…ist. Bei einem Darlehensvertrag ist der Gläubiger Gebührenschuldner, weil er derjenige ist, in dessen Interesse die Urkunde ausgestellt ist (VwGH v. 17.10.2001, 2001/16/0338, 0339; VwGH v. 21.3.2001, 2001/16/0381). Im gegenständlichen Fall ist demnach die darlehensgebende Gesellschaft Gebührenschuldnerin…
…bei einer im Ausland befindlichen Gebührenschuldnerin in Vergleich zu den Einbringungsmöglichkeiten im Inland mit erheblichem Mehraufwand und Unsicherheiten verbunden. Obwohl vom Bw nicht eingewendet, ist dennoch auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Darlehens- und Kreditvertrag hinzuweisen, da die Parteien ihre Vereinbarung zwar als "Darlehensvertrag…
…dass bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften derjenige Gebührenschuldner sei, in dessen Interesse die Urkunde errichtet würde. Nach herrschender Auffassung wäre dies bei Darlehensverträgen der Darlehensgeber. Ergänzend zum bisherigen Vorbringen stellte die Bw. zunächst die Höhe der Bemessungsgrundlage außer Streit. Bezugnehmend auf die in Kopie vom Finanzamt…
…Kreditverträgen seien dem Bw die Rechtsgeschäftsgebühren im Betrag von gesamt € 21.600 seitens der BankX seinem Konto1 in Rechnung gestellt worden. Er sei daher eindeutig Gebührenschuldner. Beim Darlehensvertrag als zweiseitig verbindlichem Rechtsgeschäft seien beide Vertragsteile Gebührenschuldner, die Urkunde werde in beiderseitigem Interesse ausgestellt (Beweissicherung)…
…Nr. 482, 150 m2 je Wohnung nicht überschreitet; Gebührenpflicht tritt jedoch ein, sobald die Voraussetzungen für die Befreiung nachträglich wegfallen ". So ist insbesonders beim Darlehensvertrag mit Christoph G. der Hinweis, dass bereits das Land Salzburg die Wohnutzfläche mit 155,7 m² festgestellt habe, verfehlt. Wie…
…im vorliegenden Fall nicht dazu führe, dass sämtliche Erfüllungsorte aus dem Kreditvertrag am Sitz des Schuldners liegen. Im Unterschied zu einem Darlehensvertrag lägen beim Kreditvertrag nämlich zwei "Schuldner" vor, einerseits schulde der Kreditgeber die Zuzahlung des Betrages, andererseits schulde der Kreditnehmer die Rück- und Zinsenzahlungen…
…in seinem Erkenntnis vom 19.10.1995, 94/16/0100, ausgesprochen, dass Gebührenschuldner im Sinne des § 28 Abs. 1 Z 2 GebG derjenige sei, in dessen Interesse die Urkunde ausgestellt werde. Dies sei bei Hypothekarverschreibungen, auf die der Gebührenbescheid Bezug nehme, stets der Gläubiger. Auf…
…N durchgeführte Bauvorhaben, die Wohnnutzfläche von 150 m² überschritten hätte, weshalb der von ihm geschlossene Darlehensvertrag vom 15.04.1997 gebührenpflichtig sei. Da dem Eintritt der Gebührenpflicht seitens der Gebührenschuldner nicht Rechnung getragen wurde, sei - so die Auffassung des Prüfers - eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs…
…zur Selbstabrechnung der Gebühren für Kredit- und Darlehensverträge i. S. d. § 3 Abs 4 GebG ist die Gewähr für die ordnungsgemäße Einhaltung der Gebührenvorschriften. Das Finanzamt muss daher bei den Inhabern solcher Bewilligungen annehmen, dass den Gebührenschuldnern die Einhaltung der Bestimmungen über die ordnungsgemäße Vergebührung…
…entgegenstehen. Darüber hinaus sind die Vertragspartner der Bw. nicht in Österreich ansässig und ist die Einbringung der Gebühren bei einer im Ausland befindlichen Gebührenschuldnerin in Vergleich zu den Einbringungsmöglichkeiten im Inland mit erheblichem Mehraufwand und Unsicherheiten verbunden, sodass auch Zweckmäßigkeitsüberlegungen für eine Inanspruchnahme der Bw…
