Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und…
…die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung betrifft. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. März 2006 wurden im vorliegenden Fall die vom Berufungswerber vorgebrachten Argumente hinsichtlich Rückkauf von Aktien durch die P-GmbH sowie die Vermittlung von Aktien an der Chilenischen A.T.S…
…Chile an den Sitz der Fa. Y zu reisen. Die Chile-Reisen des Bw. sind daher nicht durch seine Vermittlungstätigkeit bedingt, sondern sind Ausfluss einer Kapitalbeteiligung und seiner sonstigen Tätigkeit für die Fa. Y." Zur Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgabenschuld wurde Folgendes ausgeführt…
…Gründen, aus denen sich die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgabe ergibt, es läge der Verdacht einer Abgabenhinterziehung durch Verschweigung erzielter Einnahmen vor und die Einbringlichkeit sei zudem durch schwerwiegende Buchhaltungs- und Aufzeichnungsmängel gefährdet, ist hinzuzufügen, dass nach Einsicht in den Einbringungsakt festzustellen ist…
…für die Frage der Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht relevant. Zu den jeweiligen Rechnungslegungszeitpunkten hätten die in den Rechnungen angeführten Anschriften mit den im Firmenbuch ausgewiesenen Adressen und den tatsächlichen Verhältnissen übereingestimmt. Stichhaltige Gründe aus denen sich die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgaben ergebe…
…der angeblich nicht erklärten Einnahmen bekannt gegeben. Es kann daher darin keine taugliche Begründung im Sinne des § 93 Abs. 3 lit. a BAO erblickt werden. Ferner muss der Begründung des Bescheides entnommen werden können, aus welchen konkreten Gegebenheiten auf eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung…
…daß die Anordnung der Sicherstellung sofort in Vollzug gesetzt werden kann; d) die Bestimmung des Betrages, durch dessen Hinterlegung der Abgabepflichtige erwirken kann, daß Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden. Von einer Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung von Abgaben…
…Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung im Sinne des § 230 Abs. 7 BAO ist dabei aus den gleichen Gründen anzunehmen, die bei noch nicht vollstreckbaren Abgabenforderungen zur Erlassung eines Sicherstellungsauftrages gemäß § 232 BAO Anlass geben (VwGH 25.3.1999, 97/15/0030). So liegt eine Gefährdung…
…sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen, selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226) an den Abgabenpflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen. Die Erlassung eines…
…Der Geschäftsführer und die Gesellschafterin würden Liegenschaftsvermögen in erheblichem Ausmaß besitzen, das den Wert des Sicherstellungsbetrages bei weitem übersteige. Dies sei dem Finanzamt aus den veranlassten Pfandrechtsvormerkungen auch bekannt. Die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung sei unter Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu beurteilen…
…sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen, selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226) an den Abgabenpflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen. Im Berufungsverfahren ist…
…bzw. wesentlich erschwert anzusehen ist, sind besonderen Umstände des Einzelfalles, die nach der Lage des Falles eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgaben befürchten lassen, entsprechend der Begründung des Sicherstellungsauftrages, auf dessen Ausführungen verwiesen wird, insbesondere in dem vorliegenden dringenden Verdacht einer Abgabenhinterziehung, den…
…daß die Anordnung der Sicherstellung sofort in Vollzug gesetzt werden kann; d) die Bestimmung des Betrages, durch dessen Hinterlegung der Abgabepflichtige erwirken kann, daß Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden. Von einer Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung von Abgaben…
…Abgabenanspruches vor. Ob der Abgabenanspruch tatsächlich entstanden ist, ist in einem Sicherstellungsverfahren nicht zu entscheiden (vgl. VwGH 10.7.1996, 92/15/0115). Die besonderen Umstände des Einzelfalles, die nach der Lage des Falles eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgaben befürchten lassen, sind…
…2000/15/0042). Der Beschwerde war aber dennoch teilweise stattzugeben. Die Bf. hatte zwischen Dezember 2002 und Juli 2003 eine Sicherheitsleistung in Höhe von € 114.420.- erlegt. Für die von dieser Sicherheitsleistung umfassten Zollschuldigkeiten lag jedenfalls keine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung vor…
…Frage, ob eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben gegeben sei, werde auf die übereinstimmende Auffassung von Lehre und Rechtssprechung hingewiesen, wonach eine solche jedenfalls dann vorliege, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalls geschlossen werden müsse…
…Frage, ob eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben gegeben sei, werde auf die übereinstimmende Auffassung von Lehre und Rechtssprechung hingewiesen, wonach eine solche jedenfalls dann vorliege, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalls geschlossen werden müsse…
…daß die Anordnung der Sicherstellung sofort in Vollzug gesetzt werden kann; d) die Bestimmung des Betrages, durch dessen Hinterlegung der Abgabepflichtige erwirken kann, daß Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden. Von einer Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung von Abgaben…
…des § 230 Abs. 7 BAO auch insoweit nicht gegeben, als keine Gründe für eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung von zuvor schon im Wege einer Sicherungsexekution nach § 78 AbgEO gepfändeten Beträgen ersichtlich sind. Somit war wie im Spruch angeführt zu entscheiden. Innsbruck, am 27. Oktober…
…Monats ab Bescheidzustellung möglich. Liegen der Finanzbehörde jedoch Anhaltspunkte tatsächlicher Art vor, die auf eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der in Haftung gezogenen Abgaben schließen lassen, können durch Erlassung eines Vollstreckungsbescheides unverzüglich Vollstreckungsmaßnahmen gesetzt werden. Gegenständlich wurde der Berufung des Bw. gegen den Bescheid…