…nunmehr strittigen Feststellungen: Herr Johannes P. war im Prüfungszeitraum auf Grund eines Beschäftigungsvertrages, der von der Firma B. Maschinenbau GmbH als "freier Dienstvertrag" bezeichnet wird, beschäftigt. Aus diesem Vertrag sowie den tatsächlichen Verhältnissen geht jedoch hervor, dass die Merkmale eines Dienstverhältnisses überwiegen und daraus resultierend…
…von der Bw. geführt. Bis dahin war der Gatte der Berufungswerberin (Bw.) der Betreiber desselben. Dem Finanzamt wurden im Zuge der GPLA-Prüfung für den strittigen Zeitraum "freie Dienstverträge" vorgelegt. In diesen Verträgen scheint die Bw. als Auftraggeberin der jeweiligen Mitarbeiter auf. Die Mitarbeiter des…
…einen Zustand zu umschreiben (vgl. VwGH 22.01.1986, 84/13/0015). Für die Beurteilung der Frage, ob ein Dienstverhältnis besteht, kommt es nicht auf die von den Vertragsparteien gewählte Bezeichnung (Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag, etc.) an. Es genügt, wenn die ausgeübte Tätigkeit in ihrer…
… 109a Einkommensteuergesetz (z.B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) erzielt haben. Für diesen Zeitraum haben sie bisher jedoch keine Einkommensteuererklärung(en) abgegeben. Zur Klärung des steuerlichen Sachverhalts geben Sie bitte bekannt, - seit wann und für welche Auftraggeber Sie solche Leistungen erbracht und welche Entgelte Sie…
…wenn sie ungeachtet des Fehlens wenigstens einer der nach dem Berufs- oder Standesrecht geforderten Voraussetzungen von allen nach der Verkehrsauffassung unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise wesentlichen Momenten mit dem typisierten Bild des freien Berufes übereinstimmt. Die Tätigkeit muss nicht dem gesamten Tätigkeitsbereich eines Ziviltechnikers entsprechen…
…als auch darin, dass in der Gesellschafterversammlung vom 13.11.1999 (Ergänzungsgutachten der Sachverständigen im Strafverfahren, Seite 13) ein freier Dienstvertrag für den Bw einstimmig beschlossen worden war. Aus der Zusammenschau all dieser Umstände geht damit eindeutig hervor, dass der Bw sein Expertenwissen der Gesellschaft…
…folgenden Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Pensionist und bezog im Jahr 2004 neben seinen Pensionseinkünften für die Betreuung einer Sporthalle (Hallenwart) auch Einkünfte aus einem mit der AB GmbH & CoKEG geschlossenen freien Dienstvertrag…
…sodass ab 1. April 1999 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Die Berufung gegen den Rückforderungsbescheid begründete der Bw. damit, dass das Beschäftigungsverhältnis seines Sohnes als freier Dienstvertragsnehmer zwar seit 1. März 1999 bestehe, jedoch sei dieses Beschäftigungsverhältnis vom 1. März bis Ende August 1999 unter…
…denen mit dem Entstehen der Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen sei (§ 9 Abs. 3 EStG) sei bereits durch die vertragliche Vereinbarung des Beendigungsanspruches im freien Dienstvertrag gegeben. Eine Wertpapierdeckung für derartige Rückstellungen sei nicht erforderlich. Ein Fehlausweis einer derartigen Rückstellung im handelsrechtlichen Jahresabschluss unter den Rückstellungen…
…und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung für den Geschäftsführer das Merkmal der Eingliederung ohne Zweifel gegeben. Dem Vorbringen des Vorliegens eines Rahmenvertrages für ein Jahr, welcher mehr den Merkmalen eines freien Dienstvertrages entspreche ist zu entgegnen, dass die zivilrechtliche Form…
…v. 22.1.1986, 84/13/0015). Für die Frage nach dem Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung wie Dienstvertrag, "freier Dienstvertrag" oder Werkvertrag an. Entscheidend ist, dass die ausgeübte Tätigkeit in ihrer äußeren Erscheinungsform dem "Tatbild" des …
…v. 22.1.1986, 84/13/0015). Für die Frage nach dem Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung wie Dienstvertrag, "freier Dienstvertrag" oder Werkvertrag an. Entscheidend ist, dass die ausgeübte Tätigkeit in ihrer äußeren Erscheinungsform dem "Tatbild" des …
…abgeleitet werden, dass der Schwerpunkt eindeutig auf dem Arbeitsbereich liege und somit ein Dauerschuldverhältnis vorliege), dass sich die Gesellschafter-Geschäftsführerin laut vorgelegtem "freien Dienstvertrag" verpflichtet habe, die ihr übertragenen Arbeiten zu erbringen (diese seien nach Aussage der Gesellschafter-Geschäftsführerin die Gästebetreuung, kaufmännische Verwaltung, Erstellung von…
…wird vorgebracht, dass die mit 26 % beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführerin über keine Sperrminorität verfügen würde. Sie habe mit der Gesellschaft einen Freien Dienstvertrag abgeschlossen auf Grund dessen sie ihre Tätigkeit frei von persönlicher Abhängigkeit ausüben würde. Insbesondere unterliege sie (mit Ausnahme gesellschaftsrechtlicher) keinen Weisungen, sei an…
…auch nie eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt, um Steuerbegünstigungen in Anspruch zu nehmen. Solchermaßen steuerlich unerfahren habe er seine Tätigkeit als Sozialarbeiter beim Verein für Projekt- und Sozialarbeit P im Rahmen eines freien Dienstvertrages begonnen. In dieser Tätigkeit habe er Jugendliche betreut, für die der Verein seinerseits…
…und 2. Satz EStG 1988 festzustellen. Kein steuerliches Dienstverhältnis, sondern ein freier Dienstvertrag wird daher nur unter der Voraussetzung vorliegen können, dass die im Anstellungsvertrag getroffenen Vereinbarungen laufende "individuell-konkrete" Anweisungen durch die Generalversammlung ausschließen, dabei muss es um den Ausschluss des arbeitsbezogenen persönlichen Weisungsrechtes…
…weiters wie im Schriftsatz vom 29. September 2005 aus und verwies auf den Artikel von Prof Sedlacek in SWK 28/2005. Frau B sei für die Bw im Rahmen eines freien Dienstvertrages tätig und ASVG versichert. Der Finanzamtsvertreter erklärte, einer Aufteilung in Gf-Bezüge und…
…Bw. wiederum bestritten wird (Schriftsatz vom 31. Oktober 2002). Eine aktenmäßige Dokumentation jedenfalls ist nicht erfolgt. Im Akt selbst liegen lediglich vier "Freie Dienstverträge" auf, die jedoch keinen Schluss über Art und Umfang der Tätigkeit des Telemarketingpersonals zulassen, aus denen somit nicht ersichtlich ist, ob…
…v. 22.1.1986, 84/13/0015). Für die Frage nach dem Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung wie Dienstvertrag, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag an. Entscheidend ist, dass die ausgeübte Tätigkeit in ihrer äußeren Erscheinungsform dem "Tatbild" des …
…VwGH vom 22.1.1986, 84/13/0015). Für die Frage nach dem Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung wie Dienstvertrag, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag an. Entscheidend ist, dass die ausgeübte Tätigkeit in ihrer äußeren Erscheinungsform dem "Tatbild…