…563 = VwSlg 6604 F) klarstellt, dass für den VwGH das Vorbringen der Gebührenschuldner entscheidend war, bei der Errichtung der Urkunde wäre keine Einigung der Parteien über einen derartigen Umfang der Pfandbestellungsurkunde (Absicherung künftiger Kredite) vorgelegen. Ansonsten (ohne diesen Sonderfall ) geht der VwGH im letztgenannten…
…563 = VwSlg 6604 F) klarstellt, dass für den VwGH das Vorbringen der Gebührenschuldner entscheidend war, bei der Errichtung der Urkunde wäre keine Einigung der Parteien über einen derartigen Umfang der Pfandbestellungsurkunde (Absicherung künftiger Kredite) vorgelegen. Ansonsten (ohne diesen Sonderfall ) geht der VwGH im letztgenannten…
…563 = VwSlg 6604 F) klarstellt, dass für den VwGH das Vorbringen der Gebührenschuldner entscheidend war, bei der Errichtung der Urkunde wäre keine Einigung der Parteien über einen derartigen Umfang der Pfandbestellungsurkunde (Absicherung künftiger Kredite) vorgelegen. Ansonsten (ohne diesen Sonderfall ) geht der VwGH im letztgenannten…
…Im Gegensatz zum Kreditvertrag kommt ein Darlehensvertrag als Realkontrakt erst mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen zu Zustande (vgl. VwGH 10.6.1991, 90/15/0129). Da es sich beim Kreditvertrag um ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft handelt und die gegenständliche Urkunde von beiden Vertragsteilen unterzeichnet…
…dass der Darlehensvertrag vom 30. Dezember 1999 keine Parteienvereinbarung über die Tragung der Gebühr enthalte. Gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a und Z 6 GebG sind die Unterzeichner der Urkunde Gebührenschuldner zur ungeteilten Hand, also Gesamtschuldner. Infolge Eröffnung des Konkursverfahrens sei bei der…
…2. Verfahrensablauf Von Jänner bis April 2001 wurde bei der Berufungswerberin (Bw.) eine Gebührenprüfung gemäß § 151 Abs.1 BAO für den Prüfungszeitraum 1.1.1997 bis 31.12.2000 durchgeführt. Die Bw. hat die Bewilligung zur Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG für Gebührenschuldner, die…
…verpfändeten Aktien zu erfolgen habe. Erst danach solle binnen drei Bankwerktagen ein Darlehensvertrag durch Hingabe des Betrages abgeschlossen werden. Bei fehlendem Leistungsanspruch können jedoch kein Hauptvertrag und damit auch kein Kreditvertrag vorliegen. Weiters wurde eingewandt, dass beim Darlehen nur der Darlehensgeber Gebührenschuldner sei. Die Bw…
…abzuschließen, kann auch die mangelnde Schriftform zur Nichtanerkennung des Vertrages führen. Dies wäre z.B. bei Fehlen schriftlicher Vereinbarungen über einen Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen der Fall, wenn auch keine eindeutigen Abmachungen über Zinsen und Rückzahlungen getroffen werden (VwGH vom 14.9.1977, 162/77)…
…NZ 1978, S. 29). Der Kreditvertrag ist kein Darlehensvertrag, weil dieser ein Realvertrag ist, bei dem der verbindliche Abschluss erst mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen zustande kommt (§ 983 ABGB), aber auch kein Darlehensvorvertrag, da der Wille der Parteien nicht auf den künftigen Abschluss eines…
…Verlosung den Teilnehmern gegenüber auf, folglich ist der Bw. Gebührenschuldner im Sinne des § 28 Abs. 3 GebG . Die Gebührenschuld entsteht gem. § 16 Abs. 5 lit. b GebG bei Ausspielungen und ihnen gleichgehaltenen Veranstaltungen mit der Vornahme der Handlung, die den gebührenpflichtigen Tatbestand verwirklicht. Als Handlung…