…ist. Bei einem Darlehensvertrag ist der Gläubiger Gebührenschuldner, weil er derjenige ist, in dessen Interesse die Urkunde ausgestellt ist (VwGH v. 17.10.2001, 2001/16/0338, 0339; VwGH v. 21.3.2001, 2001/16/0381). Im gegenständlichen Fall ist demnach die darlehensgebende Gesellschaft Gebührenschuldnerin…
…bei einer im Ausland befindlichen Gebührenschuldnerin in Vergleich zu den Einbringungsmöglichkeiten im Inland mit erheblichem Mehraufwand und Unsicherheiten verbunden. Obwohl vom Bw nicht eingewendet, ist dennoch auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Darlehens- und Kreditvertrag hinzuweisen, da die Parteien ihre Vereinbarung zwar als "Darlehensvertrag…
…dass bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften derjenige Gebührenschuldner sei, in dessen Interesse die Urkunde errichtet würde. Nach herrschender Auffassung wäre dies bei Darlehensverträgen der Darlehensgeber. Ergänzend zum bisherigen Vorbringen stellte die Bw. zunächst die Höhe der Bemessungsgrundlage außer Streit. Bezugnehmend auf die in Kopie vom Finanzamt…
…Kreditverträgen seien dem Bw die Rechtsgeschäftsgebühren im Betrag von gesamt € 21.600 seitens der BankX seinem Konto1 in Rechnung gestellt worden. Er sei daher eindeutig Gebührenschuldner. Beim Darlehensvertrag als zweiseitig verbindlichem Rechtsgeschäft seien beide Vertragsteile Gebührenschuldner, die Urkunde werde in beiderseitigem Interesse ausgestellt (Beweissicherung)…
…Nr. 482, 150 m2 je Wohnung nicht überschreitet; Gebührenpflicht tritt jedoch ein, sobald die Voraussetzungen für die Befreiung nachträglich wegfallen ". So ist insbesonders beim Darlehensvertrag mit Christoph G. der Hinweis, dass bereits das Land Salzburg die Wohnutzfläche mit 155,7 m² festgestellt habe, verfehlt. Wie…
…im vorliegenden Fall nicht dazu führe, dass sämtliche Erfüllungsorte aus dem Kreditvertrag am Sitz des Schuldners liegen. Im Unterschied zu einem Darlehensvertrag lägen beim Kreditvertrag nämlich zwei "Schuldner" vor, einerseits schulde der Kreditgeber die Zuzahlung des Betrages, andererseits schulde der Kreditnehmer die Rück- und Zinsenzahlungen…
…sodass davon auszugehen ist, dass am genannten Tag (das ist der 4. Oktober 2004) die Gebührenschuld entstanden ist. 3) Gebührenschuldner Bei einem Kreditvertrag handelt es sich um einen zweiseitig verpflichtenden Vertrag, weil der Kreditgeber die Kreditgewährung, der Kreditnehmer die Rückzahlung der Kreditsumme zuzüglich Zinsen und…
…weil eine Gebührenschuld bei Vorliegen der geforderten Voraussetzungen ex lege entsteht und nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen ausgeschlossen oder überwälzt werden kann. Zusammengefasst erfolgte die Vorschreibung der Gebühr für die Beurkundung der Darlehenshingabe an den Beschwerdeführer als Gebührenschuldner im bekämpften Gebührenbescheid nach Auffassung des Finanzgerichtes zu…
…in seinem Erkenntnis vom 19.10.1995, 94/16/0100, ausgesprochen, dass Gebührenschuldner im Sinne des § 28 Abs. 1 Z 2 GebG derjenige sei, in dessen Interesse die Urkunde ausgestellt werde. Dies sei bei Hypothekarverschreibungen, auf die der Gebührenbescheid Bezug nehme, stets der Gläubiger. Auf…
…N durchgeführte Bauvorhaben, die Wohnnutzfläche von 150 m² überschritten hätte, weshalb der von ihm geschlossene Darlehensvertrag vom 15.04.1997 gebührenpflichtig sei. Da dem Eintritt der Gebührenpflicht seitens der Gebührenschuldner nicht Rechnung getragen wurde, sei - so die Auffassung des Prüfers - eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs…
