…wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG). Unter diese nichtabzugsfähigen Aufwendungen sind die Aufwendungen für Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches einzureihen…
…darstellen, die unter das Abzugsverbot des § 20 EStG 1988 fallen: Aufwendungen für eine Armbanduhr sind der privaten Lebensführung zuzuordnen, gleichgültig, ob die Uhr auch für den Beruf erforderlich oder sogar unentbehrlich ist (da es sich bei einer Armbanduhr um einen Gegenstand des höchstpersönlichen Gebrauchs handelt…
…die Freizeitgestaltung (Sport, Hobbys, kulturelle Veranstaltungen u. Ä.), für die ärztliche Versorgung, ebenso wie für Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches (Brille, Uhr, Hörgeräte) usw. Vielfach überschneiden sich die Grenzen zwischen den beiden Abzugsverboten nach § 20 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 lit. a EStG 1988…
…dem ESt-HB, § 20, Tz 14, Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches, sind Aufwendungen für derartige Gegenstände niemals absetzbar, auch wenn sie bei der Berufsausübung benötigt werden bzw. wenn eine Ersatzbeschaffung notwendig wird, weil sie während der Berufsausübung zerstört worden sind. Dazu zählen…
…Ä.), für die Freizeitgestaltung (Sport, Hobbys, kulturelle Veranstaltungen u.Ä.), für die ärztliche Versorgung, ebenso wie für Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches (Brille, Uhr, Hörgeräte) usw. Vielfach überschneiden sich die Grenzen zwischen den beiden Abzugsverboten nach § 20 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 lit. a…
…die Freizeitgestaltung (Sport, Hobbys, kulturelle Veranstaltungen u. Ä.), für die ärztliche Versorgung, ebenso wie für Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches (Brille, Uhr, Hörgeräte usw.). Vielfach überschneiden sich die Grenzen zwischen den beiden Abzugsverboten nach § 20 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 lit. a EStG 1988…
…während des gesamten Prüfungszeitraumes verschiedene geltend gemachte Aufwendungen (für Erholung, Urlaub, Wochenendausflüge z.B. an den S-See, Freizeitgestaltung, Hobby wie Agility-Veranstaltungen mit der Schäferhündin und die damit zusammenhängenden Ausgaben für Steg, Wippe, Schrägwand etc., für die ärztliche Versorgung, für Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches…
…gewesen wären), könnte der unter dem Gesichtspunkt der einschlägigen Gesetzesbestimmungen des § 20 EStG 1988 idgF erforderliche eindeutige und (nahezu ausschließliche) Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit - unter Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen - allenfalls bejaht werden (vgl. Doralt, EStG 2, § 20 Tz 163, Stichwort "Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches")…
…die Freizeitgestaltung (Sport, Hobbys, kulturelle Veranstaltungen u. Ä.), für die ärztliche Versorgung, ebenso wie für Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches (Brille, Uhr, Hörgeräte) usw. Vielfach überschneiden sich die Grenzen zwischen den beiden Abzugsverboten nach § 20 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 lit. a EStG 1988…
…die ausschließliche und höchstpersönliche Dienstbarkeit der Wohnung im Umfang eines Gebrauchsrechtes vereinbart. Es stand der Bw. damit "nur" das höchstpersönliche, unübertragbare, bloße Wohnungsgebrauchsrecht zu, nicht aber das (übertragbare) Recht darüber hinaus Früchte aus der Einräumung des Servituts zu ziehen. Nachdem nun dem höchstpersönlichen Wohnungsgebrauchsrecht der…
…sind dann als Betriebsausgaben (Werbungskosten) abzugsfähig, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt (zB Staublunge) oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht. Hingegen sind Aufwendungen für Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauchs, wie zB Prothesen oder Rollstühle eines Behinderten nicht abzugsfähig, gleichgültig…
