschäft nicht mehr in die Vertriebsschiene von A-Österreich gepasst hätte. Ab 1.1.2004 sei die Firma von Herrn…
…Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz nach der Anordnung des § 82…
…Der Verdacht muss sich sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken. Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht aus. Nicht jedoch ist es in diesem Verfahrensstadium schon Aufgabe der Finanzstrafbehörde, das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen…
…im Falle einer Verurteilung, jedenfalls seinen Posten und damit seine wirtschaftliche Existenzgrundlage auf Dauer zu verlieren. Wenn der Berufungswerber meint von ihm behauptete Gerüchte über Karrierebestrebungen des Prüfers könnten dies rechtfertigen, geht sein Gedanke fehl, denn das im Vergleich marginale Mehrergebnis in seinem Fall hat…
…eines Finanzvergehens in Betracht kommt. Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für die Einleitung eines Finanzvergehens nicht aus (VwGH vom 14. Dezember 1995, Zl. 95/15/0176…
…Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz nach der Anordnung…
…als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht aus (vgl. u.a. VwGH vom 14. Dezember 1995…
…Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz nach der Anordnung des § 82…
…Dr. W*** N*** wird ausgeführt [Anm: Namen an die Darstellung dieses Bescheides angepasst] (vgl Seiten 902 f des Arbeitsbogens): "Ihre Gesellschaft Sehr geehrter Herr Doktor, Sie haben an uns die Anfrage gerichtet, welche Motive hinter der Gründung Ihrer Gesellschaft durch die R-Firmengruppe im September…
…Arbeit fahre, des Zigarettenverkaufs beschuldigte. Außerdem müsse der Genannten bekannt sein, dass sie sich durch eine Falschaussage einer gerichtlichen Verfolgung aussetze. Auf Grund der im Zollstrafermittlungsverfahren bisher gewonnenen Erkenntnisse scheine genügend festgestellt, dass die Bf die ihr zur Last gelegte Tat begangen habe, weshalb gegen…
…Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichts fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz nach der Anordnung des § 82…
…in den Genuss der erhöhten Familienbeihilfe kommen, trifft nicht zu. Dabei handelt es sich um ein bloßes Gerücht, das in keiner Weise verifiziert werden kann. Die Berufungsbehörde stellt nicht in Abrede, dass eine Diabetes Typ I Erkrankung für den Betroffenen mit Erschwernissen und Aufwendungen verbunden…
…die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach allgemeiner Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bloße Gerüchte oder Vermutungen allein reichen dabei für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht aus. Nicht jedoch ist es in diesem Verfahrensstadium schon Aufgabe der Finanzstrafbehörde(n), das Vorliegen eines Finanzvergehens…
…Herr CR, hat mich gebeten, den im Langzeitkrankenstand befindlichen CZ einen Vorschuss zu gewähren. Es gab Gerüchte, dass Herr CZ nach dem Krankenstand nicht mehr bei uns arbeiten wird, deshalb wollte ich von dem Burschen mehr wissen. Ja, ich arbeite jeden Samstag und sehr viele…
…Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz nach der Anordnung des § 82…