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UFSW RV/1392-W/06Einwendungen dahingehend, dass dem Bw. kein Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben treffe, können im Haftungsverfahren gemäß § 11 BAO bei vorliegender rechtskräftiger Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes nicht mit Erfolg eingewendet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…richten sich daher inhaltlich gegen die Rechtmäßigkeit der Verurteilung des Bw. wegen des Deliktes der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit a FinStrG und wären daher zielgerichtet im Finanzstrafverfahren vorzubringen gewesen. Derartige das Verschulden des Bw. betreffende Einwendungen können daher im Haftungsverfahren gemäß § 11 BAO…

UFSW FSRV/0165-W/08Einwand des Verbotes der Doppelbestrafung gemäß Art.4 Abs.1 7. Zusatzprotokoll EMRK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.09.2009

…2006, SpS XX, der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt wurde, weil er als Einzelunternehmer vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für März 1997 in Höhe von S 1,560.000,00, April 1998 in Höhe von S 467.000,00, August…

UFSW FSRV/0059-W/03Vorliegen von vorsätzlichen Abgabenverkürzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.09.2003

…1 FinStrG von Kapitalertragsteuer 1995-1997 (Textziffern 24 und 40 des Betriebsprüfungsberichtes) mit einem Verkürzungsbetrag von insgesamt € 22.342,39 (S 307.438,00) und [nach dem unverändert bleibenden Schuldspruch zu Punkt 3) des angefochtenen Erkenntnisses] eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a…

UFSW FSRV/0068-W/03Berufung des Amtsbeauftragten gegen die Höhe der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.09.2003

…Fischill als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den Bw.wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungwidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten vom 30. April 2003 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den 1…

UFSW FSRV/0153-W/10Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2011

…nach jeweiliger Fälligkeit entrichtet und die geschuldeten Beträge auch nicht bis zu diesem Zeitpunkt der Abgabebehörde bekannt gegeben wurden, keine Bedenken bestehen. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben (hier USt, L…

UFSW FSRV/0113-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz hinsichtlich verspäteter Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2010

…abgezogen zu haben; eine vorsätzlich verspätete Entrichtung sei jedenfalls hinsichtlich dieses Betrages - genauso wie hinsichtlich der anderen Beträge in den Feststellungen der Betriebsprüfung - nicht gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben…

UFSW FSRV/0087-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - objektive und subjektive Tatseite bestritten. Selbstanzeige - Täterbenennung (§ 29 Abs. 5 FinStrG).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.02.2010

…das wiederholte Fehlverhalten. Rechtlich erfülle das Verhalten des Bw. das Tatbild des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd eine geringfügige Schadensgutmachung an, als erschwerend hingegen die für einen Teil des deliktischen Verhaltens vorliegende…

UFSW FSRV/0142-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - objektive Tatseite nicht erfüllt - Umsatzsteuerschuld für Grundstücksumsatz wegen fehlender Option zur Steuerpflicht (§ 6 Abs. 2 UStG) für den angeschuldigten Zeitraum nicht entstanden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.02.2010

…Schleifmühlgasse 7, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten AB vom 21. April 2004 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes für den 23. Bezirk Wien…

UFSW FSRV/0076-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben mit dem laufenden Stehenlassen von Umsatzsteuerguthaben zwecks Abdeckung der lohnabhängigen Abgaben bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.12.2009

…sich der Bw. vergewissert, dass ausreichend Guthaben vorhanden gewesen seien. Mangels Vorliegen der subjektiven Tatseite werde die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst…

UFSW FSRV/0024-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Höhe der Verkürzungsbeträge und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.11.2009Teil 1/2

…dass der Bw. im erstinstanzlichen Verfahren sowohl zur objektiven als auch zur subjektiven Tatseite der angeschuldigten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG eine vollinhaltliche geständige Rechtfertigung abgegeben und der Spruchsenat zu Recht darauf hingewiesen hat, dass die erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Beträge…

UFSW FSRV/0024-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Höhe der Verkürzungsbeträge und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.11.2009Teil 2/2