…sich hier folgende Beispiele: Bürgerliche Kleidung, Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauchs wie Sehbrillen, Hörgeräte, Hallenbad und Sauna im Wohnhaus, Allgemeine Kommunikations-, Persönlichkeitsentwicklungs- und Stressbewältigungsseminare, Aufwendungen für Sportausübung, Studien- und Kongressreisen mit Mischprogramm mit Ausnahme der Tagungsteilnahmegebühren und Tagungsunterlagen, Unterhaltungselektronik, Wirtschaftsgüter des privaten Lebensbereiches (Doralt/Kofler, EStG…
…sich hier folgende Beispiele: Bürgerliche Kleidung, Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauchs wie Sehbrillen, Hörgeräte, Hallenbad und Sauna im Wohnhaus, Allgemeine Kommunikations-, Persönlichkeitsentwicklungs- und Stressbewältigungsseminare, Aufwendungen für Sportausübung, Studien- und Kongressreisen mit Mischprogramm mit Ausnahme der Tagungsteilnahmegebühren und Tagungsunterlagen, Unterhaltungselektronik, Wirtschaftsgüter des privaten Lebensbereiches (Doralt/Kofler, EStG…
…sich hier folgende Beispiele: Bürgerliche Kleidung, Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauchs wie Sehbrillen, Hörgeräte, Hallenbad und Sauna im Wohnhaus, Allgemeine Kommunikations-, Persönlichkeitsentwicklungs- und Stressbewältigungsseminare, Aufwendungen für Sportausübung, Studien- und Kongressreisen mit Mischprogramm mit Ausnahme der Tagungsteilnahmegebühren und Tagungsunterlagen, Unterhaltungselektronik, Wirtschaftsgüter des privaten Lebensbereiches (Doralt/Kofler, EStG…
…Nachweisen). Die Anschaffung einer Sporttasche oder eines Mutitool dient nach den Erfahrungen des täglichen Lebens typischerweise insbesondere auch der Befriedigung privater Bedürfnisse (zB Freizeitgestaltung). Der Umstand, dass eine berufliche Mitverwendung eines Gegenstandes (Wirtschaftsgüter des höchstpersönlichen Gebrauchs) wie einer Sporttasche oder eines Multitool tatsächlich erfolgt, führt…
…des VwGH vom 27.01.2011, 2010/15/0197, erfasse die besagte gesetzliche Regelung insbesondere die Ernährung, die bürgerliche Kleidung, die Wohnung und Gegenstände des höchstpersönlichen Bedarfes (Brille, Prothese, usw.). Solche Aufwendungen seien von vornherein nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Für die Wirtschaftsgüter des Haushaltes des…
…Schlafanzüge oder Christbaumständer. Für all diese Gegenstände wurde die darauf entfallende Vorsteuer geltend gemacht. Damit hat der Bw. aber klargestellt, dass auch er den offiziell an Frau P. zu Wohnzwecken vermieteten Gebäudeteil nutzt, zumal es sich um höchstpersönliche Gegenstände des täglichen Lebens handelt, die ein…
…Fruchtnießung, des Rechtes des Gebrauchs und der Beendigung dieser Verträge. Auch in diesen Fällen kann jedoch ein Dritter oder ein Sicherheitenbesteller gegenüber dem neuen Unternehmer Erklärungen in Bezug auf ein zum früheren Unternehmer bestehendes, unternehmensbezogenes und nicht höchstpersönliches Vertragsverhältnis abgeben und seine Verbindlichkeiten erfüllen, solange…
…beschlagnahmten, Beweismittel darstellende und allenfalls auch mit Verfall bedrohten Gegenstände verblieben in der Verwahrung der Verfügungsberechtigten (siehe Protokoll Pkt.2). Ebenso wurde bei der Durchsuchung des Lagers in L in Zusammenhang mit der Suche nach den von M beschriebenen Waren aber auch 50 Waffenschäfte, 40…
…beschlagnahmten, Beweismittel darstellende und allenfalls auch mit Verfall bedrohten Gegenstände verblieben in der Verwahrung der Verfügungsberechtigten (siehe Protokoll Pkt.2). Ebenso wurde bei der Durchsuchung des Lagers in L in Zusammenhang mit der Suche nach den von M beschriebenen Waren aber auch 50 Waffenschäfte, 40…