…Arbeitgeberin vom 4. April 2011 vor, mit welchem sie bestätigte, dass der Berufungswerber eine Schmutz- und Gefahrenzulage erhalte, weil er Stahltransporte zu Baustellen mache, bei denen er besonderen Gefahren und auch Schmutz ausgesetzt sei. Im Rahmen eines Vorhalteverfahrens [das Finanzamtes ersuchte den Berufungswerber, eine detaillierte…
…in M beschäftigt. Mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 legte er einen Lohnausweis für das Streitjahr vor, wonach im Bruttolohn von 54.296,95 SFr eine Schmutzzulage und eine Gefahrenzulage in Höhe von jeweils 2.200,00 SFr enthalten seien. Er begehrte, diese Zulagen…
…ab; begründend führte es dabei Folgendes aus: "Die Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulage, die Überstundenzuschläge und die Nachtzulage wurden beim Lohnzettel der Firma x bereits berücksichtigt - auf dem Lohnzettel der Firma a waren keine derartigen Zulagen ausgewiesen. Die Berufung war deshalb abzuweisen." Mit Schreiben vom 10. November…
…erhobenen Berufung vom 19. August 2004 begehrte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers, das Pendlerpauschale ab 40 km als Werbungskosten zu berücksichtigen und die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen im Gesamtbetrag von 5.340,00 SFr (3.577,80 €) gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei…
…und daher die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß § 68 EStG nicht gegeben seien. In der gegen den im Spruch bezeichneten Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung wird ausgeführt, die Berufung richte sich gegen die Nichtanerkennung der Schmutz- und Gefahrenzulagebn für 2004. Der Bw. beantrage diese Zulagen zu berücksichtigen…
…des Berufungsvorbringens, wobei u.a. Folgendes ausgeführt wurde: ..."...Es wurden ...2003 € 4.320.- als sonstige Werbungskosten beantragt. Lt. der Berufung ... handelt es sich bei diesen Beträgen um Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bzw. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gem. § 63 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)…
…den Produktionsleitern, Schichtführern und Arbeitsvorbereitern eine Erschwerniszulage von 10 % bzw. eine Gefahrenzulage von 5 % steuerfrei ausbezahlt wird, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen. Demzufolge wurde rückwirkend für den Prüfungszeitraum nur eine Zulage in Höhe von 3 % steuerfrei anerkannt, wobei diese Zulagen in Zukunft steuerpflichtig…
…Gemeindebediensteten HM, AW, AI, PL, HM und PN Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen steuerfrei ausbezahlt hatte. Die Prüferin vertrat die Auffassung, dass die für die steuerfreie Behandlung dieser Zulagen erforderlichen Voraussetzungen im Sinne des § 68 EStG 1988 nicht vorliegen (im speziellen die materiellrechtliche Voraussetzung) bzw., dass…
…ÖStZ 1988, 295) so auszulegen, dass für eine begünstigte Besteuerung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage im Wesentliche drei Bedingungen erfüllt sein müssen: Die erste Voraussetzung sei funktioneller Art. Sie sei erfüllt, wenn eine Zulage neben dem Grundlohn gewährt werde. Diese Voraussetzung sei erfüllt und wäre…
…StM beschäftigt. Mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 legte er einen Lohnausweis für das Streitjahr vor, wonach im Bruttolohn von 83.309,20 SFr eine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage in Höhe von 2.750,00 SFr enthalten sei. Er begehrte, diese Zulage gemäß § 68…
…Konstellationen von Beitragszahlungen im überobligatorischen Bereich steht im Übrigen das Freizügigkeitsabkommen einer Benachteiligung auspendelnder steuerpflichtiger Arbeitnehmer entgegen. Schmutz- und Erschwerniszulage: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind u. a. Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen bis zu 360 € monatlich steuerfrei. Nach herrschender Lehre (vgl. Doralt15, EStG, …
…den gesamten Prüfungszeitraum eine zusätzliche steuerpflichtige Lohnsumme von 13.776 S. 2. Im Prüfungszeitraum wurden für zwei Gemeindebedienstete pauschalierte Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen steuerfrei ausbezahlt, obwohl keine Aufzeichnungen über die Arbeitsstunden geführt wurden, in denen eine erhebliche Belastung zutreffen würde. Der Prüfer sah das Zutreffen…
…der metallverarbeitenden Industrie bei (Anm.: österreichische Rechtslage, Stand 1.1.2008). XIV. ZULAGEN UND ZUSCHLÄGE Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage 1. Schmutzzulage Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Verschmutzung von Körper und Bekleidung des Arbeitnehmers zwangsläufig bewirken, gebührt eine Schmutzzulage…
…Arbeitgebers gelegt, in welcher u.a. eine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (SEG-Zulagen) in Höhe von 4.320,-- € ausgewiesen wurde. Das Finanzamt hat mit dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2002 vom 16.12.2003 diese SEG-Zulage nicht als steuerfreien Bezug nach § 68 EStG anerkannt. Begründet…
…Oktober 2010; das Finanzamt ging davon aus, dass "nur" die funktionelle und die formelle Voraussetzung nicht vorgelegen seien). Es ist aber bei der Frage, ob Gefahrenzulagen gemäß § 68 EStG steuerfrei behandelt werden können, weiters zu prüfen, ob diese Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die infolge…
…Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 sind unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die deshalb gewährt werden, weil die von einem Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen…
…die Kenntnis der Art und des Ausmaßes der Dienstpflichten und der Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers erforderlich. Pauschalierte Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen können ebenfalls begünstigt besteuert werden. Dafür müssen aber über eine längere Zeit Aufzeichnungen geführt werden, aus denen sich die tatsächlich geleisteten Stunden und die Tatsache…
…Berufungsführer vorgelegten Lohnzetteln wurde jeweils eine Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulage in Höhe von 4.800,00 CHF pro Jahr ausgewiesen. Mit Einkommensteuerbescheid vom 14. Mai 2004 hat das Finanzamt Bregenz die Einkommensteuer für das Jahr 2003 ohne begünstigte Besteuerung der Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen erlassen…
…beschäftigt. In der gegen den im Spruch bezeichneten Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung vom 19. August 2004 begehrte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers, das Pendlerpauschale ab 40 km als Werbungskosten zu berücksichtigen und die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei zu belassen…
…bei der EAG in Fra beschäftigt. In der gegen den im Spruch bezeichneten Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung vom 19. August 2004 begehrte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers, die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen laut den beiliegenden monatlichen Lohnzetteln gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei zu belassen…