…für die Gewährung der Familienbeihilfe auf die Rechtstellung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention abgestellt. Die Bw. hatte jedoch zweifellos schon mit dem Asylantrag am 24.09.1998 die Rechtstellung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Familienbeihilfe steht daher für den Zeitraum April 2000…
…Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Bei der Gewährung der Familienbeihilfe sind österreichischen Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl…
…FLAG 1967 idF BGBl. I Nr. 142/2004. Danach seien bei der Gewährung der Familienbeihilfe österreichischen Staatsbürgern Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention nicht mehr gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, ab dem diesen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden sei. Maßgeblich sei dabei…
…wurde § 3 Abs.2 des FLAG 1967 geändert. Bei der Gewährung der Familienbeihilfe sind österreichischen Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden ist. Maßgeblich ist das…
…als 3 Monate dauert. Dies gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten sowie für Staatenlose. Weiters sind österreichische Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl…
… 3 Abs. 2 des FLAG 1967 geändert. Bei der Gewährung der Familienbeihilfe sind österreichischen Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden ist. Maßgeblich ist das Datum…
…wurde § 3 Abs. 2 des FLAG 1967 geändert. Bei der Gewährung der Familienbeihilfe sind österreichischen Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden ist. Maßgeblich ist das…
…bis 31.5.2005 angewiesen. Begründung: Gemäß Bundesgesetzblatt Nr. 142/2004 sind österreichischen Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden ist. Maßgeblich ist das Datum des…
…dass die Behörde 1. Instanz die Rechtslage verkannt habe. Auch wurde auf die Genfer Flüchtlingskonvention Bezug genommen. Es bestünde somit Anspruch auf Familienbeihilfe seit Jänner 2008. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass nach den Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes der Zeitpunkt der tatsächlichen…
…mit Bescheiden des Unabhängigen Bundesasylsenates vom Oktober 2007 Asyl erhalten. Wir haben daher in Österreich den Status von anerkannten Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und kommt dieser Anerkennung nach völkerrechtlichen Grundsätzen konstitutive Wirkung zu. Der im Jahr 2007 uns zuerkannte Flüchtlingsstatus muss bei richtiger…
…Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Anspruch besteht auch für Kinder, denen nach dem Asylgesetz 2005 Asyl gewährt wurde. Bei der Gewährung der Familienbeihilfe sind österreichischen Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach…
… 3 Abs. 2 FLAG österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention werde also mit der Asylgewährung von der Behörde im Nachhinein festgestellt, dass die Flüchtlingseigenschaft bereits mit dem Tag der Antragstellung bestanden habe. Aus diesem Grund sei daher ab Stellung der jeweiligen Asylanträge die…
…Kinderabsetzbetrages von 01.09.2006 bis 01.09.2008 ein. Begründend wurde ausgeführt, dass die Bw. und ihre Kinder mittlerweilen anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention seien. Sie seien seit 14.08.2001 durchgehend im österreichischen Bundesgebiet aufhältig. Der Bw. kommt auf Grund des Unstandes…
…kommen nicht dieselben sozialen Rechte zu wie anderen Drittstaatsangehörigen, insbesondere Asylberechtigten. Während sich bei anerkannten Flüchtlingen das Aufenthaltsrecht aus den Schutzbestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention herleitet, ist das Aufenthaltsrecht von subsidiär Schutzberechtigten auf die Europäische Menschenrechtskonvention gestützt, da mit der Gewährung dieses Status die Feststellung verbunden…
…ersten Asylverfahrens, das mit einem abschlägigen Bescheid beendet wurde, der Schluss gezogen wurde, dass die Berufungswerberin bei ihrer Einreise nach Österreich noch nicht als Flüchtling im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention anzusehen gewesen sei. Da der konkrete Zeitpunkt, ab dem ihr die Flüchtlingseigenschaft zukomme, nicht eindeutig…
…den Status des Asylberechtigten zuzuerkennen, wenn glaubhaft ist, dass ihm im Herkunftsstaat Verfolgung im Sinne des Art. 1 Abschnitt A Z 2 Genfer Flüchtlingskonvention droht. Gemäß § 3 Abs.5 AsylG ist die Entscheidung, mit der einem Fremden von Amts wegen oder auf Grund eines Antrages…
…Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Bei der Gewährung der Familienbeihilfe sind österreichischen Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl…
…100/2005. Er argumentiert mit Art. 24 der Genfer Flüchtlingskonvention und damit, dass es nunmehr zwangsläufig zu einer doppelten Ungleichbehandlung der Anspruchswerber käme. Einerseits werde Anspruchswerbern im Vergleich zu österreichischen Staatsbürgern und zugewanderten Ausländern Familienbeihilfe erst ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft mittels Bescheid…
…Bundesgesetz BGBl.I.Nr.142/2004 sei § 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert worden. Bei der Gewährung der Familienbeihilfe seien österreichischen Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997…
…2004 bis 31.12.2004 abgewiesen wird. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß Bundesgesetzblatt Nr. 142/2004 österreichischen Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt seien, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden sei…