…auch deswegen nicht vorgebracht, weil diese ohnehin auf seinen eigenen Angaben beruhen. Die objektive Tatseite der nunmehr der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist daher aufgrund obiger Ausführungen zweifelsfrei erwiesen. Keine Einwendungen hat der Bw. in Bezug auf das…

UFSW FSRV/0159-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit nicht erweisbar- Beschuldigter ist zum Tatzeitpunkt von der (später aus formellen Gründen aberkannten) Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen ausgegangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2009

…hingegen keinen Umstand an. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw., mit welcher dieser inhaltlich die subjektive Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Abrede stellt. Der Bw. führt aus…

UFSW FSRV/0077-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - widersprechende Beweisergebnisse hinsichtlich der Verantwortlichkeit zur Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben führten im Zweifel (§ 98 Abs. 3 FinStrG) zu einer Verfahrenseinstellung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…eine vorsätzliche Handlungsweise der Bw. bestritten und somit das Vorliegen der subjektiven Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Abrede gestellt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat am 13. Jänner 2009 brachte die…

UFSW FSRV/0116-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - objektive Tatseite (tatsächliches Anfallen der geschätzten Lohnabgaben) nicht erweisbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…Jahre 2003 bis 2006 tatsächlich keine Lohnabgaben im Rahmen der Fa. S-GmbH angefallen wären und somit das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG weder objektiv noch subjektiv verwirklich worden sei. Zur Begründung wird ausgeführt, dass in der Zeit vom 17…

UFSW FSRV/0112-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…vorliegen. Mit der vorliegenden schriftlichen Berufung wird das Vorliegen von Vorsatz im Sinne der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Abrede gestellt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat der Bw. jedoch auch eine geständige Rechtfertigung im Bezug…

UFSW FSRV/0101-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - objektive und subjektive Tatseite bestritten. Klärung der Zuständigkeit für die Abgabenentrichtung im Verein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.03.2009

…in Rede stehenden Lohnabgaben wegen der schwierigen wirtschaftlichen Situation des Vereines nicht möglich gewesen ist. Diese subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist hinsichtlich des Bw1 somit zweifelsfrei erwiesen. Da eine Verantwortlichkeit und Zuständigkeit des Bw2 als Obmann des Vereines…

UFSW FSRV/0081-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Zahlungsschwierigkeiten schließen die Annahme von Vorsatz nicht aus. Erstinstanzliche unberücksichtigt gebliebene Milderungsgründe gemäß § 5 Abs. 3 Z 3 und 6 VbVG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.02.2009

…ist. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat am 13. September 2007 hat sich der Bw1 der ihm angelasteten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig bekannt und eingestanden, dass er die für den Bereich des Verfahrens maßgeblichen Bestimmungen gekannt hat…

UFSW FSRV/0058-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Liquiditätsengpässe schließen die Annahme von Vorsatz nicht aus. Kein geringes Verschulden und keine unbedeutenden Folgen der Tat im Sinne des § 25 Abs. 1 FinStrG (Verkürzungsbetrag: € 9.796,00).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.11.2008

…November 2007 das Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG betreffend Lohnsteuer und Dienstgeberbeträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen für 12/2004-3/2005 im Gesamtbetrag von € 9.796,00 eingeleitet worden. Anlässlich seiner Einvernahme am 18…

UFSW FSRV/0162-W/07Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Handlungsweise bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2008

…ergebe sich aus dem festgestellten Sachverhalt, dass der Bw. sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht die Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten habe. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Geständnis, die Schadensgutmachung und die finanzbehördliche Unbescholtenheit…

UFSW FSRV/0102-W/07Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages - teilweise pauschale Schätzungen der Lohnsteuerbemessungsgrundlagen in runden Tausenderbeträgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2008

…machte der Bw. seine Schuldunfähigkeit im Bezug auf das angeschuldigte Delikt der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG geltend und begründete dies im Wesentlichen damit, dass er im März 1987 bei einem schweren Autounfall ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten habe und er seither…