…zur Selbstabrechnung der Gebühren für Kredit- und Darlehensverträge i. S. d. § 3 Abs 4 GebG ist die Gewähr für die ordnungsgemäße Einhaltung der Gebührenvorschriften. Das Finanzamt muss daher bei den Inhabern solcher Bewilligungen annehmen, dass den Gebührenschuldnern die Einhaltung der Bestimmungen über die ordnungsgemäße Vergebührung…
…wie Reisekosten erfasst. Wir legen diesem Schreiben die Kontoauszüge aus der Buchhaltung bei, denen der Zeitpunkt der Einzahlung entnommen werden kann. Die Darlehen sind aufgrund der schlechten Ertragslage des Unternehmens unverzinst. Schriftliche Darlehensverträge wurden nicht abgeschlossen. Die Zinsersparnis schätzen wir aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus…
…entgegenstehen. Darüber hinaus sind die Vertragspartner der Bw. nicht in Österreich ansässig und ist die Einbringung der Gebühren bei einer im Ausland befindlichen Gebührenschuldnerin in Vergleich zu den Einbringungsmöglichkeiten im Inland mit erheblichem Mehraufwand und Unsicherheiten verbunden, sodass auch Zweckmäßigkeitsüberlegungen für eine Inanspruchnahme der Bw…
…Begründung dazu führte es im Wesentlichen aus, dass bei einem Darlehensvertrag der Gebührenschuldner der Gläubiger sei, weil in dessen Interesse die Urkunde errichtet worden ist. Es gehe nicht darum, in wessen Interesse der Darlehensvertrag abgeschlossen worden ist bzw. in wessen Interesse das Rechtsgeschäft erfüllt wird…
…auch wenn keine dezidierten schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden - konkludent Darlehensverträge zwischen der Bf. und den Gesellschafterin abgeschlossen. Schriftliche Verträge über die Darlehensgewährungen, Rückzahlungsmodalitäten und eine allfällige Verzinsung wurden nicht unterzeichnet. Die Gesellschafterin hat sich bei der Hingabe der Geldmittel stets die Möglichkeit des späteren Geldrückflusses…
…Gesellschaft bzw. zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages um eine OEG mit Sitz in Wien und der Geschäftsleitung in Deutschland. Bei den Darlehensgebern handelt es sich um Kreditinstitute mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland. Die gegenständliche Darlehensgebühr wurde nicht gegenüber den Gebührenschuldnern selbst festgesetzt, sondern…
…nach § 16 Abs.1 Z 2 GebG bei unbedingter Abgabe der Erklärung im Zeitpunkt der Aushändigung der Urkunde an den Gläubiger bzw.-wenn die Urkunde auch von diesem unterzeichnet wird-im Zeitpunkt der Unterzeichnung. (VwGH 19.12.1991, 90/15/0142).Gebührenschuldner ist gemäß § 28…
…nach § 16 Abs.1 Z 2 GebG bei unbedingter Abgabe der Erklärung im Zeitpunkt der Aushändigung der Urkunde an den Gläubiger bzw.-wenn die Urkunde auch von diesem unterzeichnet wird-im Zeitpunkt der Unterzeichnung. (VwGH 19.12.1991, 90/15/0142).Gebührenschuldner ist gemäß § 28…
…563 = VwSlg 6604 F) klarstellt, dass für den VwGH das Vorbringen der Gebührenschuldner entscheidend war, bei der Errichtung der Urkunde wäre keine Einigung der Parteien über einen derartigen Umfang der Pfandbestellungsurkunde (Absicherung künftiger Kredite) vorgelegen. Ansonsten (ohne diesen Sonderfall ) geht der VwGH im letztgenannten…
…563 = VwSlg 6604 F) klarstellt, dass für den VwGH das Vorbringen der Gebührenschuldner entscheidend war, bei der Errichtung der Urkunde wäre keine Einigung der Parteien über einen derartigen Umfang der Pfandbestellungsurkunde (Absicherung künftiger Kredite) vorgelegen. Ansonsten (ohne diesen Sonderfall ) geht der VwGH im letztgenannten…