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UFSW RV/1392-W/06Einwendungen dahingehend, dass dem Bw. kein Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben treffe, können im Haftungsverfahren gemäß § 11 BAO bei vorliegender rechtskräftiger Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes nicht mit Erfolg eingewendet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…richten sich daher inhaltlich gegen die Rechtmäßigkeit der Verurteilung des Bw. wegen des Deliktes der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit a FinStrG und wären daher zielgerichtet im Finanzstrafverfahren vorzubringen gewesen. Derartige das Verschulden des Bw. betreffende Einwendungen können daher im Haftungsverfahren gemäß § 11 BAO…

UFSW FSRV/0165-W/08Einwand des Verbotes der Doppelbestrafung gemäß Art.4 Abs.1 7. Zusatzprotokoll EMRK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.09.2009

…2006, SpS XX, der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt wurde, weil er als Einzelunternehmer vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für März 1997 in Höhe von S 1,560.000,00, April 1998 in Höhe von S 467.000,00, August…

UFSW FSRV/0059-W/03Vorliegen von vorsätzlichen Abgabenverkürzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.09.2003

…1 FinStrG von Kapitalertragsteuer 1995-1997 (Textziffern 24 und 40 des Betriebsprüfungsberichtes) mit einem Verkürzungsbetrag von insgesamt € 22.342,39 (S 307.438,00) und [nach dem unverändert bleibenden Schuldspruch zu Punkt 3) des angefochtenen Erkenntnisses] eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a…

UFSW FSRV/0068-W/03Berufung des Amtsbeauftragten gegen die Höhe der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.09.2003

…Fischill als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den Bw.wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungwidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten vom 30. April 2003 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den 1…

BFG RV/7300010/2015Widerruf der Löschung, obwohl keine bescheidmäßige Verfügung über eine Löschung erfolgte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2017

…der Finanzstrafsache gegen Bf, AdresseBf., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31.12.2014 gegen den Bescheid über den Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten vom 17.12.2014, Strafnummer 008***, zu Recht erkannt…

BFG RV/7300054/2019Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.12.2019

…habe ausgesagt, dass die Bf. in diesen Verkauf nicht eingebunden gewesen sei. Die Finanzstrafbehörde sei einen Sachbeweis schuldig geblieben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen…

BFG RV/7300040/2019Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz bestritten und Höhe der Geldstrafe bekämpft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.11.2019

…1050 Wien, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17.6.2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling…

BFG RV/7300058/2016Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Nichtabfuhr von Kapitalertragsteuer aus einer verdeckten Gewinnausschüttung - Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren - vorsätzliche Handlungsweise bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.11.2016

…gegeben habe, aber er aufgrund der politischen Aktivitäten der Gattin davon abgegangen sei, da er als unabhängiger Berater nach außen hin auftreten wollte. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst…

BFG RV/7300085/2014Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz bestritten. Verspätete Zahlung der Selbstbemessungsabgaben durch den belangten Verband kann mangels Täterbenennung (§ 29 Abs. 5 FinStrG) keine strafbefreiende Selbstanzeige zugunsten des Geschäftsführers darstellen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.02.2015

…Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. Zur objektiven Tatseite der erstinstanzlich dem Schuldspruch und der Bemessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG wird seitens des erkennenden Senates des Bundesfinanzgerichtes folgender Sachverhalt festgestellt: Aus der Aktenlage…

BFG RV/7300013/2015Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - verspätete Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen mit Fehlern der als zuverlässig angesehenen Buchhaltungskraft gerechtfertigt. Entschuldbarer Irrtum über deren Qualifikation eingewendet.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015

…am fünften Tag jeweiliger Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt worden sei, jedoch liege keine vorsätzliche Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG vor. Wie bereits mit Schriftsätzen vom 14.11.2014 und 27.11.2014 angegeben, sei der gesamte verfahrensrelevante Vorfall auf ein…

BFG RV/7300036/2014Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Nichtabfuhr von Lohnabgaben - objektive (Zufluss der Löhne) und subjektive Tatseite (Vorsatz) bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.11.2014

…NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch HFP STEUERBERATUNGS GMBH, Beatrixgasse 32, 1030 Wien, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…

UFSW FSRV/0153-W/10Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2011

…nach jeweiliger Fälligkeit entrichtet und die geschuldeten Beträge auch nicht bis zu diesem Zeitpunkt der Abgabebehörde bekannt gegeben wurden, keine Bedenken bestehen. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben (hier USt, L…

UFSW FSRV/0113-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz hinsichtlich verspäteter Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2010

…abgezogen zu haben; eine vorsätzlich verspätete Entrichtung sei jedenfalls hinsichtlich dieses Betrages - genauso wie hinsichtlich der anderen Beträge in den Feststellungen der Betriebsprüfung - nicht gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben…

UFSW FSRV/0087-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - objektive und subjektive Tatseite bestritten. Selbstanzeige - Täterbenennung (§ 29 Abs. 5 FinStrG).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.02.2010

…das wiederholte Fehlverhalten. Rechtlich erfülle das Verhalten des Bw. das Tatbild des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd eine geringfügige Schadensgutmachung an, als erschwerend hingegen die für einen Teil des deliktischen Verhaltens vorliegende…

UFSW FSRV/0142-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - objektive Tatseite nicht erfüllt - Umsatzsteuerschuld für Grundstücksumsatz wegen fehlender Option zur Steuerpflicht (§ 6 Abs. 2 UStG) für den angeschuldigten Zeitraum nicht entstanden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.02.2010

…Schleifmühlgasse 7, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten AB vom 21. April 2004 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes für den 23. Bezirk Wien…

UFSW FSRV/0076-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben mit dem laufenden Stehenlassen von Umsatzsteuerguthaben zwecks Abdeckung der lohnabhängigen Abgaben bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.12.2009

…sich der Bw. vergewissert, dass ausreichend Guthaben vorhanden gewesen seien. Mangels Vorliegen der subjektiven Tatseite werde die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst…

UFSW FSRV/0024-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Höhe der Verkürzungsbeträge und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.11.2009Teil 1/2

…dass der Bw. im erstinstanzlichen Verfahren sowohl zur objektiven als auch zur subjektiven Tatseite der angeschuldigten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG eine vollinhaltliche geständige Rechtfertigung abgegeben und der Spruchsenat zu Recht darauf hingewiesen hat, dass die erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Beträge…

UFSW FSRV/0024-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Höhe der Verkürzungsbeträge und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.11.2009Teil 2/2

…auch deswegen nicht vorgebracht, weil diese ohnehin auf seinen eigenen Angaben beruhen. Die objektive Tatseite der nunmehr der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist daher aufgrund obiger Ausführungen zweifelsfrei erwiesen. Keine Einwendungen hat der Bw. in Bezug auf das…

UFSW FSRV/0159-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit nicht erweisbar- Beschuldigter ist zum Tatzeitpunkt von der (später aus formellen Gründen aberkannten) Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen ausgegangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2009

…hingegen keinen Umstand an. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw., mit welcher dieser inhaltlich die subjektive Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Abrede stellt. Der Bw. führt aus…

UFSW FSRV/0077-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - widersprechende Beweisergebnisse hinsichtlich der Verantwortlichkeit zur Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben führten im Zweifel (§ 98 Abs. 3 FinStrG) zu einer Verfahrenseinstellung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…eine vorsätzliche Handlungsweise der Bw. bestritten und somit das Vorliegen der subjektiven Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Abrede gestellt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat am 13. Jänner 2009 brachte die…