…Orten beruflich tätig sind und eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar ist (u. a. VwGH vom 16.3.1988, 85/13/0154). Genau dieser Sachverhalt liegt im berufungsgegenständlichen Fall vor, zumal die Gattin des Berufungswerbers laut seinen Angaben berufstätig ist und am Familienwohnsitz lebt…
…hingewiesen, dass sowohl der Bw. als auch seine Gattin am Familienwohnsitz berufstätig seien. Wesentlich sei, ob nachhaltig wirtschaftlich relevante Einkünfte erzielt würden. Die Gattin hätte ab dem Veranlagungsjahr 1997 nachhaltig die Einkünfte von 20.000,00 ATS überschritten. Auch die eigene selbständige Tätigkeit des Bw…
…Die Gattin des Bw ist am Familienwohnsitz nicht berufstätig und kümmert sich den Angaben des Bw folgend um den Sohn und die Eltern des Bw. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die Aufwendungen für die Trennung zwischen Dienst- bzw Arbeitsort und Familienwohnsitz steuerlich abzugsfähig sind…
…einzelnen: 1998 € 988,08 (ATS 13.596,00) 1999 €761,35 (ATS 10.476,00) 2000 €648,00 (ATS 8.916,00) 2001 €518,32 (ATS 7.132,00) 2002 €457,08 und 2003 € 38,09 Seine Gattin betreibt am Familienwohnsitz in D.…
…und seiner Gattin leben bei der Kindesmutter in Ungarn. Eine Abfrage im Abgabeninformationssystem des Bundes hat ergeben, dass der Bw. im Berufungszeitraum für seine Kinder keine Familienbeihilfe bezogen hat. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bw. am Familienwohnsitz in Ungarn…
…sei, seit wann er verheiratet sei und um Bekanntgabe ob am Familienwohnsitz in N minderjährige Kinder leben. Weiters wurde der Bw. gebeten ärztliche Bestätigungen über den Gesundheitszustand seiner Gattin vorzulegen und die durch die Familienheimfahrten entstandenen Kosten zu belegen. In der Folge übermittelte der Bw…
…stellt die Berufstätigkeit des Ehepartners am Ort des Familienwohnsitzes - aus der Sicht des Steuerpflichtigen - keinen Grund für dien Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung dar (vgl. VwGH 20.4.2004, 2003/13/0154). Im gegenständlichen Fall erzielte die Gattin des Bw…
…anhand des unter www.oeamtc.at zur Verfügung stehenden Routenplaners, S 29 ff UFS-Akt). Weiters steht fest, dass im Berufungszeitraum am Familienwohnsitz mit dem Bw. seine 1949 geborene Gattin wohnt. Diese bezieht eine Invaliditätspension von der polnischen Kasse der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die seit 1…
…um die Bekanntgabe der Höhe der von seiner Gattin am Familienwohnsitz seit dem Beginn der Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit in Österreich im Jahre 1990 jährlich am Familienwohnsitz erzielten Einkünfte sowie ebenfalls um die Vorlage der diesbezüglichen Dokumente ersucht. In Beantwortung dieses Vorhaltes gab der Bw…
…vgl. VwGH 15.12.1994, 93/15/0083 und die dort zitierte Vorjudikatur). Berufliche Gründe liegen zweifellos vor, wenn der Ehepartner des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz berufstätig ist, sodass die sich hiedurch ergebenden Mehraufwendungen als Werbungskosten steuerliche Berücksichtigung finden können. Strittig war im gegenständlichen Fall jedoch…
…Ehepartner am Familienwohnsitz berufstätig und die Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar sei. Die Gattin sei in Bosnien und Herzegowina beschäftigt und habe in 2003 Euro 2.700,-- verdient. Zum Beweis legte der Berufungswerber eine amtliche Bescheinigung darüber vor, dass die Gattin…
…in solchen Fällen angezeigt sind, in denen der Ehepartner am Familienwohnsitz berufstätig ist und mehr als € 2.200,00 verdient. Das Jahreseinkommen meiner Gattin beträgt (etwas) weniger. Außerdem reichen für Verheiratete zwei Jahre aus, um den Familienwohnsitz zu verlegen, weshalb mir die Kosten der…
…gemäß § 293b BAO. Zur Begründung wird in beiden Bescheiden ausgeführt: Da die Gattin am Familienwohnsitz über keine eigenen Einkünfte verfügt, liegt eine beruflich veranlaßte Beibehaltung des Familienwohnsitzes nicht vor. Somit entfällt die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten von Familienheimfahrten und doppelter Haushaltsführung. Vorübergehend wurden…
…2004 bis voraussichtlich 30. November 2007 nach Strasbourg versetzt sei. Er habe dort unter gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Österreich einen Haushalt begründet: seine drei unterhaltspflichtigen Kinder leben dauernd und seine Gattin (sie ist in Österreich berufstätig) lebt zeitweise am Familienwohnsitz. (Lt. Akteninhalt sind die…
…Nichtanerkennung der beantragten Werbungskosten. Seine Gattin sei an seinem Familienwohnsitz berufstätig, weshalb die Voraussetzungen für eine Anerkennung gegeben wären. Daraufhin begann das Finanzamt Sachverhaltsermittlungen durchzuführen und verlangte Nachweise über die Einkünfte der Gattin des Berufungswerbers, die Ein- und Ausreise nach bzw. aus Österreich auf Grund…
…Verlegung des Familienwohnsitzes an den Dienstort aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes niemals überlegt wurde, und deshalb der Bw trotz jahrelanger Berufstätigkeit in Österreich niemals einen Antrag auf Zuzugsbewilligung für seine Gattin und die Kinder gestellt hat oder sonstige Vorkehrungen für eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den…
…doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten versagte. Zur Begründung wird im Bescheid ausgeführt: Da die Gattin am Familienwohnsitz über keine eigenen Einkünfte verfügt, liegt eine beruflich veranlaßte Beibehaltung des Familienwohnsitzes nicht vor. Somit entfällt die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten von…
…Die erheblich geringeren Lebenshaltungskosten in Bosnien-Herzegowina ermöglichten ihm und seiner Gattin in seiner Heimat mit seiner monatlichen Pension ein wesentlich leichteres Auskommen als in Österreich, zumal er - wie erwähnt - am Familienwohnsitz über landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz verfüge. Bei der rechtlichen Beurteilung dieses Vorbringens ist auf…
…nur jene, die Person des Berufungswerbers betreffenden Aufwendungen für die Haushaltsführung am Beschäftigungsort könnten Anerkennung finden. Aufwendungen, die ihre Ursache darin hätten, dass dem Bw. die Gattin an den Ort der vorübergehenden Beschäftigung folge, fielen mangels Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des Bw. unter das Abzugsverbot…
…Haushaltsführung würden demnach nicht vorliegen. Da seine Erwerbstätigkeit auf Dauer angelegt sei und seine Gattin am Familienwohnsitz keiner Beschäftigung nachgehe bzw. keine steuerlich relevanten Einkünfte erziele sei die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort als privat veranlasst anzusehen. Die begehrten Kosten für…