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UFSK RV/0188-K/041. Aufhebung gemäß § 299 BAO und Frist des § 302 Abs. 1 BAO 2. Wiederaufnahme von Verfahren gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2005

…Zusammenhang jedoch erkannt, dass die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen lassen (vgl. Erkenntnis vom…

UFSW RV/1864-W/08Keine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO bei neuen Erkenntnissen des Abgabepflichtigen in Bezug auf die rechtliche Beurteilung des ihm bekannten Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2008

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes…

UFSF RV/0526-F/07Wiederaufnahme des Verfahrens - Hervorkommen neuer Tatsachen (Investmentfonds - Blasebalgfall)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2008

…einem anderen Ergebnis, als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten, wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen…

UFSW RV/1519-W/04Im betreffenden Verfahren bekannte Umstände stellen keine Wiederaufnahmegründe dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.04.2009

…mitgeteilt. Gemäß ständiger Rechtsprechung des VwGH ließen sich die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig, durch welche Umstände veranlasst - bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen (VwGH…

UFSI RV/0275-I/02Wiederaufnahme des Verfahrens betr. ErbSt, Barlegat oder Liegenschaftsvermächtnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2003

…96/15/0148). Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Die Wiederaufnahme auf Grund…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…einem anderen Ergebnis, als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten, wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen…

UFSF RV/0235-F/02Zulässigkeit einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens; Abzugsfähigkeit der Abbruchkosten sowie des Restbuchwertes als (nachträgliche) Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2003

…einem anderen Ergebnis, als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten, wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen…

UFSG RV/0117-G/08Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach einer Lohnsteuerprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2011

…Zusammenhang jedoch erkannt, dass die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen lassen (vgl. Erkenntnis vom…

UFSF RV/0057-F/08Wiederaufnahme des Verfahrens - Hervorkommen neuer Tatsachen im Zusammenhang mit einer Betriebsübertragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…einem anderen Ergebnis, als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten, wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen…

UFSF RV/0358-F/101. Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO 2. Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.10.2013

…Tatsachen im Sinne des § 303 BAO. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage daher nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen…

UFSW RV/0119-W/02Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2005

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes…

UFSS RV/0295-S/06Absetzbarkeit der Abnutzung als neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2008

…solche hingegen keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 31. Jänner 2002, 96/15/0222, m.w.N.). Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig…

UFSW RV/0494-W/05Wiederaufnahme des Verfahrens wegen aus Unkenntnis der Gesetzeslage nicht geltend gemachter AfA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2006

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes…

UFSW RV/1892-W/04Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neu hervorgekommener Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2005

…Tatsachen sind. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung, gleichgültig durch welche Umstände veranlasst, lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen (VwGH 17.9.1990, 90…

UFSL RV/0465-L/02Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach Menschenrechtskommissionsentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2003Teil 1/2

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese später rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes…

UFSL RV/1061-L/11Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen, maßgeblicher Zeitpunkt der Kenntnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2013

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes…

UFSG RV/0084-G/12Antrag auf Abänderung eines Bescheides gemäß § 295a BAO Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2013

…von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften…

UFSW RV/2003-W/10Wiederaufnahme des Sicherstellungsverfahrens, Erkenntnisse sind keine neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2010

…Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer…

UFSG RV/0075-G/02Antrag auf Wiederaufnahme, andere Rechtsauslegung der deutschen Betriebsprüfung, keine neu hervorgekommenen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003

…Beweismittel im Sinn des § 303 Abs. 1 lit b BAO dar, sondern basiert vielmehr selbst auf Beweismitteln (vgl VwGH vom 21. 2. 1985, 83/16/0027, 0029). Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen…

UFSW RV/1483-W/09Aufhebung von Wiederaufnahmebescheiden mangels eindeutiger Beschreibung der neuen Tatsache im Sinn des § 303 in den Bescheidbegründungen (Prüfbericht)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2013

…solcher Sachverhaltselemente-gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden-sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes…