…Orten beruflich tätig sind und eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar ist (u. a. VwGH vom 16.3.1988, 85/13/0154). Genau dieser Sachverhalt liegt im berufungsgegenständlichen Fall vor, zumal die Gattin des Berufungswerbers laut seinen Angaben berufstätig ist und am Familienwohnsitz lebt…
…hingewiesen, dass sowohl der Bw. als auch seine Gattin am Familienwohnsitz berufstätig seien. Wesentlich sei, ob nachhaltig wirtschaftlich relevante Einkünfte erzielt würden. Die Gattin hätte ab dem Veranlagungsjahr 1997 nachhaltig die Einkünfte von 20.000,00 ATS überschritten. Auch die eigene selbständige Tätigkeit des Bw…
…zugewiesen habe. Der Mittelpunkt seiner familiären Beziehungen sei jedoch in B.. Seine Gattin sei am Familienwohnsitz berufstätig. Lt. angeschlossener Bestätigung der Vormerkung zur Arbeitssuche des AMS vom 28.12.2010 war Frau Ehegattin in der Zeit vom 9.12.2009 bis 25.2.2010 und…
…Die Gattin des Bw ist am Familienwohnsitz nicht berufstätig und kümmert sich den Angaben des Bw folgend um den Sohn und die Eltern des Bw. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die Aufwendungen für die Trennung zwischen Dienst- bzw Arbeitsort und Familienwohnsitz steuerlich abzugsfähig sind…
…wurde er am Standort W. weiterbeschäftigt und mit 31.12.2011 wurde das Dienstverhältnis mit dem Ehegatten gekündigt. Eine doppelte Hauhshaltsführung ist dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweist. Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom…
…einzelnen: 1998 € 988,08 (ATS 13.596,00) 1999 €761,35 (ATS 10.476,00) 2000 €648,00 (ATS 8.916,00) 2001 €518,32 (ATS 7.132,00) 2002 €457,08 und 2003 € 38,09 Seine Gattin betreibt am Familienwohnsitz in D.…
…und seiner Gattin leben bei der Kindesmutter in Ungarn. Eine Abfrage im Abgabeninformationssystem des Bundes hat ergeben, dass der Bw. im Berufungszeitraum für seine Kinder keine Familienbeihilfe bezogen hat. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bw. am Familienwohnsitz in Ungarn…
…sei, seit wann er verheiratet sei und um Bekanntgabe ob am Familienwohnsitz in N minderjährige Kinder leben. Weiters wurde der Bw. gebeten ärztliche Bestätigungen über den Gesundheitszustand seiner Gattin vorzulegen und die durch die Familienheimfahrten entstandenen Kosten zu belegen. In der Folge übermittelte der Bw…
…Ergänzungsersuchen III an den Bf übersendet. Hinsichtlich der Familienheimfahrten wurde nach dem Familienwohnsitz im Jahr 2012, ob der Bf oder dessen Gattin am Familienwohnsitz eine eigene Wohnung oder über ein Haus verfügt haben, um Vorlage entsprechender Nachweise und der Meldenachweise der Familie am Familienwohnsitz, angefragt…
…stellt die Berufstätigkeit des Ehepartners am Ort des Familienwohnsitzes - aus der Sicht des Steuerpflichtigen - keinen Grund für dien Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung dar (vgl. VwGH 20.4.2004, 2003/13/0154). Im gegenständlichen Fall erzielte die Gattin des Bw…
…anhand des unter www.oeamtc.at zur Verfügung stehenden Routenplaners, S 29 ff UFS-Akt). Weiters steht fest, dass im Berufungszeitraum am Familienwohnsitz mit dem Bw. seine 1949 geborene Gattin wohnt. Diese bezieht eine Invaliditätspension von der polnischen Kasse der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die seit 1…
…01.2003, 2002/14/0139). Zum anderen gibt es nach der Rechtsprechung des VwGH keine festen (absoluten) Beträge, nach denen ermessen werden kann, ob die Erwerbseinkünfte des Gatten am Familienwohnsitz wirtschaftlich ins Gewicht fallen oder nicht (vgl. dazu auch Doralt, EStG13, Tz 200/6 zu §…
…um die Bekanntgabe der Höhe der von seiner Gattin am Familienwohnsitz seit dem Beginn der Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit in Österreich im Jahre 1990 jährlich am Familienwohnsitz erzielten Einkünfte sowie ebenfalls um die Vorlage der diesbezüglichen Dokumente ersucht. In Beantwortung dieses Vorhaltes gab der Bw…
…da seine Gattin am Familienwohnsitz in Polen eigene Einkünfte erzielte, die für das Familieneinkommen nicht unbeachtlich waren. Zudem hatte er keine durchgehende Beschäftigung, sodass ihm die Aufgabe des Familienwohnsitzes in Polen nicht zugemutet werden konnte. Die Voraussetzung für steuerlich beachtliche doppelte Haushaltsführung war somit für…
…eine Wohnsitzverlegung nicht zugemutet werden kann, z.B. wenn die Gattin am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit von mehr als 6.000,- Euro jährlich erziele. Würden die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vorliegen, so könnten Kosten für Familienheimfahrten…
…Einkommensnachweise der Gattin 2017 und 2018 (Vordruck E9), Mietvertrag der Wohnung in Wien sowie Nachweis über die geleisteten Mietzahlungen 2017 und 2018, Bauplan des Elternhauses (da die bereits vorgelegten Unterlagen unlesbar sind), belegmäßiger Nachweis der Betriebskosten 2017 und 2018 am Familienwohnsitz und Zahlungsnachweise 2017 und…
…seine Gattin auch keine pflegebedürftigen Angehörigen am Wohnsitz in V. zu pflegen. Der Berufungswerber hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag und ist seit 2000 bei der D. E. in L. angestellt. Der Berufungswerber hat keine Kinder. Es bestehen somit keine Gründe einer Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes…
…vgl. VwGH 15.12.1994, 93/15/0083 und die dort zitierte Vorjudikatur). Berufliche Gründe liegen zweifellos vor, wenn der Ehepartner des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz berufstätig ist, sodass die sich hiedurch ergebenden Mehraufwendungen als Werbungskosten steuerliche Berücksichtigung finden können. Strittig war im gegenständlichen Fall jedoch…
…Ehepartner am Familienwohnsitz berufstätig und die Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar sei. Die Gattin sei in Bosnien und Herzegowina beschäftigt und habe in 2003 Euro 2.700,-- verdient. Zum Beweis legte der Berufungswerber eine amtliche Bescheinigung darüber vor, dass die Gattin…
…weil die Gattin am Familienwohnsitz keine Einkünfte bezogen habe. Die Gattin sei nicht berufstätig, daher sei die Beibehaltung des Familienwohnsitzes privat veranlasst. Im gegen die Beschwerdevorentscheidung gestellten Vorlageantrag wendete der Bf. ein, dass seine Gattin in Deutschland als Masseurin und als medizinische Bademeisterin in einer…