…September 1999 konnte vom geprüften Unternehmer nicht schlüssig nachgewiesen werden, welche Tätigkeiten Frau BT im geprüften Betrieb erledigt hat. Ab diesem Zeitpunkt sei das Dienstverhältnis nicht anzuerkennen und die Gehaltsaufwendungen daher außerbilanziell hinzuzurechnen." Dazu sei auszuführen, dass Frau BT vom 10. Juli 1967 bis 28…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vertreten durch Schrottenbaum & Partner, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, 6900 Bregenz, Brosswaldengasse 12, vom 14. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 7. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Vorname_Bw Familienname_Bw, PLZ_Familienwohnort_neu Familienwohnort_neu, Straße_Nr_neu, vom 2. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Peter Staudinger, vom 14. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008…
…Lohnsteuer unterworfen. Die Gehaltsaufwendungen wurden laut der uns erteilten Auskunft sämtlich an die britische Muttergesellschaft weiterverrechnet und von dieser auf die einzelnen Tochterunternehmen verteilt. [Der Bw.] hatte sowohl im Jahr 2004 als auch im Jahr 2005 seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Im…
…der geltend gemachten Gehaltsaufwendungen auch für das Jahr 2002 erfolgt ist, es aber sein mag, dass die Bezahlung dieses letzteren Betrages erst 2003 erfolgt ist, weshalb er in der Abrechnung 2002 noch nicht aufscheint", nichts zu gewinnen. Soll ein Teil von den Gehaltsaufwendungen für das…
…Das habe die Behörde aber nicht als notwendig angesehen, weshalb keine Wiederaufnahmegründe vorlägen. 2) Betriebsausgaben/Werbungskosten der Entlohnungen der Eltern des Bw. Das Finanzamt versage die Abzugsfähigkeit der Gehaltsaufwendungen für die Eltern des Bw. wegen zu geringer betrieblicher Veranlassung. Es seien jedoch die Erfordernisse für…
…1.294,48 | 1.514,00 | Kilometergelder | 13.132,00 | 974,73 | 900,00 | Summe Aufwand Bruder | | 140.876,00 | 5.199,61 | 6.407,39 Die Gehaltsaufwendungen würden in keiner Weise einem Fremdvergleich standhalten…
…Auch diese Arbeiten seien direkt seitens der G.Hamburg mit den österreichischen Kunden verrechnet worden. Die Umsatzsteuer daraus sei in Österreich abgeführt worden. Sämtliche Lohn- und Gehaltsaufwendungen, die Lohnnebenkosten für die Mitarbeiter sowie die Verwaltungskosten (Miet-, Büro-,Telefonaufwand etc.) habe vorerst die G.Wien getragen…
…Berufung betreffend Einkommensteuer 2003 teilweise Folge gegeben. Die Tätigkeit des Bw wurde nunmehr als Einkunftsquelle anerkannt. Allerdings wurden die vom Bw als Betriebsausgaben geltend gemachten Gehaltsaufwendungen für die Ehegattin in Höhe von 3.586,35 € nicht anerkannt, sodass nunmehr im geänderten Bescheid positive Einkünfte…
…konnte nicht nachgewiesen werden. Die geltend gemachten Gehaltsaufwendungen sind daher nicht abzugsfähig (VwGH 22.2.2000, 99/14/0082 und 23.4.1998, 95/15/0191)." Der steuerliche Vertreter des Bw brachte am 11.6.2002 gegen diese Bescheide einen als "Berufung" bezeichneten Schriftsatz ein…
…sowie durchzuführende Service- und Reparaturarbeiten habe die Bw. erledigt. Auch diese Arbeiten seien direkt seitens der G.Hamburg mit den österreichischen Kunden verrechnet worden und diese habe die Umsatzsteuer daraus in Österreich abgeführt. Sämtliche Lohn- und Gehaltsaufwendungen, die Lohnnebenkosten für die Mitarbeiter sowie sämtliche Verwaltungskosten…
…Ergänzung) vom 9. November 2001 ersuchte das FA U um folgende Ergänzungspunkte: Belegmäßiger Nachweis der gezahlten Gehälter sowie der Ausgaben für Werbematerial. Laut persönlicher Vorsprache des Bw. würden sich die Gehaltsaufwendungen auf seine Mutter und seine Gattin beziehen. Verträge würden keine bestehen, lediglich eine Anmeldung…
…EStG für die gekürzten Lohnaufwendungen zu gewähren, zumal er (Bw.) gar nicht die Möglichkeit gehabt habe, darüber zu disponieren, ob ein Teil der Gehaltsaufwendungen für private Aufwendungen bzw. für den privaten Bereich verwendet werde. Nach dem Ableben seiner Ehegattin sei er gezwungen gewesen, gewisse Aufwendungen…
…immer ausschlaggebend sei, wie die tatsächliche Nutzung "gelebt" werde. Sein Büro sei für keine andere Nutzungsart als für die Nutzung als Büro zu gebrauchen und seit vielen Jahren als solches immer genutzt. Zur Nichtberücksichtigung der Gehaltsaufwendungen für die Ehegattin führte der Bw. aus, dass er…
…auch bei der Dienstnehmern, die nicht eine nahe Angehörige ist, auf die gleiche Art und Weise vorgenommen. Eine Auswirkung der Gehaltsaufwendungen auf das Betriebsergebnis durch die Aufnahme seiner beiden Söhne als Teilzeitbeschäftigte haben keinen Einfluss, weil er im selben Augenblick die Aufwendungen, welche die Dienstnehmerin…
…der Verfahren ergangenen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2004 Berufung erhoben. Es wurde ausgeführt, dass sich die Berufung gegen die Nichtanerkennung der Gehaltsaufwendungen als Betriebsausgaben richte (Tz 2 des BP-Berichtes vom 9. Jänner 2007). Die Berufung wurde wie folgt begründet: Das Dienstverhältnis der…
…um eine steuerlich korrekte Bemessungsgrundlage zu haben, abgegrenzt und aufgeteilt werden müssten. Von den Gehaltsaufwendungen seien S 62.548,85 für das Jahr 1999, S 69.893,01 für das Jahr 2000, S 270.804,29 für das Jahr 2001 und € 42.768,19…
…Bw. vertretenen Meinung, dass die Anstellung der Gattin keine positive wirtschaftliche Auswirkung gehabt habe, da die an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Beträge höher als die steuerliche Ersparnis durch die Gehaltsaufwendungen gewesen seien, kann im gegenständlichen Fall keine Relevanz zugesprochen werden. Es ist jedoch anzumerken, dass…
…könnten. Bei der Bildung der Pensionsrückstellung gehe man davon aus, dass künftige Pensionszahlungen durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Unternehmen verdient würden und somit als Teil der Lohn- oder Gehaltsaufwendungen anzusehen seien. Dem Grundsatz der Abgrenzung zufolge müssten daher die Pensionsaufwendungen jenen Perioden zugeordnet werden…
…Wirtschaftsjahr für unverändert gebliebene Arbeitsleistungen (Teilzeitbeschäftigungen der Ehegatten K; Frau K habe ihre aktive Tätigkeit im Laufe des Jahres 2000 eingestellt, die Bezüge seien hingegen nicht eingestellt worden) zusätzliche Gehaltsaufwendungen (1998: 570.612,00 S; 1999: 830.734,00 S; 2000: 960.058,00 S…