…zu beachten ist. Im Fall der Erlassung einer Berufungsvorentscheidung entscheidet das Hauptzollamt funktionell als Rechtsmittel- bzw. -behelfsbehörde. Die funktionelle Zuständigkeit wird auch als eine besondere sachliche Zuständigkeit bezeichnet. Die Abgabenbehörden haben daher die funktionelle Zuständigkeit ebenso wie die örtliche und sachliche Zuständigkeit von Amts wegen…
…zu beachten ist. Im Fall der Erlassung einer Berufungsvorentscheidung entscheidet das Hauptzollamt funktionell als Rechtsmittel- bzw. -behelfsbehörde. Die funktionelle Zuständigkeit wird auch als eine besondere sachliche Zuständigkeit bezeichnet. Die Abgabenbehörden haben daher die funktionelle Zuständigkeit ebenso wie die örtliche und sachliche Zuständigkeit von Amts wegen…
…beachten ist. Im Fall der Erlassung einer Berufungsvorentscheidung entscheidet das Zollamt funktionell als Rechtsmittelbehörde bzw. als Rechtsbehelfsbehörde. Die funktionelle Zuständigkeit wird auch als eine besondere sachliche Zuständigkeit bezeichnet. Die Abgabenbehörden haben daher die funktionelle Zuständigkeit ebenso wie die örtliche und sachliche Zuständigkeit von Amts wegen…
…Ritz, BAO-Kommentar, 3. Auflage, Tz 2 zu § 55 BAO und die darin zitierte VwGH-Rechtsprechung). In Entsprechung der im Abgabenverfahren geltenden Offizialmaxime haben die Abgabenbehörden ihre örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 3. Auflage, Tz 3 zu …
…Abgabenbehörden haben von Amts wegen an Hand der Aktenlage, vor allem aufgrund der Angaben in Steuererklärungen und ähnlichen Informationen zu prüfen, ob sie gemessen an den Bestimmungen der BAO unter Beachtung der Grundsätze des § 73 noch zuständig sind, bzw. ob ungeachtet früherer Zuständigkeiten anderer Behörden…
…124/2003, kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden…
…es weder den Grundsatz von Billigkeit und Zweckmäßigkeit beachtet noch auf die von Amts wegen wahrzunehmende Verjährung Bedacht genommen. Konkret wird im Berufungsschreiben festgehalten: " 1.1. Missachtung des Grundsatzes der rechtskräftig entschiedenen Sache Die Abgabenbehörde bringt vor, dass das Verfahren zur Feststellung von Einkünften gem…
…Einheit (Untereinheit) mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. (2) Ein Fortschreibungsbescheid wird auf Antrag, erforderlichenfalls auch von Amts wegen erlassen. Der Antrag kann nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres…
…2.2000 gegen diesen Bescheid mit Berufungsvorentscheidung vom 2.7.2001 eine Sachentscheidung zu fällen, anstatt ihn wegen sachlicher Unzuständigkeit aufzuheben. Es sei vermerkt, dass die funktionelle Zuständigkeit der Behörde I. Instanz zur neuerlichen Abgabenfestsetzung am 13.1.2000/2.7.2001 auch dann nicht…
…Im Falle der Erlassung eines Zuteilungsbescheides hat die Gemeinde den - davon abzuleitenden - Kommunalsteuerbescheid gemäß § 10 Abs. 6 KommStG iVm LAO von Amts wegen anzupassen, erstmals zu erlassen oder aufzuheben. In dem vom Zuteilungsbescheid abgeleiteten Kommunalsteuerbescheid ist die zugrundeliegenden Zuteilungsbescheid getroffene Entscheidung zwingend zu übernehmen (vgl…
…eingeschritten. Zum anderen sei noch während der Reparaturarbeiten die Lösung des Chartervertrages und die Weitergabe des Schiffes an die Firma M. vereinbart worden. Deswegen sei möglicherweise eine Zuständigkeit von Seiten der Bf. für die Zollabwicklung nicht erkannt worden. Es sei dies keinesfalls mit Absicht erfolgt…
…die Vorständin approbiert hat, sei bei seinen Entscheidungen befangen gewesen. Gem. § 76 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben sich Organe der Abgabenbehörden der Ausübung ihres Amtes wegen Befangenheit zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen, a) ... b) ... c) wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind…
…ein, der sie - nach Prüfung der sachlichen Zuständigkeit - zufolge § 6 Abs. 1 AVG auf Gefahr des Bf. formlos mit Schreiben vom 19. Februar 2007 dem Zollamt Salzburg zuleitete. Gemäß § 6 Abs. 1 AVG hat die Behörde ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen…
…Vorsitzende des Spruchsenates V noch die funktionelle Zuständigkeit zur Erlassung eines zweiten Bescheides hatte oder ob diese Zuständigkeit an den Finanzsenat übergegangen ist. B. Kein begründeter Verdacht: a. eMail vom 18.01.2008: Das dem Beschwerdeführer am 18.01.2008(!) von den Betriebsprüfern zugegangene eMail …
…und Abs.3 der Bundesabgabenordnung (BAO) über den Beschwerdeführer C.W. ( im Folgenden kurz Bf. bezeichnet ) wegen der in einer Telefax - Eingabe verwendeten Textpassage "Rowdytum der Beamten" eine Ordnungsstrafe in Höhe von 500,- S. Gemäß § 210 Abs.1 BAO wurde eine einmonatige Zahlungsfrist festgesetzt. Gegen…
…Abgabeninformationssystem (DB 2). In Entsprechung der im Abgabenverfahren geltenden Offizialmaxime haben die Abgabenbehörden die örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Dies schließt die Verpflichtung ein, anlassbezogen aus eigenem die Voraussetzungen für die Zuständigkeit und ebenso für die Unzuständigkeit zu klären (vgl. Stoll…
…Gemäß § 50 BAO haben die Abgabenbehörden ihre örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen und war daher über die gegenständliche Berufung vom unabhängigen Finanzsenat abzusprechen. Gemäß § 313 BAO haben die Parteien die ihnen im Abgabenverfahren erwachsenden Kosten selbst zu tragen. Deshalb haben in…
…gesetzwidrig." Weiters führt der Berufungswerber Gründe an, weshalb eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht möglich gewesen wäre: "Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahren von Amts wegen unter der Voraussetzung des § 303 Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig…
…Gemäß § 50 BAO haben die Abgabenbehörden ihre örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen und war daher über die gegenständliche Berufung vom unabhängigen Finanzsenat abzusprechen. Gemäß § 313 BAO haben die Parteien die ihnen im Abgabenverfahren erwachsenden Kosten selbst zu tragen. Deshalb haben in…
…Verschulden anzulasten sei. Es sei das Problem im Wege des § 393 BAO (wohl richtig: § 293 BAO) zu lösen, wonach die Behörde auf Antrag oder von Amts wegen unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen könne. Das Schreiben…